GOÄneu: Ärztetag stimmt für Übergabe an Gesundheitsministerin

BÄK-Präsident Klaus Reinhardt mit Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, hier bei der Eröffnung des 129. Deutschen Ärztetages in Leipzig. Foto: © Christian Glawe-Griebel/helliwood.com

Mit großer Mehrheit* hat der 129. Deutsche Ärztetag das Bundesgesundheitsministerium aufgefordert, die Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) unverzüglich einzuleiten. Grundlage sind die gemeinsam mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) entwickelten Entwürfe.

Das Ärzteparlament hat den Vorstand der Bundesärztekammer (BÄK) beauftragt, die Entwürfe der GOÄneu an das Bundesgesundheitsministerium zu übergeben.
BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt und Dr. Florian Reuther, Direktor des PKV-Verbandes, werteten den Beschluss in einem Statement als „ein wichtiges gemeinsames Signal für die Handlungs- und Kompromissfähigkeit der ärztlichen Selbstverwaltung, der Privaten Krankenversicherung und der Beihilfeträger für eine zukunftsfähige Privatmedizin.“

Leistungsgerechte Honorare, bezahlbare Beiträge

Das Ziel leistungsgerechter Arzt-Honorare bei bezahlbaren Beiträgen für privat Versicherte sei zu einem „wirksamen Ausgleich“ gebracht worden, erklären Reinhardt und Reuther und sehen jetzt die Politik in der Verantwortung, den Entwurf in die politischen Verfahren einzubringen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) habe auf dem Ärztetag die Notwendigkeit für eine neue Gebührenordnung unterstrichen.

Die Bewertungen, so heißt es, folgten „einem rationalen Bewertungskonzept“. Der Entwurf sei mit Blick auf seine finanziellen Auswirkungen von BÄK und PKV-Verband unabhängig voneinander und miteinander „auf Basis fundierter Mengen- und Transkodierungsmodelle“ durchkalkuliert worden. Diese Prognosen würden übereinstimmend „einen Rahmen für den Anstieg des PKV-Ausgabevolumens von 13,2 Prozent in den ersten drei Jahren nach dem Inkrafttreten“ vorsehen.

Möglichkeit kontinuierlicher Weiterentwicklung

Als „wesentliches Element“ des nun vorliegenden Entwurfes der neuen GOÄ wird die „Möglichkeit zur kontinuierlichen Weiterentwicklung“ hervorgehoben. BÄK und PKV-Verband hätten verabredet, auch nach einer Übergabe an die Bundesgesundheitsministerin im engen Austausch mit den ärztlichen Berufsverbänden und Fachgesellschaften erforderliche Anpassungen mit Blick auf den medizinischen Fortschritt und die Kostenentwicklung zu prüfen, in den Entwurf einzuarbeiten und dem Verordnungsgeber zu kommunizieren. Nach Inkrafttreten einer neuen GOÄ solle diese Arbeit in einer gemeinsamen Kommission fortgesetzt werden.

Das Leistungsverzeichnis sei „umfassend aktualisiert und an die moderne Medizin angepasst“ worden, erklären Reinhardt und Reuther. Digitale Leistungen wie die Nutzung der elektronischen Patientenakte oder telemedizinische Behandlungen würden erstmals systematisch abgebildet. Für alle Ärzte und Patienten werde „deutlich mehr Transparenz und Rechtssicherheit“ geschaffen. Besonderes Augenmerk werde mit der novellierten GOÄ auch auf die ärztliche Zuwendung gelegt. Sie sei das zentrale Element ärztlichen Handelns und werde in der neuen GOÄ endlich auch entsprechend bewertet.

Bewährte Prinzipien weiterentwickelt

Gleichzeitig seien bewährte Prinzipien beibehalten und weiterentwickelt worden: „die Einzelleistungsvergütung, die Therapiefreiheit, die Offenheit für Innovationen und der Verzicht auf eine Budgetierung – all das bleibt erhalten“, versichern Reinhardt und Reuther in ihrer gemeinsamen Stellungnahme. Diese Elemente seien aus Sicht der Ärzteschaft zu Recht unverzichtbare Grundlagen einer freiberuflichen ärztlichen Tätigkeit.

*Anm. d. Red.: Der Beschluss wurde gefasst mit 212 Ja-Stimmen, 19 Nein-Stimmen und 8 Enthaltungen.