GKV-Sparvorschläge: Fachärzte sehen sich überproportional belastet

Kommen noch höhere Belastungen auf Praxen und Patienten zu? Foto: Racle Fotodesign

Fachärzteverbände fordern angesichts der Einsparüberlegungen im ambulanten Bereich eine gerechte Lastenverteilung und warnen davor, die ambulante fachärztliche Versorgung zum Nachteil der Patienten strukturell zu schwächen.

Nach Überzeugung des Spitzenverbandes Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (SpiFa) werden die Vorschläge der Finanzkommission Gesundheit zur Stabilisierung des Beitragssatzes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dem Anspruch von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU), dass „alle mit ins Boot geholt werden müssen“, nicht gerecht. Tatsächlich habe die Kommission für den Bereich der ambulanten Versorgung weit überwiegend Vorschläge zu Einsparungen bei niedergelassenen Fachärzten gemacht. Hier sollen bis zu 3,2 Mrd. Euro gestrichen werden – davon entfallen rund 2,5 Mrd. auf die grundversorgenden Fachärzte, etwa in den Bereichen Urologie, Dermatologie, Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Orthopädie, Neurologie, Psychiatrie, Gynäkologie und Augenheilkunde. „Genau diese Struktur zu schwächen, ergibt keinen Sinn, stellt der Bedarf an Facharztterminen doch den Dreh- und Angelpunkt der Reform der Primärversorgung dar“, so der SpiFa in einer aktuellen Mitteilung.

Zudem weist der Verband darauf hin, dass die niedergelassenen Fachärzte bereits seit Jahren einen erheblichen, strukturell verankerten Beitrag zur Stabilisierung der GKV erbrächten. Allein durch die fortgesetzte Budgetierung würden jährlich rund 2,3 Milliarden Euro eingespart. Hinzu kämen Einsparungen von etwa 400 Millionen Euro pro Jahr infolge der Streichung der Neupatientenregelung im Rahmen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) im Jahr 2023. Damit betrage der jährliche Sparbeitrag der fachärztlichen Versorgung insgesamt 2,7 Milliarden Euro, rechnet der SpiFa vor.

„Sparbetrag bereits geleistet“

„Die Fachärzteschaft erbringt seit Jahren einen überproportionalen Beitrag zur finanziellen Stabilisierung des Systems und das unter Bedingungen fortgesetzter Budgetierung, während andere Versorgungsbereiche entbudgetiert wurden“, erklärt Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa.  Damit ist der geforderte Sparbeitrag für die kommenden Jahre faktisch bereits geleistet.“

Vor diesem Hintergrund fordert der SpiFa, niedergelassene Fachärzte von weiteren Sparmaßnahmen – insbesondere ab dem Jahr 2027 – auszunehmen. „Wer ernsthaft von einer gleichmäßigen Lastenverteilung spricht, kann die Fachärzteschaft nicht erneut zur Kasse bitten. Der Beitrag von jährlich 2,7 Milliarden Euro muss vollständig angerechnet werden. Für zusätzliche Sparrunden bei den Fachärzten fehlt jede sachliche Grundlage“, so Heinrich abschließend.

Mehr Arbeit für das gleiche Geld

Besonders stört die Fachärzte der Vorschlag, die extrabudgetäre Vergütung nach den Regeln des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) zu streichen. Bisher werden bestimmte Leistungen, etwa bei akuten Beschwerden und dringenden Terminen oder in offenen Sprechstunden, außerhalb fester Budgetgrenzen vergütet. Praxen können dadurch zusätzliche gesetzlich versicherte Patienten behandeln, ohne wirtschaftliche Nachteile zu riskieren.

Fallen diese Leistungen künftig wieder unter die Budgetierung, gelte faktisch: Mehr Patienten bedeuten mehr Arbeit, aber nicht mehr Vergütung, so der SpiFa. „Wenn zusätzliche Behandlungen nicht mehr bezahlt werden, werden sie zwangsläufig weniger angeboten, mit direkten Folgen für die Patienten“, erklärt Heinrich die Konsequenz.

Auch der Bayerische Facharztverband (BFAV) sieht in der geplanten Honorarstreichung des TSVG bei gleichzeitiger Beibehaltung der erweiterten Sprechstunden für GKV-Versicherte eine unverhältnismäßige Mehrbelastung der Vertragsärzte. „Eine dauerhafte Mehrbelastung ohne entsprechende Gegenfinanzierung ist nicht akzeptabel, rechtlich bedenklich und somit für uns ein No Go“ stellt BFAV-Vorstand Dr. Klaus Stefan Holler klar.

Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit

Der BFAV sieht in dieser Maßnahme einen Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Berufsausübungsfreiheit und will eine faire und ausgewogene Regelung. Ein Gesundheitssystem könne langfristig nur funktionieren, wenn die Rahmenbedingungen für die Leistungsträger verlässlich, gerecht und wirtschaftlich tragfähig gestaltet seien. „Wer zusätzliche Leistungen gesetzlich anordnet und mit Mehrarbeit verpflichtend koppelt, muss auch für deren zusätzliche und angemessene Vergütung sorgen. Eine Abkehr von diesem Grundsatz der Äquivalenz untergräbt nicht nur das Vertrauen in das Gesundheitssystem, sondern gefährdet die Stabilität der ambulanten Versorgung.“ resümiert Holler.

(ms/BIERMANN)