GRC und BVMed legen Aktionsplan Wiederbelebung vor

Die vermehrte Anwendung der Laienreanimation ist das Ziel des jüngst vorgestellten Aktionsplans Wiederbelebung. (Foto: ©pixelaway/stock.adobe.com)

Jedes Jahr bis zu 10.000 Menschenleben in Deutschland retten. Das ist das Ziel des kürzlich vorgestellten gemeinsamen Aktionsplans vom Deutschen Rat für Wiederbelebung (GRC) und dem Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed).

„Wir müssen die Laien-Reanimationsquote steigern, um mehr Leben zu retten“, so das Credo von GRC und BVMed. Die Maßnahmen in dem Aktionsplan Wiederbelebung seien ein sehr konkretes Angebot an die Bundesregierung, den Worten Taten folgen zu lassen, betonten die beiden Organisationen bei der Vorstellung der gemeinsamen Initiative am 19. März 2024.

In ihrem Aktionsplan Wiederbelebung erarbeiteten GRC und BVMed konkrete Maßnahmen, um die Laien-Reanimationsquote in Deutschland zu steigern und damit das Leben von mehr Menschen nach einem plötzlichen Herz-Kreislauf-Stillstand zu retten. Dazu schlagen sie strukturierte Bildungsangebote zur Wiederbelebung für alle Altersgruppen sowie eine breite Anwendung von Telefon-Reanimation (T-CPR) und Ersthelfer-Systemen vor. Außerdem soll die Verfügbarkeit und Auffindbarkeit von automatisierten externen Defibrillatoren (AED) an öffentlich zugänglichen, stark frequentierten Plätzen und Orten mit langer Verweildauer verbessert werden. Unterstützt wird der Aktionsplan vom Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS), der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (BAGEH) und der Deutschen Herzstiftung.

„Der plötzliche Herz-Kreislaufstillstand braucht in Deutschland mehr Beachtung. Denn bei der Überlebensrate sind andere Länder deutlich besser als wir. Eine sofortige Wiederbelebung durch Laien vor Ort erhöht die Überlebenschancen der Betroffenen maßgeblich. Jedes Jahr könnten in Deutschland so zusätzlich 10.000 Menschenleben gerettet werden“, betonten Prof. Bernd Böttiger, Vorstandsvorsitzender des GRC und Direktor der Klinik für Anästhesiologie und Operative Intensivmedizin an der Uniklinik in Köln sowie BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Denn: Deutschlands Laien-Reanimationsquote von 51 Prozent liegt deutlich unter jener anderer europäischer Länder. „Das müssen wir verbessern, um mit einer gestärkten Rettungskette mehr Leben zu retten“, so BVMed und GRC. Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung von 2021 sieht ein „Maßnahmenpaket Wiederbelebung“ vor. Im Herbst 2023 betonte eine Regierungskommission die Rolle der Bevölkerung in der Notfallversorgung. Bislang fehle es aber an einer Umsetzung konkreter Maßnahmen, kritisieren die Aktionspartner. Daher wurden nun konkrete Vorschläge in vier Maßnahmenbereichen entlang der Rettungskette erarbeitet. Jeder der Maßnahmenbereiche enthält ausführliche gesetzliche bzw. untergesetzliche Regelungsvorschläge zur Umsetzung.

Die Vorschläge in Stichpunkten:

  1. Strukturierte Bildungsangebote zur Wiederbelebung für alle Altersgruppen
    • Bundesweite Umsetzung des KMK-Beschlusses zu Wiederbelebung, zum Beispiel ab Schulklasse 7 im Bereich Naturwissenschaften/Biologie oder Sport (Vorbild: Lehrplan des Saarlandes)
    • Regelmäßige und niederschwellige Beschäftigung mit Wiederbelebung am
      Arbeitsplatz (Ergänzung der DGUV-Unterweisung Erste Hilfe nach § 12 ArbSchG)
    • Leicht verständliches Informationsmaterial zum Thema Wiederbelebung (BZgA /
      BIPAM)
  2. Breite Anwendung der T-CPR und Ersthelfer:innen-Systemen
    • Rettungsdienst als eigenes Leistungssegment im SGB V
    • GKV-Vergütung für Rettungsleitstellen für regelhaften Einsatz von T-CPR und
      Vermittlung von Ersthilfe
  3. AED an öffentlich zugänglichen, stark frequentierten Plätzen bzw. Orten mit langer Verweildauer
    • AED als Teil eines medizinischen Notfallkonzeptes, unter anderem für große
      Gebäude (Musterbauordnung), Versammlungsstätten (MVStättVO) und Arbeitsstätten (ArbStättVO )
  4. Bundesweites AED-Register
    • Aufbau eines verpflichtenden AED-Registers (MPBetreiberV)

Böttiger und Möll erörtern: „Die Vorschläge sind ein sehr konkretes Angebot an die Bundesregierung, dem im Jahr 2021 angekündigten Maßnahmenpaket Wiederbelebung Taten folgen zu lassen. Wir brauchen dafür eine gemeinsame Kraftanstrengung aller Akteurinnen und Akteure, die im Kampf gegen den plötzlichen Herztod etwas ausrichten können. Neben der Bundesregierung gehören dazu auch die Bundesländer, denn einige der notwendigen Regelungen im Bildungs- und Bauwesen fallen in ihren gesetzgeberischen Kompetenzbereich. Darüber hinaus können die gesetzlichen Unfallversicherer eine wichtige Rolle dabei spielen, noch eingehender zum Thema Wiederbelebung am Arbeitsplatz zu sensibilisieren.“