Gesetzentwurf zur Vermeidung von Arzneimittelengpässen ohne Schutz von Krebsmedikamenten

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Die steigende Zahl von Arzneimittelengpässen hatte in den letzten Jahren besonders Krebspatienten betroffen. Unverzichtbare Arzneimittel aus dem Bereich der Generika fehlten, unter anderem für Brust-, Darm-, Lungen- und Bauchspeicheldrüsenkrebs, aber auch für die Leukämietherapie und die Stammzelltransplantation. Konkrete Abhilfe wurde mit dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbes­serungsgesetz (ALBVVG) versprochen.

In dem am 5. April 2023 von Bundes­gesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach vorgestellten Kabinettsentwurf fehlten diese Maßnahmen, kritisiert die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO). Betroffene und Verordner seien enttäuscht.

Erfolgreiche Krebstherapie erfordert Vertrauen, nicht nur in die behandelnden Ärzte, sondern auch in die politisch Verantwortlichen. Die Zahl der Liefer- und Versorgungsengpässe bei Arzneimitteln ist besonders im letzten Jahr deutlich angestiegen, auch bei Krebsmedikamenten. Die Probleme bei Tamoxifen für die Behandlung von Brustkrebs, bei nab-Paclitaxel beim Bauch­speicheldrüsenkrebs und von Calciumfolinat für die unterstützende Krebstherapie waren besonders belastend und wurden auch in der Öffentlichkeit diskutiert.

Betroffen waren vor allem Arzneimittel, die schon seit vielen Jahren eingesetzt werden und heute als Generika auf dem Markt verfügbar sind. Sie machen die Hälfte der aktuell in Deutschland zugelassenen Krebsmedikamente aus. Für die Verordner ist jeder Engpass zeitaufwändig, erfordert besondere Anstrengungen zur Beschaffung der Arzneimittel und bedeutet eine Belastung für das Patienten-Arzt-Verhältnis.
 
Darauf hatte die Gesundheitspolitik zunächst reagiert und im Dezember 2022 ein Maßnahmenpaket angekündigt, Anfang März 2023 dann im ALBVVG konkrete Schritte in einem Gesetzentwurf veröffentlicht. Er enthielt seit mehreren Jahren geforderte Maßnahmen wie verpflichtende Lagerhaltung unverzichtbarer Arznei­mittel, Diversifizierung der Anbieter bei Rabattverträgen, Förderung kurzer Lieferketten und ein Frühwarnsystem. Wären diese Regelungen früher eingeführt worden, hätte z. B. der Engpass bei Tamoxifen im letzten Jahr wohl vermieden werden können.
 
Diese Maßnahmen sollten zunächst für die Versorgung mit Kinderarzneimitteln, mit Antibiotika und mit für die Krebstherapie erforderlichen Medikamenten gelten. Die wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften hatten darauf hingewiesen, dass es keine „Priorität“ für Krebspatienten gegenüber anderen lebensgefährlichen und belastenden Erkrankungen geben darf. Sie hatten jedoch die Onkologie sowie bestimmte Bereiche der Pädiatrie und der Infektiologie als „Pilotprojekt“ zur Umsetz­barkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen mit einer kurzen Evaluierungsfrist akzep­tiert.
 
In dem am 5. April 2023 von Lauterbach vorgeschlagenen Entwurf für das ALBVVG fehlen die Regelungen für die Onkologie. In der Pressekonferenz fiel die Formulierung „[…] überlegen uns, das auf Onkolo­gika auszudehnen […]“. Das hilft den Betroffenen nicht, hier wird Zeit verloren. Die vorgeschlagenen Maßnahmen waren fachlich intensiv diskutiert worden. Sie betreffen weniger als 1 Prozent der Arzneimittelverordnungen, können aber Leben retten. Die Definition unverzichtbarer Arzneimittel ist insbesondere durch das in der Onkologie besonders hochwertige System von Leitlinien gut begründet und evidenzbasiert, damit auch ein gutes Modell für viele andere Erkrankungen.
 
Das Vorgehen des Bundesgesundheitsministers ist aus Sicht der DGHO unverständlich. Es führe zu einem unnötigen Vertrauensverlust. Das könnten die Betroffenen und die Verordner nicht akzeptieren.