Gutachten zur Notfallversorgung: 736 Standorte würden ausreichen20. April 2018 736 Anlaufstellen wären nach den Ergebnissen eines Gutachtens erforderlich, um für nahezu jeden Bürger innerhalb einer kurzen Fahrzeit die Notfallversorgung sicherzustellen. Illustration: © A. Hartung – Fotolia.com Nach einer Analyse der Versorgungsstrukturen in Deutschland würden 736 Standorte ausreichen, um die Bevölkerung im Notfall optimal zu versorgen. „Die Notfallversorgung in Deutschland ist gut, aber wir können sie mit gemeinsamen ambulant-stationären Strukturen noch weiter optimieren”, betonte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Die Kassenärztlichen Vereinigungen seien mit gutem Beispiel vorangegangen und hätten erfolgreich schon fast 650 Bereitschaftsdienstpraxen eingerichtet, die direkt an die Notaufnahmen von Kliniken angegliedert seien, sogenannte Portalpraxen, berichtete der KBV-Chef. Im Auftrag der KBV hat nun das RWI – Leibnitz-Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) ein Gutachten erstellt, das die Notfallversorgung in Deutschland auswertet und den tatsächlichen Bedarf an ortsgebundenen Notfall-Versorgungszentren im Land im Rahmen einer Simulationsmodellierung veranschaulicht. Gassen: Nicht an jeder Klinik ist eine Portalpraxis erforderlich Das Gutachten geht laut Mitteilung der KBV davon aus, dass jeder Einwohner bundesweit einen Anfahrtsweg von maximal 30 Minuten bis zum nächsten Notfallversorger haben sollte. Nach dem Modell „Grüne Wiese“, das heißt bei freier Verortung der Standorte, wären bundesweit 337 Anlaufstellen dafür ausreichend. Nach dem Modell „reale Standorte“, bei dem die ambulanten Notfallzentren an bereits bestehende Kliniken mit Notfallversorgung angegliedert würden, könnten sogar 99,6 Prozent aller Einwohner Deutschlands innerhalb eines Radius von maximal 30 Minuten Fahrzeit versorgt werden. Dafür wären bundesweit 736 Zentren nötig, die sich mit der Notaufnahme einer Klinik einen gemeinsamen Tresen teilen. Die durchschnittliche Anfahrtszeit beträgt nach Auswertungen des RWI in diesem Szenario 17 Minuten. Derzeit nehmen jedoch insgesamt 1456 Krankenhäuser an der Notfallversorgung teil. „Diese Zahlen verdeutlichen, dass wir nicht an jeder Klinik eine Portalpraxis brauchen. Das wäre vollkommen unwirtschaftlich“, kommentierte Gassen. So zeige das Gutachten auch, dass Patienten in bestimmten Regionen mehrere Anlaufstellen zur Auswahl hätten, wenn es an jeder Klinik eine Portalpraxis gäbe. „Das ist versorgungstechnisch sowie im Hinblick auf einen vernünftigen Ressourceneinsatz nicht sinnvoll“, erklärte Gassen. Hofmeister: Informationsangebot über Versorgungsebenen und Anlaufstellen ausbauen Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Stephan Hofmeister, wies noch auf einen weiteren Aspekt hin: „Selbst wenn ausreichend Finanzmittel vorhanden wären, könnte man nicht an jeder Klinik eine Portalpraxis einrichten. Für so viele Standorte gibt es nicht genügend medizinisches Fachpersonal – das gilt für Ärzte genauso wie für medizinische Fachangestellte.“ Hofmeister betonte außerdem, dass neben einer optimalen Aufstellung der Notfallversorgungsstandorte auch eine bessere Steuerung der Patienten nötig ist. „Wir nehmen die Bürgerinnen und Bürger an, wie sie sind. Sie suchen sich ihren Weg in das Versorgungssystem und gehen in die Notaufnahme auch dann, wenn es nicht notwendig ist, teilweise aus Unwissenheit oder aus einer Komforthaltung heraus. Doch in vielen Fällen handelt es sich lediglich um einen subjektiv empfundenen dringenden Behandlungsbedarf“, so der KBV-Vize. Hofmeister erläuterte weiterhin: „Deshalb müssen wir das Informationsangebot über die verschiedenen Versorgungsebenen ausbauen und die Bürgerinnen und Bürger mithilfe multimedialer Angebote dazu befähigen, sich die passende Anlaufstelle auszusuchen. Unterstützend sollte eine einheitliche Steuerung der Patienten in die für sie richtige Versorgungsebene stattfinden, also eine Ersteinschätzung (Triagierung) idealerweise über ein telefonisches Erstgespräch“. Die telefonische Triagierung solle künftig über die Bereitschaftsdienst-Rufnummer 116117 stattfinden. „Wir wollen dem Patienten mit dieser Nummer einen kompetenten Ansprechpartner zur Seite stellen, der sofort für sie da ist und für eine bedarfsgerechte Behandlung sorgt“, sagte Hofmeister. Das Gutachten des RWI findet sich auf der KBV-Webseite unter http://www.kbv.de/media/sp/2018_04_18_Projektbericht_Notfallversorgung.pdf Quelle: KBV
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