Großer GOÄ-Erfolg für die Urologen?

Jan Roigas präsentierte voraussichtliche Steigerungen für urologische Leistungen in der neuen GOÄ. Foto: Schmitz

Glaubt man Prof. Jan Roigas, dann könnte es bei den Leistungen der Urologie in der neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zu „deutlichen Erlössteigerungen“ kommen. Glaubt man Dr. Klaus Reinhardt, soll der Vorschlag der Ärzte für eine neue GOÄ im November fertig sein.

Roigas, Chefarzt der Klinik für Urologie und Kinderurologie am Vivantes Klinikum im Berlin-Friedrichshain, präsentierte beim 71. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Urologie (DGU) im September in Hamburg beispielhaft Steigerungsraten für einzelne urologische Leistungen. Reinhardt, Allgemeinmediziner in Bielefeld und Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), kündigte im Oktober an, dass im November „alle, die an den Arbeiten beteiligt waren“, eine fertige arzteigene GOÄ erhalten sollen (Ärzte-Zeitung, 09.10.2019).

„Die BÄK hat ihren Kalkulationsvorschlag in Euro aufgrund unserer Bewertung gemacht“, sagte Roigas in Hamburg. „Wir hatten das Gefühl, dass die meisten Leistungen ganz gut abgebildet worden sind.“ Er lobte die Zusammenarbeit von Fachgesellschaft und Berufsverband für die neue GOÄ.

Steigerungsraten zum Teil um 200 Prozent

Der Berliner Chefarzt führte einige Beispiele für urologische Leistungen an, bei denen es gegenüber der Abrechnung nach der bisherigen GOÄ (2,3-facher Satz) teilweise zu üppigen Steigerungen kommt: 35 Prozent bei der transurethralen Resektion der Prostata (TURP), 67 Prozent für die transurethrale Resektion der Blase, 128 Prozent bei der Tumornephrektomie, 190 Prozent bei der Zirkumzision und 254 Prozent bei der Prostatektomie.

Doch wird es wirklich dazu kommen? „Der gemeinsame Vorschlag muss immer noch von der Privaten Krankenversicherung (PKV) und der Beihilfe konsentiert werden“, schränkte der Referent ein. Roigas zeigte sich skeptisch, ob das funktioniert, „weil ich glaube, dass die Gemeinsame Kommission auch ihren Bedeutungscharakter ausüben will“.

BÄK-Präsident Reinhardt hatte beim 5. Fachkongress des Spitzenverbandes Fachärzte Deutschlands (SpiFa) ein betriebswirtschaftlich notwendiges Plus von „37 Prozent über alles“ gefordert (wir berichteten), während die Politik nur eine Steigerung von 5,8 ± 0,6 Prozent festgelegt hatte. Roigas schätzt derzeit ein Plus von acht bis zwölf Prozent als realistisch ein, wie er in Hamburg sagte. Der von den Ärzten geleisteten „Bottom-up-Kalkulation“ werde also wohl eine „kalkulatorische Top-Down-Begradigung“, sprich Deckelung, folgen.

Der Vereinheitlichungs-Kommission zuvorkommen

Roigas erinnerte daran, dass die Bundesregierung zudem eine wissenschaftliche Kommission zur Reform des ärztlichen Vergütungssystems eingesetzt habe, um zu prüfen, ob die Honorarordnung der Gesetzlichen Krankenversicherung, der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM), und die GOÄ, die in der PKV angewendet wird, zusammengeführt werden könnten. Die Idee sei gewesen, der Politik zuvor eine fertige, betriebswirtschaftlich durchkalkulierte ärztliche GOÄ in die Hand zu geben. „Wir wissen, dass die Politik das nicht immer nimmt“, so Roigas.

Der Kampf der Ärzte um ihre neue GOÄ geht also weiter. „Bezüglich der weiteren Umsetzung hängt viel vom politischen Willen und der ärztlichen Einflussnahme ab!“, betonte Roigas. Und er dachte bereits weiter: „Toll wäre, wenn man das Modell als ökonomisch-wissenschaftlich fundiert erarbeitetes Modell übernimmt und formal den EBM daraus ableitet.“

Zunächst muss aber erst einmal die „auf rationaler Basis kalkulierte und mit allen Betroffenen abgestimmte GOÄ“ (Reinhardt) in die nächste Runde. Dann wird sich zeigen, ob die Ärzte nach fast 40 Jahren tatsächlich eine neue Gebührenordnung bekommen.

(ms)

Teilen:
Quellen Vortrag "GOÄ - was genau ändert sich?", Prof. Jan Roigas, 20.09.2019, HamburgÄrzte Zeitung, 09.10.2019