Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz: Harsche Kritik vom Bayerischen Facharztverband

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Das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) soll Hausärzte entlasten – so sieht es der aktuelle Entwurf vor. Der Bayerische Facharztverband kritisiert diesen scharf und sieht die ambulante fachärztliche Versorgung „negiert und herabgewürdigt“.

Endbudgetierung der Hausärzte, bonifiziertes hausärztliches Primärarztsystem, Gesundheitskioske und Primärversorgungszentren – das sind die mit dem GVSG geplanten Maßnahmen zur Entlastung der Hausärzte. „Eine Endbudgetierung der hausärztlichen Kollegen ist richtig und überfällig“, betont Dr. Holler, HNO-Arzt und Sprecher des Bayerischen Facharztverbandes (BFAV). Seine Kritik: Die fachärztlichen Kollegen würden außen vorgelassen und das sei „indiskutabel“.

Laut Gesetzesentwurf sei „die finanzielle Attraktivität der Ausübung einer hausärztlichen Tätigkeit angesichts des Verantwortungsumfangs der hausärztlichen Versorgung im Vergleich mit der Tätigkeit anderer Facharztgruppen vergleichsweise gering bewertet“, wie der Verband in eine Mitteilung erläutert.

Der BFAV verwies auf die Situation bayerischer Hausärzte, die bereits jetzt endbudgetiert arbeiteten und deren Honorare im Kollektivvertrag sowie im hausärztlichen Selektivvertrag höher seien als die der „grundversorgenden“ Fachärzte. Für Holler und den BFAV ist „die Situation genau umgekehrt, wie im Gesetzesentwurf behauptet“, wie es in einer Mitteilung heißt.

Der Verband hält es für „inakzeptabel, die Leistungen der Fachärzte in ihrem Verantwortungsumfang dem anderer Versorgungsbereiche nachzuordnen“. Fachärzte leisten dem BFAV zufolge „den Großteil der Versorgung“. Der Verband betont, dass sie „Krankenhäuser aufrecht“ hielten und „das ambulante Operieren de facto vollständig und das stationäre Operieren zu einem relevanten Teil auf ihren Schultern“ trügen. Sie würden mit solchen Behauptungen diskriminiert.

Holler zufolge sei die primärärztliche Versorgung bei häufigen Erkrankungen beispielsweise im HNO-Fach wie Otitiden oder Schwindel in der Regel ineffizienter, teuerer und mit höherem Einsatz von Antibiotika und Großgerätediagnostik verbunden als die originäre fachärztliche Behandlung. Hier stelle sich die Frage nach der Evidenz, heißt es in der Mitteilung des BFAV.

Auch die geplanten Gesundheitskioske und Primärversorgungszentren kritisiert der Verband scharf und bezeichnet diese als „minderwertige Ersatzstrukturen“. Holler ist überzeugt, dass die im Entwurf ihm zufolge postulierten Jahreskosten von 400.000 € pro Kiosk „kräftig untertrieben“ sind. Die schon bestehenden Kioske hätten Kosten von über 2 Millionen pro Jahr verursacht.

Für den BFAV „atmet das Gesetz den Geist einer dirigistischen Staatsmedizin“ und der Verband fordert die Parteien auf, „diesem Entwurf nicht zuzustimmen“.

(ja/BFAV)