Gut Ding braucht Weile: Gebührenordnung für Tierärzte neu strukturiert30. August 2022 … jetzt auch korrekt abrechenbar: Untersuchungen im CT. Foto © nimon_t – stock.adobe.com Am 22. August wurde die Novelle der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die neue Verordnung ist vom 22. November 2022 an gültig. Erstmals seit 1999 wurde die Gebührenordnung umfassend geändert, u. a. um zu gewährleisten, dass sich darin auch neuere medizinische Verfahren (z. B. Computertomografie) wiederfinden. Die Bundestierärztekammer (BTK) vertritt die Belange aller rund 43.000 Tierärztinnen und Tierärzte, Praktiker, Amtsveterinäre, Wissenschaftler und Tierärzte in anderen Berufszweigen gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit auf Bundes- und EU-Ebene. In einem aktuellen Beitrag informiert die BTK über die von vielen TierärztInnen lange erwartete Neu-Strukturierung der GOT. „Die Anpassung der Gebührenordnung war längst überfällig, um sicherzustellen, dass eine Tierarztpraxis wirtschaftlich geführt werden kann. Nur so kann eine flächendeckende Versorgung der Tiere gewährleistet werden“, erläutert der Präsident der BTK Dr. Uwe Tiedemann. Die gesetzliche Gebührenordnung sorgt für Transparenz und schützt TierhalterInnen vor Übervorteilung. Ein Wettbewerb zwischen TierärztInnen soll über die Leistung und nicht über den Preis stattfinden. Eine angemessene gesetzliche Vergütung stellt sicher, dass TierärztInnen dem Qualitätsanspruch der TierhalterInnen z. B. durch Investitionen nachkommen können. Das sichert die angemessene Bezahlung der MitarbeiterInnen und damit auch die erforderliche Sorgfalt in der tierärztlichen Praxis hinsichtlich der tierärztlichen Leistungen, so die BTK weiter. Ein hohes Qualitätsniveau der tierärztlichen Leistung dient dem Tierschutz. In landwirtschaftlichen Betrieben dient es außerdem dem Verbraucherschutz durch gesunde und rückstandsfreie tierische Erzeugnisse. Das Gebührenverzeichnis ist nun neu strukturiert und dadurch besser verständlich. Auch im Paragrafenteil hat es wichtige Änderungen gegeben: Zum einen müssen nun auch juristische Personen (GmbHs) die GOT anwenden, zum anderen ist es verpflichtend, Wegegeld zu berechnen. Außerdem muss für die Fälligkeit eine tierärztliche Rechnung erstellt und dem/der TierhalterIn ausgehändigt werden; dabei muss jeder Verrichtung die zugehörige Nummer des Leistungsverzeichnisses hinzugefügt werden. Zur Kommunikation der Gebührenanpassung hat die BTK verschiedene Informationsblätter erstellt: Informationen für Tierarztpraxen Informationen zur GOT-Novelle für Patientenbesitzer:innen Allgemeine Informationen zur GOT für Patientenbesitzer:innen Hintergrund 2020 wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eine Studie in Auftrag gegeben, die wissenschaftlich fundiert die einzelnen tierärztlichen Leistungen bewerten sollte, um zu gewährleisten, dass die GOT kostendeckend ist. Die neuen Gebühren basieren auf den Ergebnissen dieser Studie.
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