GFB: “Psychotherapeutengesetz darf das ärztliche Berufsbild nicht gefährden”27. April 2018 Foto: © VadimGuzhva – Fotolia.com Die Allianz Deutscher Ärzteverbände sieht mit dem von der Bundesregierung initiierten Psychotherapeutengesetz das ärztliche Berufsbild und die ganzheitliche Versorgung unserer Patienten bedroht. „Vom Bundesgesundheitsministerium wird offensichtlich eine Analogie der Aus- und Weiterbildung des nicht ärztlichen Psychotherapeuten zum Medizinstudium angestrebt. Es geht somit zusätzlich um Weiterbildung nach abgeschlossener Ausbildung, aber auch um die Einführung eines Parallelberufes zum Arzt. Dabei wird einfach nicht zur Kenntnis genommen, dass bereits heute alle psychotherapeutischen Verfahren Bestandteil der ärztlichen Aus- und Weiterbildung sind und auch in der Versorgungsrealität von Ärzten eingebracht werden“, erklärte Dr. Hans-Friedrich Spies, Präsident des Berufsverbandes Deutscher Internisten und derzeitiger Sprecher der Allianz Deutscher Ärzteverbände. Die Befürchtung, dass man psychische Erkrankungen im weitesten Sinne und die psychische Betreuung somatisch erkrankter Patienten vom Arztberuf abkoppeln will, ist nach Ansicht der Allianz real. Die angedachte Approbationsordnung sehe vor, dass alle psychischen und psychosomatischen Erkrankungen sowie alle Erkrankungen mit psychischen Faktoren mit vollumfänglichen sozialrechtlichen und sozialmedizinischen Kompetenzen beim zukünftigen nicht ärztlichen Psychotherapeuten angesiedelt sind. Das Ganze solle durch die Verordnungskompetenz von Medikamenten komplettiert werden. „Offensichtlich hat das Bundesgesundheitsministerium die Absicht, die psychische Betreuung des Patienten vom Arztberuf abzukoppeln und diesen auf die Somatik zu begrenzen“, befürchtet Spies. Konsequenzen wären das Ende der psychosomatischen Medizin in den Hausarzt- und Facharztpraxen und ein riesiger Mehrbedarf an zugelassenen Psychotherapeuten mit entsprechenden Mehrkosten im ambulanten System. Die Allianz Deutscher Ärzteverbände hält demgegenüber am bisherigen Berufsbild des Arztes fest, der für psychische und somatische Beschwerden und Erkrankungen gleichermaßen weitergebildet und zuständig ist. Im Interesse der Qualität einer ganzheitlichen Versorgung unserer Patienten darf an diesem Prinzip nicht gerüttelt werden. Wie bisher sollten psychologische Psychotherapeuten nach abgeschlossener Ausbildung ihre Leistungen im Rahmen der ärztlichen Versorgung einbringen. Keine Approbation ohne Fachkunde „Wir sehen selbstverständlich auch die Notwendigkeit, die Zugangsvoraussetzung für die Ausbildung nicht ärztlicher Psychotherapeuten dem europäischen Standard anzupassen, und unterstützen die Forderung nach angemessener Bezahlung graduierter Akademiker in den Kliniken. Das von der Bundesregierung initiierte neue Psychotherapeutengesetz würde jedoch die Zuständigkeit für alles Psychische und Psychosomatische gesetzlich einem neuen Heilberuf zuordnen“, kommentierte Dr. Christian Albring, Vorstandsmitglied des SpiFa und Vorsitzender des Berufsverbands der Frauenärzte e.V. (BVF) das angestrebte Psychotherapeutengesetz. „Wir lehnen die grundsätzliche Zielsetzung der Politik, Qualifikationswege akademischer Heilberufe vergleichbar zu regeln, ab. Medizinische Ausbildungskapazitäten an Universitäten und in der Weiterbildung in ärztlichen Gebieten sind für Ärztinnen und Ärzte zu nutzen. Die Befähigung der Verordnung von Medikamenten und die Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit sind hierbei grundlegende ärztliche Zuständigkeiten”, ergänzte der Vorsitzende desSpiFa- Ausschusses “Psychotherapie in den Fachgebieten (PIF-Ausschuss)”, Dr. Christian Messer. Der SpiFa kündigte an, sich im Rahmen des 121. Deutschen Ärztetages 2018 für eine deutliche Positionierung der Ärzteschaft gegen das geplante Reformvorhaben einzusetzen.
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