Gesetzesnovelle soll Unimedizin Mainz flexibler machen14. November 2024 Foto: ©Universitätsmedizin Mainz/Peter Pulkowski Die quälend lange Suche nach einem neuen wissenschaftlichen Vorstand und nicht mehr zeitgemäße Strukturen ‒ beides bremst die Unimedizin Mainz aus. Das soll sich mit einem neuen Gesetz ändern. Ein neues Gesetz soll die Universitätsmedizin Mainz handlungsfähiger und deren Strukturen flexibler machen. Der rheinland-pfälzische Landtag verabschiedete die Novelle einstimmig. Konkret soll sie unter anderem ermöglichen, den Vorstand zu erweitern und die Zuständigkeit einzelner Vorstände in der Satzung zu ändern. Das kann etwa den Weg frei machen für einen zusätzlichen Bauvorstand, der sich um die geplanten umfangreichen Um- und Neubauten am größten Krankenhaus des Landes federführend kümmert. Ein Baumasterplan sieht vor, dass von 2026 bis 2040 rund 2,2 Milliarden Euro auf dem Campus der Unimedizin mit ihren teils maroden Gebäuden verbaut werden sollen. Mit dem Gesetz soll auch der Pflegevorstand gleichberechtigt zu den anderen Vorständen werden. Geändert wird zudem das Verfahren zur Wahl des wissenschaftlichen Vorstandes. Es soll transparenter werden, vorgesehen ist eine gemeinsame Findungskommission von Fachbereichsrat und Aufsichtsrat. Das ist eine Reaktion darauf, dass sich zuletzt die Wiederbesetzung des Postens des wissenschaftlichen Vorstandes sehr schwierig gestaltete. Erst hatte ein Kandidat abgesagt, dann wurde eine vom Aufsichtsrat vorgeschlagene Kandidatin vom Fachbereichsrat abgelehnt ‒ noch immer ist der Posten nicht besetzt.
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