Geschlechtsangleichende Hormontherapien: DGE fordert Regress-Stopp von Krankenkassen

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Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts geraten geschlechtsangleichende Hormontherapien unter Druck: Kassen prüfen Kosten und fordern teils Geld zurück. Die Deutsche Gesellschaft für Endokrinologie warnt vor Versorgungslücken und fordert klare Regeln.

Geschlechtsangleichende Hormontherapien sind für trans* und nichtbinäre Menschen essenziell: Sie passen deren körperliche Merkmale an ihre Geschlechtsidentität an. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) von 2023 geraten sie jedoch unter Druck: Krankenkassen prüfen laut Fachkreisen zunehmend die Wirtschaftlichkeit der Behandlungen und fordern teils bereits erstattete Kosten zurück. Die Deutsche Gesellschaft für Endokrinologie (DGE) warnt, dass Betroffene dadurch zusätzlich belastet werden und sich Unsicherheiten bei der Fortführung oder dem Beginn notwendiger Therapien ergeben können. Sie fordert, solche Prüfungen auszusetzen, bis der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) verbindliche Regeln zur Kostenübernahme festgelegt hat.

Berichte über Regressforderungen mehren sich

Seit dem Urteil des BSG vom Oktober 2023 gelten geschlechtsangleichende Hormontherapien rechtlich als „neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden“. Das bedeutet: Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen die Kosten nur übernehmen, wenn der G-BA dafür genaue Regeln festgesetzt hat – was bisher noch nicht geschehen ist.

Die Folgen zeigen sich erst jetzt: „Zahlreiche niedergelassene Endokrinolog:innen berichten, dass Krankenkassen Wirtschaftlichkeitsprüfungen durchführen und bereits gezahlte Behandlungskosten von Ärzt:innen zurückfordern – teilweise auch für Behandlungen, die schon vor dem Urteil begonnen wurden“, sagt Juniorprofessorin Carmina Teresa Fuß, Fachärztin für Innere Medizin, Endokrinologie und Diabetologie am Universitätsklinikum Würzburg und Sprecherin der AG Transgendermedizin. „Wenn Ärzt:innen Regressforderungen befürchten müssen, gerät die Versorgung ins Stocken. Für Betroffene erschwert das den Zugang zu einer notwendigen Therapie, das bedeutet zusätzliche Unsicherheit.“

DGE sieht Patientensicherheit in Gefahr

Das Vorgehen der Krankenkassen führt laut Fuß nicht nur zu finanziellen Risiken und erheblichen bürokratischen Belastungen zulasten der behandelnden Endokrinolog:innen – bei einer Thematik, die ohnehin mit vielen Hürden und Gutachten verbunden ist. „Am schwersten wiegen die Auswirkungen für die Betroffenen“, so Fuß. „Wir müssen uns bewusst machen: Wer sich einer geschlechtsangleichenden Behandlung unterzieht, ist bereits einem immensen Leidensdruck ausgesetzt. Aus dieser belastenden Situation weisen geschlechtsangleichende Therapien ganz klar einen Ausweg, da sie positive Effekte auf Psyche und Lebensqualität der Betroffenen haben“, betont die Medizinerin.

DGE fordert klare Übergangsregelung

Die DGE fordert daher, Regressforderungen und Wirtschaftlichkeitsprüfungen vorübergehend auszusetzen. Dies soll gelten, bis eine klare gesetzliche Regelung oder eine Entscheidung des G-BA vorliegt.

Das Ziel für alle Beteiligten müsse es sein, die bestmögliche Versorgung von Patient:innen weiterhin sicherzustellen. „Ein unklarer Rechtsrahmen darf nicht dazu führen, dass medizinisch notwendige Therapien ausbleiben. Sonst drohen Versorgungslücken zulasten der Betroffenen“, meint auch PD Dr. Birgit Harbeck, DGE-Mediensprecherin und Fachärztin für Innere Medizin, Endokrinologie und Diabetologie am Endokrinologikum in Kiel.

Die Fachgesellschaft und ihre AG Transgendermedizin sprechen sich dafür aus, sowohl laufende Behandlungen als auch den Beginn neuer Therapien weiterhin auf Kosten der Krankenkasse zu ermöglichen. Grundlage dafür sind etablierte medizinische Leitlinien und langjährige Erfahrungen in der Behandlung.

Signale aus der gesetzlichen Krankenversicherung

Aus dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und dem G-BA gibt es inzwischen erste Signale, dass der Handlungsbedarf erkannt wurde. Die DGE bewertet dies als wichtigen Schritt, sieht jedoch weiterhin Handlungsbedarf. „Empfehlungen allein reichen nicht aus. Für Patient:innen braucht es verbindliche und einheitliche Regelungen“, betont Harbeck.

Aus Sicht der Fachgesellschaft kommt es nun darauf an, dass die Krankenkassen diese Empfehlungen konsequent umsetzen und auf Regressforderungen verzichten. Nur so lasse sich verhindern, dass notwendige Behandlungen verzögert oder gar nicht begonnen werden.