GOÄ-Novellierung: Berufsverband der Frauenärzte nutzt Einspruchsrecht

Bild: ©Four888 (generiert mit KI) – stock.adobe.com

Der Berufsverband der Frauenärzte (BVF) hat sich dazu entschieden, fristwahrend bei der Bundesärztekammer (BÄK) Einspruch gegen die neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) einzulegen.

Das kurze Zeitfenster, welches den Verbänden zur Revision eingeräumt wurde, erlaube weder eine angemessene Analyse des neuen Entwurfs noch eine Abwägung zwischen den beiden Versionen, kritisiert der BVF.

Eine Bewertung und ein Vergleich mit der alten GOÄ ohne Anwendung von Steigerungsfaktoren und ohne die umfangreichen Abrechnungsausschlüsse und Analogbewertungen sei eine komplexe Auseinandersetzung und erfordere eine abschließende Entscheidung, die mit großer Sorgfalt getroffen werden müsse, heißt es weiter.

Es würden nicht nachvollziehbare Veränderungen zwischen der Version „arzteigeneGOÄ“ zu „GOÄneu“ deutlich, die ihrerseits Erklärungsbedarf auslösten, mahnt der BVF. So zeige sich bei der Gegenüberstellung dieser beiden Versionen eine signifikante Absenkung der Vergütung, die über das Kapitel Geburtshilfe und Gynäkologie hinausgehe. Erste Einschätzungen zeigten eine Diskrepanz zwischen 12 und 48 Prozent im negativen Sinn.

Zudem kritisiert der BVF grundlegend das Verhalten der BÄK – als Spitzenorganisation der ärztlichen Selbstverwaltung –, sich gegen eine Mitbeteiligung der Verbände entschieden zu haben und wird sich in seinen Gremien weiter zur Thematik beraten.