Großbaustellen Pflege und Notfallversorgung

DGU-Generalsekretär Maurice Stephan Michel und DGU-Präsident Oliver Hakenberg diskutieren mit Matthias Gruhl (v. l.). Foto: Schmitz

Bei einem gesundheitspolitischen Forum zu neuen Gesetzen und Reformen beim 71. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Urologie (DGU) wurde teils heftig über Pflege und Notfallversorgung gestritten.

Annett Laban, Pflegevorstand des Universitätsklinikums Rostock, schätzte die Auswirkungen des Pflegestärkungsgesetzes ab. Sie beurteilte es als positiv, dass ab 2020 die Pflegekosten gesondert unabhängig finanziert werden sollen und bezeichnete dies als einen „Paradigmenwechsel der Politik“. Die Ausgliederung aus den DRGs sei ein Zurück zur Selbstkostendeckung. „Bisher war die Pflege die Sparbüchse der Krankenhäuser“, sagte Laban. „Künftig ergibt es ökonomisch keinen Sinn mehr, an Pflegepersonal zu sparen.“ Als konkrete Verbesserungen nannte sie:

  • Jede zusätzliche Pflegekraft wird finanziert.
  • Tarifsteigerungen werden voll refinanziert.
  • Vergütungen von Auszubildenden in der (Kinder-)Krankenpflege im ersten Ausbildungsjahr werden vollständig refinanziert.

Anders als die „Hochglanzfolie der Politik“ suggeriere, seien die Regelungen im Pflegestärkungsgesetz jedoch hochkomplex, schränkte der Pflegevorstand ein. So gibt es zum einen Strukturvorgaben, zum anderen Finanzierungsanreize. Zu den Strukturvorgaben gehören die Pflegepersonaluntergrenzen und der Pflegepersonalquotient, mit dem die Pflege am Bett ins Verhältnis zum Pflegeaufwand gesetzt wird. Werden die Untergrenzen nicht erfüllt, folgen Sanktionen. Werden die Untergrenzen in einzelnen Schichten nicht erfüllt, ist dies im Qualitätsbericht zu veröffentlichen. Zu den Finanzierungsanreizen zählen die vollständige Refinanzierung neu eingestellter „Pflegekräfte am Bett“ durch das Pflegestellenförderprogramm und die Ausgliederung der Pflegekosten, wodurch, wie Laban sagte, „weder Gewinne noch Verluste mit Pflege am Bett“ zu machen sind; da das Pflegebudget zweckgebunden ist, müssen überschüssige Mittel zurückgezahlt werden.

Doch es gibt ein großes Problem: Wenn mehr Geld zur Verfügung steht, bedeutet das nicht automatisch mehr Plegekräfte. „Begrenzend wirkt jetzt nur noch die Verfügbarkeit von Pflegekräften auf dem Arbeitsmarkt. Das bdeutet: Der Wettbewerb um Pflegekräfte wird intensiviert!“, so Laban.

Notfälle: Rückgrat und Achillesferse

Matthias Gruhl, Staatsrat der Hamburger Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz, stellte die notwendigen Reformen der Notfallversorgung vor. „Notfälle sind das finanzielle Rückgrat der Krankenhäuser“, sagte Gruhl, „aber auch ihre Achillesferse“. Er konkretisierte: „Die Notfälle steigen auf 50 Prozent der Krankenhausaufnahmen – bei abnehmender Zahl elektiver Einweisungen und insgesamt abnehmender Fallzahl 2017.“ Das bedeutet, so Gruhl: „Krankenhäuser ohne integriertes Notfallzentrum werden einen hohen ökonomischen Veränderungsdruck erfahren.“ Gruhl befürwortet eine Reduzierung der Krankenhauszahl, wie auch der AOK-Report 2018 (minus 550 Kliniken) und die Bertelsmann-Studie (Reduzierung von knapp 2000 auf 600, wir berichteten). „Eine deutliche Reduzierung der Krankenhauszahl erhöht die Qualität und beugt dem Fachkräftemangel vor!“, konstatierte der Mediziner und politische Beamte.

Die integrierte Leitstelle ist der Kern der Notfallversorgungsreform, wie Gruhl es darstellte: Es gibt einen „gemeinsamen Tresen“, von dem aus die Patienten nach Dringlichkeit und Bedarf weitergeleitet werden. Diese Leitstelle müsse wirtschaftlich eigenständig und unabhängig vom Krankenhaus sein, betonte Gruhl. Im einzelnen führte er folgende Punkte als notwendig für eine gelingende Reform der Notfallversorgung an:

  1. Notfallversorgung aus einer Hand
  2. Verschränkung der vertragsärztlichen und stationären Notfallkompetenzen durch gemeinsame Koordinierung, Triagierung und ortsnahe Leistungserbringung
  3. Erreichbarkeit der Notfallambulanz innerhalb vertretbarer Zeiträume
  4. Differenzierung der Notfallversorgung nach Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser
  5. Matching von individueller Versorgungsnotwendigkeit und Versorgungsstufe (ambulant und differenziert für die stationäre Versorgung)
  6. Vorhaltung der für die jeweilige Notfallversorgung gebotenen Strukturqualität an 24 Stunden an sieben Tagen in der Woche
  7. Finanzierung der Vorhaltekosten für die jeweilige Versorgungsstufe.

Ein Aspekt bleibt dabei aber unberücksichtigt, wie DGU-Präsident Prof. Oliver Hakenberg, der das Forum auch mit modierte, kritisch anmerkte: die Patientensteuerung. „Man sollte nicht immer den Kliniken den schwarzen Peter zuweisen, sondern auch einmal die Patienten zuweisen und unnötig Kosten verursachendes Verhalten gegebenenfalls sanktionieren“, forderte Hakenberg. Als Beispiel nannte er eine Patientin, die wegen einer Zystitis die Notaufnahme eines Krankenhauses aufsucht.

(ms)