Gericht blockt Trumps Eingriff in Transgender-Versorgung14. Februar 2025 US-Präsident Donald Trump hat angeordnet, Bundesgelder für geschlechtsangleichende Eingriffe bei Minderjährigen zu streichen. Doch wie bei so vielen seiner Erlasse gibt es juristischen Widerstand – zunächst erfolgreich. Ein Bundesgericht in Baltimore im US-Bundesstaat Maryland hat mehrere Anordnungen von Trump vorläufig gestoppt, die geschlechtsangleichende Behandlungen für Kinder und Jugendliche einschränken sollten. Richter Brendan Hurson setzte die betreffenden Regelungen per einstweiliger Verfügung außer Kraft, wie unter anderem die „Washington Post“ und die „New York Times“ berichteten. Seit seiner Amtseinführung hat Trump mehrere Anordnungen erlassen, die die Rechte von Transmenschen in den USA betreffen. Unter anderem sollen staatliche Versicherungsprogramme geschlechtsangleichende Maßnahmen für unter 19-Jährige künftig nicht mehr abdecken. Auch Krankenhäuser und Universitäten, die Bundesmittel erhalten, sollen solche Behandlungen einstellen. Das Justizministerium wurde mit der Umsetzung dieser Vorgaben beauftragt. Richter: Betroffene besonders schutzbedürftig Laut US-Medien pausierten zahlreiche Kliniken infolge der Anordnungen geschlechtsangleichende Behandlungen oder stellten sie vollständig ein – darunter auch die Verschreibung von Pubertätsblockern und Hormontherapien. Mehrere Betroffene sowie LGBTQ+-Organisationen reichten Klage ein. Richter Hurson begründete seine Entscheidung mit der besonderen Schutzbedürftigkeit der Jugendlichen. Diese seien überdurchschnittlich häufig von Armut, Arbeitslosigkeit und einer erhöhten Suizidgefahr betroffen. Die abrupte Unterbrechung ihrer medizinischen Versorgung lasse „Zweifel daran aufkommen, ob es (der Trump-Regierung) tatsächlich um den Schutz der Betroffenen geht“, sagte Hurson. Fall könnte bei Supreme Court landen Die einstweilige Verfügung untersagt es Bundesbehörden vorübergehend, medizinischen Einrichtungen Fördermittel zu entziehen oder deren Vergabe an Bedingungen zu knüpfen, weil sie geschlechtsangleichende Behandlungen anbieten – unabhängig vom Standort. Rechtsexperten halten es für möglich, dass der Fall letztlich vor dem Obersten Gerichtshof verhandelt wird. Geschlechtsangleichende Behandlungen bei Minderjährigen sind in den USA selten und unterliegen strengen medizinischen sowie rechtlichen Vorgaben, wobei die Regelungen je nach Bundesstaat variieren. Für gewöhnlich ist eine elterliche Zustimmung erforderlich.
Mehr erfahren zu: "KITTU 2.0: Künstliche Intelligenz zur Unterstützung multidisziplinärer Tumorkonferenzen wird evaluiert" KITTU 2.0: Künstliche Intelligenz zur Unterstützung multidisziplinärer Tumorkonferenzen wird evaluiert An der Universitätsmedizin Mainz startet ein Forschungsprojekt, um den Prototyp eines auf Künstlicher Intelligenz (KI) basierenden Assistenzsystems für urologische Tumortherapien weiterzuentwickeln.
Mehr erfahren zu: "Weniger Verluste – Minister sieht Uniklinik Mainz auf gutem Weg" Weniger Verluste – Minister sieht Uniklinik Mainz auf gutem Weg Mit einem Bündel an Maßnahmen versucht die Uniklinik Mainz seit Jahren, aus den roten Zahlen zu kommen – und verbucht auch nach Meinung des Landes einen Teilerfolg.
Mehr erfahren zu: "EHDS und EU-HTA: Gesundheitsdaten und Arzneimittelbewertung vereinheitlichen" EHDS und EU-HTA: Gesundheitsdaten und Arzneimittelbewertung vereinheitlichen Die EU-Staaten rücken mit dem Start des Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS) und des europäischen Nutzenbewertungsverfahrens (EU-HTA) zusammen. Experten diskutierten den Nutzen von EHDS und EU-HTA mit Blick auf den Datenschutz im […]