GKV-Spitzenverband: Neuer Hebammenhilfevertrag sorgt für faire Vergütung und bessere Qualität9. April 2025 Foto: © xiquence/stock.adobe.com Freiberufliche Hebammen erhalten ab dem 1. Mai mehr Geld. Das hat der GKV-Spitzenverband kommentiert. Die Schiedsstelle für freiberuflich tätige Hebammen hat einen neuen Hebammenhilfevertrag entschieden. Der neue Vertrag gilt ab dem 1. November 2025 und sieht für eine außerklinisch tätige Hebamme eine Erhöhung der Vergütung pro Stunde von derzeit ca. 56 Euro auf ca. 74 Euro vor. Das ist eine Steigerung von rund 33 Prozent. Für die Übergangszeit erhalten Hebammen bereits ab dem 1. Mai 2025 eine Erhöhung der Vergütung des bisherigen Vertrags um 10 Prozent. Jährlich sind hiermit voraussichtlich Mehrausgaben für die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) zur Verbesserung der Versorgung in Höhe eines dreistelligen Millionenbetrages verbunden. „Wir freuen uns, dass Hebammen mit dem neuen Hebammenhilfevertrag eine weitere finanzielle Aufwertung ihrer Arbeit erhalten. Der neue Vertrag sieht darüber hinaus viele strukturelle Änderungen vor, die die Versorgung der Versicherten verbessert. Insbesondere die Geburtshilfe profitiert von den neuen Regelungen, da in Zukunft die qualitativ hochwertige Eins-zu-eins-Betreuung der Gebärenden durch ihre Hebamme dank eines besonderen Anstiegs der Vergütung gestärkt wird. Zudem sorgen wir für eine Vereinfachung der Arbeitsabläufe, indem diverse Gebührenpositionen zusammengefasst und dadurch nicht mehr kleinteilig dokumentiert und abgerechnet werden müssen. Die Hebammenversorgung macht damit einen enormen Sprung nach vorn“, kommentiert Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes. Weniger Bürokratie Der neue Hebammenhilfevertrag vereinfacht laut GKV-Spitzenverband die Vergütungssystematik. Statt fixer Pauschalen, die unabhängig von der Dauer eines Termins gezahlt werden, erfolge die Abrechnung zukünftig in Einheiten zu je 5 Minuten. Aufwändige Betreuungen würden dadurch höher vergütet und Hebammen könnten sich die Zeit für die Versorgung von Schwangeren, Wöchnerinnen und deren Kindern nehmen, die sie tatsächlich benötigen. Außerdem baue der neue Hebammenhilfevertrag Bürokratie ab. Viele Einzelleistungen würden zusammengefasst, sodass Hebammen weniger dokumentieren müssen. Stattdessen hätten sie mehr Zeit für die Versorgung der Versicherten. Stärkung der Geburtshilfe im Fokus Auch die Geburtshilfe wird mit dem neuen Hebammenhilfevertrag gestärkt, so der GKV-Spitzenverband. Die Vergütung von Geburten, die freiberufliche Beleghebammen am Krankenhaus begleiten, wird grundlegend geändert. Betreut eine Hebamme durchgängig eine Versicherte während der wesentlichen Geburtsphase, erhalte sie dafür nunmehr einen finanziellen Zuschlag. Dadurch werde nicht mehr die wechselweise Betreuung von mehreren Gebärenden am höchsten vergütet, sondern eine qualitativ hochwertige Eins-zu-eins-Betreuung. Zudem stelle die GKV zusätzliche finanzielle Mittel bereit, wenn mehr Beleghebammen in ein Team aufgenommen werden und dadurch mehr Eins-zu-eins-Betreuungen erfolgen können. Bei Haus- und Geburtshausgeburten werden die bestehenden Geburtspauschalen erhöht und um eine zusätzliche Vergütung für die Dauer der Geburtsbetreuung ergänzt, heißt es weiter. Die freie Wahl des Geburtsorts durch die Versicherten wird dadurch gestärkt. Unverändert bleibt die bewährte Kostenübernahme für die Berufshaftpflichtversicherung durch die GKV. Ein Teil der Kosten ist anteilig in den Geburtspauschalen enthalten, den Hauptanteil erhält eine Hebamme als direkte Zahlung des GKV-Spitzenverbandes bereits, wenn sie vier Geburten pro Jahr begleitet, so der GKV-Spitzenverband.
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