GOÄ-Novelle: plus 37 Prozent minus x?

Dirk Heinrich: „Das Bittere wird sein, dass wir nicht 37 Prozent bekommen werden.“ Foto: Schmitz

Mit der Novelle der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) geht es voran. Beim 5. Fachkongress des Spitzenverbandes Fachärzte Deutschlands (SpiFa) Anfang April in Berlin lautete die Größenordnung des Honorarzuwachses „37 Prozent über alles“. Doch wird es wirklich dazu kommen? Für Anfang Juni sind die Berufsverbände und Fachgesellschaften zum Dialog eingeladen.

„Die letzten Wochen haben wir uns damit befasst, die Angaben der Berufsverbände und Fachgesellschaften, wie lange die einzelnen Prozeduren dauern und welche Assistenz dafür erforderlich ist, betriebswirtschaftlich zu kalkulieren“, sagte der Vorsitzende der zuständigen Kommission der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhardt, auf dem 5. SpiFa-Fachkongress am 5. April in Berlin. Dabei mussten Reinhardt zufolge diverse Missverständnisse ausgeräumt werden, insbesondere im zweiten Kapitel, das Leistungen umfasst, die von verschiedenen Fachrichtungen angeboten werden. Die zuständigen Berufsverbände hätten teils sehr unterschiedliche Zeiten angegeben. Für den 4. Juni kündigte er eine Auftaktveranstaltung an, bei der die Kommission die Vorschläge für die Bewertungen der rund 5500 Leistungen gemeinsam mit allen Verbänden – etwa 130 an der Zahl – diskutieren wird.

Verbände sollen Verfügungsmasse benennen
Bei rein betriebswirtschaftlicher Bewertung rechnet Reinhardt alles in allem mit einem Honorarplus von 37 Prozent. „Das wird nicht ganz einfach werden. Da müssen wir uns überlegen, wie wir vielleicht einen Konsens erreichen können. Wir möchten von den Vertretern der Fachgesellschaften und Verbände wissen, wo wir vielleicht etwas nachgeben können, damit der gesamte Preiseffekt auf ein Niveau kommt, mit dem wir politisch antreten können“, schränkte Reinhardt ein.
„37 Prozent überraschen mich nicht“, kommentierte Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa mit Hinweis auf die vielen Jahre seit der letzten GOÄ-Novelle. „Das Bittere wird sein, dass wir nicht 37 Prozent bekommen werden.“ Wichtig sei jedoch, aus den Fehlern zu lernen: „Wir brauchen einen Mechanismus, durch den wir nicht wieder 20 Jahre nichts tun und dann hinterherlaufen.“
Der ebenfalls anwesende Vertreter der Privaten Krankenversicherung (PKV), Dr. Frank Schulze Ehring, sagte ebenfalls: „37 Prozent überraschen mich nicht.“ Aber realpolitisch müsse man bedenken, sagte er, dass die GOÄ eine Doppelfunktion habe: einerseits eine angemessene Vergütung für die Ärzte, andererseits aber auch, „die Versicherten nicht zu überfordern“.

„Keine Leistung, für die ein Arzt Geld mitbringen muss“
Als positiven Punkt sieht Reinhardt, man habe „wegverhandelt“, dass ein Arzt nicht Beratung und Untersuchung am gleichen Tag abrechnen darf. „In Zukunft kann ich den vollen Umfang der Beratung ansetzen“, so Reinhardt. „Das betrifft jeden Arzt, der sich dem Patienten zuwendet. Wir haben ja gesagt: Wenn es eine neue GOÄ gibt, dann muss die Zuwendung zum Patienten angemessen bewertet werden. Damit muss der Arzt im Wesentlichen sein Geld verdienen.“ Wenn die GOÄ „ehrlich kalkuliert“ sei, dann werde es keine Leistung mehr geben, „für die der Arzt Geld mitbringen muss“.
Heinrich hält es für bedeutend, die GOÄ-Novelle schon vor den Ergebnissen der „wissenschaftlichen Kommission für ein modernes Vergütungssystem“ herauszugeben. Reinhardt und Heinrich betonten, dass die Bemühungen um eine neue GOÄ Makulatur wären, wenn die Politik sich entschließen sollte, auf Grundlage der Ergebnisse dieser Kommission die PKV „abzuwickeln“: „Es muss für Ärzte auch neben dem Sozialgesetzbuch eine Möglichkeit geben zu leben“, forderte Reinhardt und erntete Applaus.

Kommt ein einheitliches Vergütungssystem?
Die Ergebnisse der Kommission sollen im Dezember vorgestellt werden. „Die Kommission hat, obwohl sie aus Wissenschaftlern besteht, weitere Wissenschaftler beauftragt. Das ist beruhigend“, stellte Reinhardt zum Amüsement der Zuhörer fest. Beruhigend sei dies erstens wegen des Zugeständnisses, dass die Aufgabe schwierig ist, und zweitens, weil sich die Kommission so sehr mit sich selbst beschäftige, dass sie wohl kaum bis Dezember einen „schneidigen, politisch umsetzbaren Vorschlag“ präsentieren könne. „Die werden nicht am Ende ein Hybridkonstrukt aus zwei so unterschiedlichen Systemen vorbringen können“, ist sich Reinhardt sicher. Eine einheitliche Gebührenordnung hält er für durchaus möglich, aber nur entweder als Vertragslösung (Sozialgesetzbuch) oder als Verordnungslösung (GOÄ) – „dafür gibt es im Bundesgesundheitsministerium durchaus Sympathien“, sagte Reinhardt.  
PKV-Mann Schulze Ehring erwartet, dass die Kommission drei Modelle präsentieren wird: den Status quo, eine Einheitssystem, und „was auch immer dazwischen“. Das Ziel der Politik sei es, die sogenannte Zwei-Klassen-Medizin abzuschaffen, doch „alle Länder dieser Welt mit einem einheitlichen Vergütungssystem sind alles andere als vorbildhaft“. Bei einem einheitlichen Vergütungssystem werde es wohl nicht lang dauern, bis es private Zusatzversicherungen gebe, zum Beispiel in Bezug auf Wartezeiten. „Wenn es wirklich eine einheitliche Gebührenordnung geben soll, dann müsste jegliche Privatmedizin nebenher verboten werden“, so Schulze Ehring. (ms)