GMK: Zustimmung zu Gargs Vorstoß für eine Reform der Krankenhausfinanzierung

Dr. Heiner Garg, Minister für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein. Foto: © Sozialministerium

Ein Vorstoß von Schleswig-Holsteins Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg zu einer grundlegenden Reform der Krankenhausfinanzierung wurde am 6. Juni auf der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) in Leipzig einstimmig beschlossen. Dies teilte das Landesministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren mit.

Die Länder vereinbarten demnach in einem gemeinsamen Beschluss für eine bedarfsgerechte Krankenhausversorgung Eckpunkte für eine Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierungsstrukturen zu erarbeiten. Dabei sollen die Vorschläge aus dem Gutachten des Sachverständigenrates „Bedarfsgerechte Steuerung des Gesundheitswesens“ einfließen.

„15 Jahre nach Einführung des DRG (Fallpauschalen)-Systems ist es Zeit, Fehlanreize wie zum Beispiel die Leistungsausweitung aus rein ökonomischen Gründen zu beseitigen – ohne die durchaus positiven Effekte des Systems infrage zu stellen”, betonte Garg. Es dürfe nicht sein, dass Kliniken aus ökonomischen Gründen gezwungen würden, ihre Leistung auszuweiten oder erforderliches Personal abzubauen.

Ein bloßes “Weiter so” im bisherigen System würde gerade nicht zur Sicherung der Versorgung mit qualitativ guten Krankenhausleistungen führen, meinte Garg und ergänzte: „Wir müssen offen über die weitere Spezialisierung und Konzentration von hochkomplexen stationären Leistungen diskutieren. Auf der anderen Seite muss gerade in Flächenländern der Zugang zur Grund- und Regelversorgung gesichert werden.“ Dazu sei eine Finanzierungsstruktur notwendig, die die Innovationsfähigkeit in Krankenhäusern insgesamt stärke.

Ein neues Finanzierungssystem müsse dabei gerade auch im ländlichen Raum geografischer Besonderheiten berücksichtigen und auf die Anforderungen des demografischen Wandels besser eingehen können. Zudem müsse den zunehmenden Anforderungen an die Krankenhäuser bei der sektorenverbindenden Versorgung Rechnung getragen werden.
Die Länder beschlossen zudem die Auswirkungen der Qualitätsoffensive der Krankenhausstrukturreform zu evaluieren.

Schulgeldfreiheit für alle nicht akademischen Gesundheitsfachberufe
In einem weiteren GMK-Beschluss, der ebenfalls angenommen wurde, fordert Garg vom Bundesgesundheitsministerium gemeinsam mit anderen Bundesländern eine bundeseinheitliche Regelung zur Schulgeldfreiheit für alle nicht akademischen Gesundheitsfachberufe bis Ende 2019. Der Koalitionsvertrag auf Bundesebene sieht vor, im Rahmen eines Gesamtkonzepts für die Gesundheitsfachberufe das Schulgeld für die Ausbildungen abzuschaffen, so wie es in den Pflegeberufen bereits beschlossen wurde. Bislang ist dieses Ziel jedoch noch nicht umgesetzt.

Schleswig-Holstein war angesichts des steigenden Fachkräftebedarfs daher in Vorleistung gegangen und hatte übergangsweise als erstes Bundesland das Schulgeld in den Gesundheitsfachberufen zum 1. Januar 2019 abgeschafft.

Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein