GKV-Spitzenverband: DiGAs sind noch nicht in der Versorgung angekommen6. Januar 2023 Abbildung: © MQ-Illustrations/stock.adobe.com Seit rund zwei Jahren können digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) verordnet oder von Krankenkassen genehmigt werden. Doch werden sie auch akzeptiert und in Anspruch genommen? Der GKV-Spitzenverband sieht hier viel Luft nach oben. Aus einer Auswertung von Daten für den Zeitraum vom 1. September 2020 bis zum 30. September 2022 zur Inanspruchnahme und Entwicklung der Versorgung mit DiGAs zieht der GKV-Spitzenverband die Schlussfolgerung: Die „Apps auf Rezept“ sind noch nicht in der Versorgung angekommen. Seit Anfang 2022, so schreibt der Verband in einer aktuellen Mitteilung, bewege sich die monatliche Zahl der eingelösten Freischalt-Codes auf einem nahezu unveränderten Niveau zwischen 10.000 und 12.000 DiGAs. Insgesamt wurden dem GKV-Spitzenverband zufolge bis Ende September rund 164.000 DiGA in Anspruch genommen. „Mit viel Vorschusslorbeeren sind DiGA in die Versorgung gestartet“, sagt Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband. „Aber den Erwartungen sind sie bisher nicht gerecht geworden. Die Gesundheits-Apps stecken auch nach über zwei Jahren noch in den Kinderschuhen. Dabei sehen wir durchaus großes Potenzial, wie DiGA die Patientinnen und Patienten beim Erkennen oder Überwachen von Krankheiten unterstützen können.“ Stoff-Ahnis fährt fort: „Die unverändert hohe Quote von DiGA auf Probe zeigt aber, dass oftmals noch offenbleibt, was die Angebote wirklich bringen. Trotz dieser unklaren Evidenzlage rufen die herstellenden Unternehmen beliebig hohe Preise auf und der gesetzlichen Krankenversicherung sind im ersten Jahr bei dieser Preisspirale nach oben die Hände gebunden. Hier sollte der Gesetzgeber schleunigst einen Riegel vorschieben. Die Krankenkassen sollen eine gute Versorgung der Patientinnen und Patienten sichern und keine Wirtschaftsförderung mit Beitragsgeldern betreiben.“ Nach Ansicht des GKV-Spitzenverbandes fehlt bei der Aufnahme ins DiGA-Verzeichnis häufig der Nachweis über den medizinischen Nutzen. Deshalb würden zwei Drittel der DiGAs nur vorläufig, zur Probe, aufgenommen. Hinzu komme die mangelnde Wirtschaftlichkeit. Herstellende Unternehmen könnten im ersten Jahr der Aufnahme einen beliebig hohen Preis festlegen, der von der gesetzlichen Krankenversicherung für diesen Zeitraum erstattet werden muss, so der GKV-Spitzenverband – unabhängig davon, ob ein Nutzen nachgewiesen wurde oder nicht. Das Preisspektrum reiche dabei von 119 Euro für eine Einmallizenz bis zu 952 Euro für 90 Tage. GKV-Spitzenverband sieht steigende Preise gerade bei fehlenden Nutzennachweisen Nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes zeigt die Auswertung, dass die durchschnittliche Preishöhe von DiGAs mit fehlendem Nutzennachweis deutlich steigt. Die Preisentwicklung der durchschnittlichen Herstellerpreise dauerhaft aufgenommener DiGAs sei hingegen konstant bis leicht sinkend. Im Durchschnitt liegen die Herstellerpreise für eine DiGA laut dem GKV-Spitzenverband bei 500 Euro – in der Regel für ein Quartal. Die Herstellerpreise seien damit gegenüber dem Durchschnittswert aus dem ersten Jahr der DiGA nochmals um 20 Prozent gestiegen. „Auch die zum 1. Oktober 2022 in Kraft getretenen Höchstbeträge begrenzen dieses sehr hohe Preisniveau nicht nennenswert“, heißt es in der Mitteilung des GKV-Spitzenverbandes weiter. Vielmehr eröffneten sie den DiGA-Herstellenden auch über das erste Jahr hinaus „große Spielräume für hohe Preise“. „Es gibt augenscheinlich keinen Zusammenhang zwischen Preishöhe und Nutzen“, urteilt Stoff-Ahnis. „Ganz im Gegenteil: Selbst bei DiGA, die ihren Patientennutzen nicht innerhalb eines Jahres belegen konnten und deren Erprobungszeitraum deshalb verlängert wurde, kam es zu deutlichen Preiserhöhungen. Wenn man bedenkt, dass DiGA derzeit ausschließlich ein Add-on zur bestehenden Versorgung sind, führt diese beliebige Preisbildung und die zusätzliche Möglichkeit der Preiserhöhung im Erprobungszeitraum zu großen Verwerfungen bei der Vergütung von GKV-Leistungen mit nachgewiesenem Nutzen. Das unterläuft jeglichen Maßstab der Wirtschaftlichkeit in der GKV. Wenn es für die Patientinnen und Patienten keinen Mehrwert gibt, dann sollte überlegt werden, ob das Geld der Beitragszahlenden nicht an anderer Stelle besser eingesetzt wäre.“ Damit DiGA in der Versorgung ankommen, braucht es aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes drei zentrale Anpassungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen: Es dürften ausschließlich DiGA mit einem klaren medizinischen Nutzen für Patienten aufgenommen werden. Außerdem fordert der Verband, dass das Gebot der Wirtschaftlichkeit gewahrt bleiben muss, indem die verhandelten Preise vom ersten Tag der Aufnahme in die Regelversorgung gelten. Drittens sieht der GKV-Spitzenverband die Notwendigkeit einer Harmonisierung der Rahmenbedingungen für DiGAs mit anderen GKV-Leistungsbereichen, indem die Leistungserbringenden und der GKV-Spitzenverband in den Zulassungsprozess mit einbezogen werden. Dies steigere Vertrauen und Akzeptanz sowohl bei Ärzten als auch bei Patienten.
Seit rund zwei Jahren können digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) verordnet oder von Krankenkassen genehmigt werden. Doch werden sie auch akzeptiert und in Anspruch genommen? Der GKV-Spitzenverband sieht hier viel Luft nach oben. Aus einer Auswertung von Daten für den Zeitraum vom 1. September 2020 bis zum 30. September 2022 zur Inanspruchnahme und Entwicklung der Versorgung mit DiGAs zieht der GKV-Spitzenverband die Schlussfolgerung: Die „Apps auf Rezept“ sind noch nicht in der Versorgung angekommen. Seit Anfang 2022, so schreibt der Verband in einer aktuellen Mitteilung, bewege sich die monatliche Zahl der eingelösten Freischalt-Codes auf einem nahezu unveränderten Niveau zwischen 10.000 und 12.000 DiGAs. Insgesamt wurden dem GKV-Spitzenverband zufolge bis Ende September rund 164.000 DiGA in Anspruch genommen.
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