Gesundheitsministerkonferenz der Länder beschließt erneute Beratungen zum Thema „Schmerz“18. Juni 2021 Winfried Meißner, Präsident der Deutschen Schmerzgesellschaft. Foto: Anna Schroll/UKJ Kommt nun politische Bewegung in die Schmerzmedizin? Die 94. Gesundheitsministerkonferenz der Länder (GMK) hat jüngst beschlossen, das Ergebnis der Länderumfrage der Deutschen Schmerzgesellschaft e.V. bis zur nächsten GMK 2022 zu evaluieren. Die Gesellschaft begrüßt den Schritt und nennt prioritäre Bereiche für die Fortentwicklung. „Wir begrüßen, dass die Gesundheitsminister der Länder beschlossen haben, sich der Stärkung der schmerztherapeutischen Versorgung erneut im Detail anzunehmen und dazu den ‚alten‘ Beschluss der 88. GMK von vor rund sechs Jahren zu evaluieren sowie in 2022 den Stand der Umsetzung im Detail zu beraten“, so Prof. Winfried Meißner, Präsident der Deutschen Schmerzgesellschaft. „Unsere Länderumfrage zum Stand der Umsetzung der von der GMK in 2015 bereits beschlossenen Maßnahmen zeigt vielfältige Handlungsmöglichkeiten, aber auch große Defizite“, so Meißner weiter. Der Weg sei nunmehr frei für eine offizielle Evaluation und konkrete Beschlüsse zur Stärkung der schmerzmedizinischen Versorgung in 2022. Die 94. GMK hat am 16. Juni 2021 getagt und unter TOP 12.4 „Schmerzmedizinische Versorgung“ einstimmig wie folgt beschlossen: „Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit beauftragen die AOLG (Anmerkung: Leiter der Gesundheitsabteilungen der Länder), im Hinblick auf eine Evaluation der Umsetzung des GMK-Beschlusses zu TOP 9.1 der 88. GMK (2015), das Ergebnis der Länderumfrage der Deutschen Schmerzgesellschaft auszuwerten und ggfs. eine ergänzende Erhebung auf Länderebene durchzuführen. Hierüber ist der GMK 2022 zu berichten.“ In einer Pressemitteilung nennt die Deutsche Schmergesellschaft folgende prioritäre Handlungsfelder, die sie bei der Abfrage der bisher eingeleiteten Maßnahmen der Länder und des Bundes als Fortentwicklungsbedarf für die nächsten Jahre identifiziert hat. Nachwuchsförderung in der Schmerzmedizin als Grundlage zukünftiger Patientenversorgung sichern Konkret fordert die Deutsche Schmerzgesellschaft in diesem Zusammenhang: Die Finanzierung von Weiterbildungsstellen (Spezielle Schmerztherapie) in ambulanten Praxen sowie Kliniken, analog zur Allgemeinmedizin Die Sicherstellung der Schmerzversorgung bei Praxisnachfolge. Ansonsten fehle es sowohl an Therapeuten für die Patientenversorgung als auch an weiterbildungsbefugten Experten für die Nachwuchsarbeit. Stationäre und ambulante Schmerzversorgung gewährleisten Rund sechs Jahre nach dem „Schmerz-Beschluss“ der 88. GMK sollte dieser, so die Gesellschaft, von der GMK evaluiert werden und Taten folgen: Im Rahmen der Landeskrankenhausplanung sollten demnach Schmerzbetten oder aber an schmerzspezifischen OPS-Prozeduren definierte Ressourcen der teilstationären und stationären Versorgung explizit ausgewiesen werden. Es müsse sichergestellt werden, dass in den Kliniken eine interdisziplinäre, multimodale Versorgung stattfindet und diese mit der ambulanten Nachbehandlung verschränkt ist. Kriterien für MDK-Prüfungen sollten weiter präzisiert, verlässlich ausgestaltet und vor allem einheitlich angewendet werden. Ambulante Schmerzversorgung im Rahmen der Bedarfsplanung über Kassenärztliche Vereinigungen sollten sichergestellt werden, auch bei der Nachbesetzung von Arztpraxen. Stärkung der abgestuften Versorgung: Die gemeinsamen Landesgremien nach §90 a SGB V sollten sich systematisch in den Bundesländern zur Verbesserung der sektorübergreifenden Schmerztherapie beraten. Qualität verbessern, Umsetzung G-BA-Beschluss sicherstellen Erstmals habe der G-BA auf Initiative der Patientenvertretung und mit Beratung der Deutschen Schmerzgesellschaft am 17. September 2020 beschlossen, dass Krankenhäuser und ambulant Operierende ein Konzept zum Akutschmerzmanagement als Bestandteil ihres internen Qualitätsmanagements etablieren müssen, erläutert die Deutsche Schmerzgesellschaft. Daher ihre weiteren Forderungen: Nötig sei zügiges Umsetzen und Kontrolle der Umsetzung/Ergebnisse des Beschlusses des G-BA vom 17.09.2020. Mittelfristig müssten Qualitätsindikatoren auch für Schmerz eingeführt werden, die Patientenperspektive sei dabei zu berücksichtigen.
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