GOÄ: Weitere Bearbeitungen dringend erforderlich22. Mai 2025 Symbolbild.©MQ-Illustrations-stock.adobe.com Auf dem 129. Ärztetag vom 27. bis 30. Mai in Leipzig werden die Delegierten über die neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) entscheiden. Ein Thema mit Sprengwirkung. Der Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA) warnt vor einer voreiligen Verabschiedung und fordert weitere Bearbeitungen. Seit September 2024 fanden zum GOÄ-Entwurf zahlreiche Gespräche zwischen Bundesärztekammer (BÄK) und medizinischen Berufsverbänden sowie Fachgesellschaften statt. „Auch nach diesen so genannten Clearinggesprächen gibt es weiterhin enormen Bearbeitungsbedarf“, sagt Dr. Peter Heinz, 2. Vorsitzender des Berufsverbandes der Augenärzte Deutschlands. „Wir sind der Auffassung, dass der technologische Fortschritt, die Inflation und auch die Honorierung neuer medizinischer Verfahren stets adäquat vergütet werden müssen.“ Nur so ist gewährleistet, dass Ärztinnen und Ärzte ihre mitunter hohen Investitionen rückfinanzieren und so Therapien dem Schweregrad entsprechend überhaupt anbieten können. „Dies vermissen wir im vorliegenden Entwurf der neuen GOÄ“, betont der BVA-Zweite. Die neue GOÄ muss zukunftsfähig sein Der BVA hat in den Gesprächen mit der BÄK stets auf diese Lücken hingewiesen. „Die Änderung der Bundesärzteordnung in Verbindung mit den grundlegenden Bedingungen – insbesondere der Paragrafenteil und die „Volumenneutralität“ der neuen GOÄ – lassen uns erheblich daran zweifeln, dass dies zukünftig ausreichend abgebildet ist. In diesen Punkten vertreten wir eine andere Auffassung als die Bundesärztekammer“, so Heinz. Der BVA hat sich zur medialen Berichterstattung und Protestaktionen der Ärzteschaft bisher nicht öffentlich positioniert. „Destruktives Handeln und Diskutieren widersprechen unserer Auffassung der bisherigen Zusammenarbeit mit der BÄK, die wir gerne auch zukünftig bei der Intention die GOÄ zu reformieren unterstützen. Doch in Anbetracht der designierten neuen Bundesregierung mit einem Koalitionsvertrag, der keine Passage zur GOÄ enthält und vor dem Hintergrund möglicher Folgen innerhalb der Ärzteschaft, bitten wir die Delegierten des Deutschen Ärztetages in Leipzig dieser neuen GOÄ so nicht zuzustimmen, sondern den Entwurf zur weiteren Bearbeitung und nochmals intensiven Diskussion und Verhandlungen mit der Privaten Krankenversicherung und der Beihilfe insbesondere zum Paragrafenteil und den Änderungen der Bundesärzteordnung an das Präsidium der Bundesärztekammer zu verweisen“, erklärt Heinz. Denn eine neue GOÄ kann nur erfolgreich sein, wenn sie von der breiten Mehrheit aller Ärztinnen und Ärzte in Deutschland getragen wird.
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