GKV blockiert Finanzierung – Psychotherapie-Nachwuchs in Gefahr15. August 2025 Foto (Symbolbild) ©Phushutter/stock.adobe.com Möglicher Kollaps der psychotherapeutischen Versorgung: Ohne Finanzierung der neuen Weiterbildungsgänge drohen massive Versorgungslücken. Denn bezahlte Vollzeitstellen in der Weiterbildung sind ohne Kostenbeteiligung der GKV nicht umsetzbar. Der Berufsnachwuchs in der Psychotherapie steht vor nahezu unüberwindbaren Hürden: Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) lehnt die Finanzierung der neuen Weiterbildungsgänge strikt ab und gefährdet damit die psychische Gesundheitsversorgung von morgen. „Ohne eine verlässliche Finanzierung der Weiterbildung wird es nicht annähernd genug Weiterbildungsplätze geben – und das bei wachsendem Bedarf an Psychotherapie. Wer heute nicht investiert, riskiert morgen eine massive Versorgungslücke“, warnt Prof. Rudolf Stark, Vorstandsvorsitzender von unith, dem Verbund universitärer Ausbildungsgänge für Psychotherapie. Faire Bezahlung bei Vollzeitbeschäftigung praktisch unmöglich Mit der Reform des Psychotherapeutengesetzes wurde ein neues Weiterbildungssystem eingeführt, das vorsieht, dass Weiterbildungskandidaten bei angemessener Bezahlung in Vollzeit beschäftigt werden. Dieses Gehalt lässt sich im Rahmen der aktuellen gesetzlichen Krankenkassenvergütung jedoch nicht refinanzieren. Die kategorische Ablehnung jeglicher Kostenbeteiligung durch den GKV-Spitzenverband macht die neue Weiterbildung in der Regelversorgung praktisch unmöglich.Für universitäre Weiterbildungsinstitute stellt sich damit die Frage, wie unter diesen Bedingungen künftig wissenschaftlicher Nachwuchs eine psychotherapeutische Weiterbildung absolvieren soll – eine zwingende Voraussetzung für jede universitäre Beschäftigung im psychotherapeutischen Bereich. „Das GKV-Positionspapier blendet die Realität völlig aus – und ignoriert bewusst die Bedingungen, unter denen in Zukunft Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten weitergebildet werden“, so Stark weiter. Verbindliche gesetzliche Grundlage gefordert Die Fachkräfte von morgen dürfen nicht länger die strukturellen Versäumnisse von heute ausbaden. Eine zukunftsfähige psychotherapeutische Versorgung beginne mit einer gerechten Finanzierung der Weiterbildung, so die Pressemitteilung. Unith fordert neben einer verlässlichen, öffentlichen Finanzierung und Planungssicherheit für die Träger der ambulanten Weiterbildung auch eine klare gesetzliche Grundlage, die die Zuständigkeiten und Finanzierungspflichten verbindlich regelt.Die Psychologische Hochschule Berlin (PHB) schließt sich der deutlichen Warnung und den Forderungen von unith an. „Ohne eine solide Finanzierung der Weiterbildung werden wir in wenigen Jahren nicht mehr genug Fachkräfte haben, um den steigenden Bedarf an Psychotherapie zu decken“, warnt die Hochschulleitung.
Mehr erfahren zu: "Bundeskabinett beschließt Medizinregistergesetz" Bundeskabinett beschließt Medizinregistergesetz Krebs, Diabetes, angeborene Herzfehler: Zu vielen Erkrankungen und laufenden Behandlungen gibt es umfassende Sammlungen medizinischer Daten. Dieser Fundus soll stärker durch das Medizinregistergesetz nutzbar gemacht werden.
Mehr erfahren zu: "Kassenärztliche Vereinigung Hamburg warnt vor Sparpolitik" Kassenärztliche Vereinigung Hamburg warnt vor Sparpolitik Weniger Termine, Aufnahmestopps und längere Wartezeiten: Das sind laut Kassenärztlicher Vereinigung Hamburg die zu erwartenden Folgen geplanter Kürzungen in der ambulanten Versorgung.
Mehr erfahren zu: "Fast fünf Prozent weniger Honorar für ambulante Psychotherapie" Fast fünf Prozent weniger Honorar für ambulante Psychotherapie Der Erweiterte Bewertungsausschuss auf Bundesebene hat beschlossen, die Honorare für psychotherapeutische Leistungen zum 1. April 2026 um 4,5 Prozent abzusenken. Die DGPPN kritisiert die beschlossenen Kürzungen scharf, Vertreter der Kassenärzte […]