Gesetzesreform für den Maßregelvollzug kommt im März in den Bundestag

Der Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL), Dr. Georg Lunemann (ganz l.), eröffnete die 36. Eickelborner Fachtagung zu Fragen der Forensischen Psychiatrie. Bei der Eröffnung mit dabei Gudula Hommel, Ministerialrätin aus der Maßregelvollzugsabteilung des NRW-Gesundheitsministeriums, LWL-Maßregelvollzugsdezernent Tilmann Hollweg, sowie Stephan Deimel, Pflegedirektor, und Bernd Wallenstein (v.l.), Ärztlicher Direktor des LWL-Zentrums für Forensische Psychiatrie Lippstadt-Eickelborn. (Bild: LWL/Schulte-Fischedick)

Auf der Eickelborner Fachtagung hatte Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann in einer Videobotschaft  positive Nachrichten.

“Der Maßregelvollzug steht vor großen Herausforderungen.” Mit diesen Worten eröffnete Anfang März der Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL), Dr. Georg Lunemann, vor rund 550 forensischen Fachleuten die diesjährige Eickelborner Fachtagung des LWL-Zentrums für Forensische Psychiatrie Lippstadt.

Auf der dreitägigen Fachkonferenz skizzierte Lunemann die drei größten Herausforderungen: Zum einen die Überbelegung fast aller forensischen LWL-Kliniken, nicht nur die schon lange beobachtete bei der Unterbringung suchtkranker Straftäter (nach § 64 Strafgesetzbuch [StGB]), sondern zunehmend auch bei der Unterbringung von psychisch kranken Straftätern mit Psychose-Erkrankungen (nach § 63 StGB). Außerdem seien immer größere Anstrengungen notwendig, um qualifiziertes Personal für die Maßregelvollzugskliniken des LWL zu rekrutieren.

Zu  der übermäßig hohen Zuweisung von suchtkranken Straftätern hatte Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann in einer Video-Grußbotschaft gute Nachrichten: Er kündigte an, dass die lange von einer Bund-Länder-Kommission vorbereitete Reform des zugrundeliegenden Paragrafen 64 StGB vom Kabinett vor Weihnachten gebilligt worden sei und voraussichtlich noch im März im Bundestag in erster Lesung behandelt werde. Günstigenfalls könnte laut Buschmann bereits im Mai die notwendige zweite und dritte Lesung stattfinden und das reformierte Gesetz voraussichtlich zum 1. Juli oder spätestens zum 1. Oktober in Kraft treten. Die Reform ziele darauf ab, die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wieder stärker auf tatsächlich behandlungsbedürftige und behandlungsfähige Straftäter zu konzentrieren, so Buschmann. “Ich bin zuversichtlich, dass diese Reform den Entziehungsanstalten und ihren Patientinnen und Patienten die gewünschte Entlastung bringen wird”, sagte der Minister.

“Sorgen bereitet mir allerdings auch der Zuwachs an vorläufig untergebrachten Patientinnen und Patienten und der Wiederanstieg der gemäß § 63 StGB Untergebrachten”, so Lunemann. Die Ursachen dafür seien nicht so klar wie bei der Überbelegung der Suchtkliniken. Es gebe Hinweise, dass dies mit Veränderungen in der gemeindepsychiatrischen Versorgung zusammenhänge, so der Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe.

Die Entwicklung einer verstärkt ambulanten gemeindepsychiatrischen Versorgung sei sehr zu begrüßen. Aber häufig gebe es keine adäquaten Versorgungsstrukturen für potenziell gewalttätige psychisch kranke Menschen mehr. Es dürfe nicht sein, dass sich das System hier per se für nicht zuständig erkläre. Lunemann:  “Aus meiner Sicht wäre es erforderlich, dass sich die Gemeindepsychiatrie einerseits stärker an der Versorgung auch von ehemaligen Maßregelvollzugspatienten beteiligt.” Andererseits sei die Gemeindepsychiatrie auch vorbeugend gefragt: Der LWL-Direktor sprach sich dafür aus, für psychisch kranke Menschen mit einer gewissen Gewaltneigung Präventionsambulanzen zu etablieren, die genauso wie das von NRW eingeführte Polizeiprogramm “PeRiskoP” eine weitere Eskalation und mögliche Straftaten verhindern, Opfer schützen und psychisch kranken Menschen helfen sollen, ein straffreies, möglichst normales Leben zu führen.

Der LWL-Direktor freute sich, dass eine neue Maßregelvollzugsklinik, das LWL-Therapiezentrum für Forensische Psychiatrie Münsterland in Hörstel, mit 150 Plätzen in der zweiten Jahreshälfte den Betrieb aufnimmt: “Ganz wichtig: Der Zuwachs an Plätzen kann dazu beitragen, die Überbelegung abzumildern”, betonte Lunemann.