„Gesundheitspolitik nach Interessen- und Kassenlage“

“Wenn die Budgetierung abgeschafft wird, dann können wir endlich dem Mehrbedarf gerecht ­werden”, ist BvDU-Präsident Dr. Axel Schroeder überzeugt. Foto: BvDU-Pressestelle

Interview zum Terminservice- und Versorgungsgesetz: Für BvDU-Präsident Axel Schroeder gehen die Eingriffe der Politik in die Selbstverwaltung zu weit.

Im Rahmen zweier Anhörungen am 16.01. und 13.02.2019 hat der Gesundheitsausschuss des Bundestages den Ärzteverbänden und anderen Experten die Möglichkeit gegeben, ihre Standpunkte über den Entwurf für das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vorzubringen. Die Urologischen Nachrichten sprachen mit Dr. Axel Schroe­der, Präsident des Berufsverbandes der Deutschen Urologen (BvDU), über seine Sicht der Dinge zum jetzigen Stand.

UN: Herr Dr. Schroeder, besonders die Anhebung der Anzahl der Mindestsprechstunden für Kassenpatienten erregt den Unmut der Ärzte. Gleichzeitig hört man immer wieder, dass die meisten Fachärzte sowieso über 25 Stunden pro Woche anbieten. Es würde sich also durch das TSVG faktisch nichts ändern. Warum also die Aufregung?

Schroeder: Weil es ein Eingriff in die Selbstbestimmung und Selbstverwaltung der Vertragsärzteschaft ist. Die Empörung entsteht dadurch, dass der Gesetzgeber sich herausnimmt, über die Praxisorganisation der Ärzte zu bestimmen. Mindestsprechstundenzeiten werden von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen im Bundesmantelvertrag festgelegt. Man könnte ja einen Vorschlag zur Änderung der Sprechstundenzeit machen, aber der Gesetzgeber setzt sich einfach über die Selbstverwaltung hinweg und diktiert 25 Stunden.
In der Tat bieten die Fachärzte meist über 30 Sprechstunden in der Woche an und hinzu kommen ja noch die ambulanten/belegärztlichen Operationen, Hausbesuche, Fortbildung, Verwaltung und so weiter, da kommen wir leicht über 50 Wochenstunden. Die 25 Sprechstunden sind eine rein populistische Forderung, eine Konzession an den Koalitionspartner SPD. Es ist das, was von der Bürgerversicherung übriggeblieben ist. Wir erwarten nicht, dass die Politik von den 25 Stunden noch abrücken wird. Die stehen im Koalitionsvertrag.
Auch die Pflicht zu offenen Sprechstunden und die Ausweitung der Terminservicestellen sehen wir kritisch. Wenn offene Sprechstunden, dann bitte freiwillig. Der Arzt ist ein freier Beruf, und auch der Kassenarzt muss die Freiheit haben, wie er die Sprechstunde gestaltet, und er muss weiterhin entscheiden, was ein dringender Fall ist. Und wer wird sich denn bei den Terminservicestellen melden? Die Bürger sind heute häufig verunsichert und fordern selbst für Bagatellfälle sofort einen Termin und Maximalversorgung rund um die Uhr. Wir befürchten, dass es eine Fehlsteuerung gibt und die alten, multimorbiden Patienten ins Hintertreffen geraten.
Doch die Eingriffe in die Selbstverwaltung gehen noch weiter. Jetzt will der Bundesgesundheitsminister auch schon bestimmen, was Kassenleistung wird und sagt einfach: Wir machen jetzt Liposuktion. Es wird also nach politischen Interessen entschieden, was medizinisch versorgt wird, ohne Evidenz! Das wäre ein Rückschritt in eminenzbasierte Medizin. Wir können ja gerne darüber diskutieren, ob die Prozesse im Gemeinsamen Bundesausschuss die richtigen sind. Auf alle Fälle sind diese zu umständlich und dauern zu lange. Die Entscheidungsfindung auf zwei Jahre einzugrenzen, begrüßen wir schon. Doch so, wie sich der Gesetzgeber jetzt gebärdet, gibt es eine Gesundheitspolitik nach jeweils vorhandener Interessen- und Kassenlage.
Es ist die Frage, was sich überhaupt am TSVG noch ändern wird. Das Ganze ist nicht durchdacht. Die Feinheiten sind noch gar nicht abgestimmt. Nicht umsonst hat der Gesetzgeber das Inkrafttreten des TSVG um vier Wochen auf Mai hinausgeschoben.

UN: Könnte es sein, dass der Gesetzgeber unbezahlte Mehrarbeit bewusst einkalkuliert und dies stillschweigend von den Ärzten auf Basis des hippokratischen Eids einfordert, nach dem Motto: Ihr habt die Pflicht zu helfen?

Schroeder: Es ist ja jetzt schon de facto so. Die Ärzteschaft wird ihrer ethischen Verantwortung gerecht. Die Mehrentwicklung des Bedarfs wird nicht anerkannt und das ist nicht gerecht.

UN: Es hat bei der ersten Anhörung im Januar Anträge der FDP und der AfD gegeben, die sich für die vom BvDU und vielen anderen Verbänden geforderte Entbudgetierung einsetzen. Wie stehen die Chancen, dass die Entbudgetierung in irgendeiner Form in das TSVG mit aufgenommen wird?

Schroeder: Ob die Anträge am Ende durchkommen, kann ich im Moment nicht sagen. Es gibt im TSVG derzeit keinen konstruktiven Weg, es wird am Dogma Budgetierung festgehalten. Wir sehen dagegen die Notwendigkeit, der demographischen Herausforderung und der Arbeitsverdichtung etwas entgegenzusetzen, und der mutige Schritt dazu wäre der Ausstieg aus der Budgetierung. Wir arbeiten 40 Prozent über Budget. Da kann ich auch keinem Urologen verdenken, dass er nach Ausschöpfung des Budgets die Praxis schließt. Wenn die Budgetierung abgeschafft wird, dann können wir endlich dem Mehrbedarf gerecht werden. Dann gibt es auch schnellere Termine. Spahn will ja nicht, dass es mehr Termine gibt, er will nur, dass die Patienten schneller Termine bekommen. Damit alleine werden aber die Versorgungsprobleme nicht gelöst. Man könnte es doch einfach einmal versuchen, zum Beispiel mit einem regionalen Pilotprojekt. Man sollte die Budgetierung zeitweise aussetzen. Ich bin sicher, es wird sich schlagartig beweisen, dass wir ohne Budgetierung schnell die angebliche Unterversorgung beseitigen können.

UN: Was halten Sie der Befürchtung entgegen, dass ohne Budgetierung grenzenlos ärztliche Leistungen, die von Patienten gegebenenfalls auch ohne vernünftigen Grund von den Ärzten eingefordert werden, erbracht und abgerechnet werden? Ist das Budget nicht auch eine Bremse gegen eine Wünsch-dir-was-Medizin?

Schroeder: Das war nicht der primäre Gedanke. Die Budgetierung ist seinerzeit von Horst Seehofer (CSU) eingeführt worden, um bei der damaligen „Arztschwemme“ eine Mengenausweitung zu vermeiden. Jetzt haben wir aber eine andere Situation, jetzt haben wird Arztmangel.
Die Angst vor einer Mengenausweitung, wenn die Budgetierung abgeschafft wird, halte ich für unbegründet. Es wird lediglich das hinzukommen, was derzeit als Unterversorgung empfunden wird. Es gibt jetzt schon einen spürbaren Mehrbedarf. Wir haben seit Jahren schon Fallzahlvermehrung. Unser Fach ist von der demografischen Entwicklung stark betroffen. Worüber man sicher reden muss, ist die Patientensteuerung. Da haben wir ja auch schon konstruktive Vorschläge gemacht. Aber wir halten schon am primären Zugang fest.

UN: Das TSVG hat auch noch einen öffentlichkeitswirksamen Nebeneffekt, der von seinen Machern möglicherweise einkalkuliert wird. Es wird von der Politik der Eindruck vermittelt, die Ärzte seien faul, es ginge ihnen nur um Geld und sie müssten strenger beaufsichtigt werden. Welchen Effekt haben das TSVG und die Diskussion auf das Ansehen des Arztberufes und das Vertrauensverhältnis mit dem Patienten?

Schroeder: Das ist eine Form der Politik, die wir ablehnen. Die Forderung nach 25 Wochensprechstunden und die Aussage von Prof. Karl Lauterbach, die Ärzte seien zu oft auf dem Golfplatz zu sehen, sind purer Populismus. Das entspricht nicht den Tatsachen, und das wissen auch unsere Patienten. Der Tenor, der da hineinkommt, ist sicher keine vertrauensbildende Maßnahme. Die Politik muss vorsichtig sein, was für ein Bild sie vom Arztberuf zeichnet, auch im Hinblick auf die jungen Menschen, die bereit sind, Medizin zu studieren.

UN: Welche Maßnahmen werden die Ärzte ergreifen, um sich dem Angriff auf Freiberuflichkeit und Selbstverwaltung entgegenzustellen? Demonstrationen, Streiks, Praxisschließungen?

Schroeder: Streikbereitschaft und Praxisschließungen sehe ich im Moment weniger. Es gibt landauf, landab Kritik am TSVG, und sie findet in den Medien Widerhall. Es ist ja nicht so, dass man das nicht versteht.

UN: Finden Sie auch etwas Gutes an den Regelungen des TSVG?

Schroeder: Positiv ist, dass man mehr Geld bereitstellen will, dass die Politik bereit ist, den Mehraufwand in irgendeiner Form zu honorieren. Das ist ein Paradigmenwechsel. Die Tücke liegt aber im Detail. Es muss gewährleistet sein, dass das Geld auch da ankommt, wo es gebraucht wird. Es muss vermieden werden, dass durch die Bereinigung etwa die extrabudgetären Zuschläge für Sofortsprechstunden sich negativ auf die morbiditätsgewichtete Gesamtvergütung auswirken. Im Übrigen ist ein Zuschlag von 15 Prozent bei einer Pauschale von 18 bis 25 Euro lächerlich und unzureichend. Es müssen schon 50 Prozent sein. 4000 Euro am Ende des Jahres sind unangemessen für den vermehrten zeitlichen und organisatorischen Aufwand. Da hebt doch niemand den Fuß, stellt die Praxisorganisation um. Das ist nur zu verständlich.

UN: Ein Punkt, der bei der zweiten Anhörung positiv beurteilt wurde, ist die Aufhebung der Ausschreibungsoption im Hilfsmittelbereich. Über Ausschreibungen etwa bei ableitenden Inkontinenzhilfsmitteln haben sich Patienten beklagt (wir berichteten). Wie sehen Sie das?

Schroeder: Das geht in die richtige Richtung. Ein weiterer positiver Aspekt betrifft das Thema Selektivverträge. Wir erhoffen uns die Möglichkeit, mehr Selektivverträge abschließen zu können. Wir stehen ja in der vertragsärztlichen Versorgung unter dem Erlaubnisvorbehalt und sind hier gegenüber den Kliniken benachteiligt. Innovationen, die wir im Kollektivvertrag nicht umgesetzt bekommen, lassen sich möglicherweise in Selektivverträgen anbieten. Positiv ist auch, dass Ärztenetze Medizinische Versorgungszentren (MVZ) bilden können, nicht erst bei bestehender, sondern bereits bei drohender Unterversorgung. Wir erleben ja zunehmend, dass private Investoren irgendein kleines Krankenhaus aufkaufen, in der Republik MVZ-Ketten bilden und die regionale ambulante Versorgung nicht mehr sicherstellen. Dem könnten unter anderem die Ärztenetze etwas entgegensetzen.

UN: Herr Dr. Schroeder, vielen Dank für das Interview!

Das Interview führte Markus Schmitz.