GVSG: Kinderärzte kritisieren fehlende Weiterbildungsförderung5. Februar 2025 Ohne mehr Weiterbildungsförderung in der ambulanten Kinder- und Jugendmedizin befürchtet der Berufsverband bald Versorgungslücken. (Quelle: © New Africa – stock.adobe.com) Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ) begrüßt die Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung (GVSG) durch den Bundestag, vermisst darin aber Regelungen zur Weiterbildungsförderung der Pädiatrie sowie zur Bagatellgrenze bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Die Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung (GVSG) durch den Bundestag ist für den Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ) „ein Schritt in die richtige Richtung“. Neben der bereits bekannt gewordenen Entbudgetierung der hausärztlichen Leistungen begrüßt der Verband insbesondere den erleichterten Hilfsmittelzugang für Kinder und Jugendliche mit Behinderung sowie die Verlängerung der Erstattungsfähigkeit besonderer Produkte zur Wundbehandlung. Der Verband kritisiert allerdings deutlich, „dass die dringend benötigte Weiterbildungsförderung der Pädiatrie unberücksichtigt bleibt, ebenso wie die Bagatellgrenze bei den sogenannten Wirtschaftlichkeitsprüfungen“. „Die Finanzierung der ambulanten Weiterbildung muss oberste Priorität für die neue Bundesregierung haben. Andernfalls werden die Versorgungslücken irgendwann so gravierend sein, dass sie nicht mehr geschlossen werden können. Auch die vorgesehene Bagatellgrenze bei den Wirtschaftlichkeitsprüfungen hätte unseren Praxen eine spürbare Entlastung von der bürokratischen Last verschafft und gleichzeitig Kosten eingespart. Es ist mir absolut unverständlich, dass beide Maßnahmen im GVSG unberücksichtigt bleiben“, erklärte Dr. Michael Hubmann, Präsident des BVKJ. Positiv hingegen bewertet der Verband die Maßnahmen zur schnelleren Bewilligung von Hilfsmitteln für Kinder und Jugendliche mit schweren Erkrankungen oder Behinderungen. „Dank der neuen Regelung können junge Patient*innen, die in einem Sozialpädiatrischen Zentrum behandelt werden, künftig schneller und besser mit Hilfsmitteln versorgt werden“, freut sich Hubmann. Die geplante Vereinfachung der Antragsprüfung sieht vor, dass bei einem ärztlich empfohlenen Hilfsmittel die Erforderlichkeit von Kassenseite nicht weiter zu prüfen ist, was zu weniger Bürokratie und einer schnelleren Entscheidung führen soll. Weiterhin begrüßt der BVKJ die Sicherstellung der Versorgung mit sonstigen Produkten zur Wundbehandlung durch eine rückwirkende Fristverlängerung bis zum 2. Dezember 2025. „Die Verlängerung der Frist für Verbandmittel ist ein wichtiger Schritt, damit wir diese wieder ohne Angst vor Regressen verschreiben können“, erklärte Hubmann. „Jedoch ist es dringend nötig, endlich eine dauerhafte Lösung zu schaffen, die langfristige Rechtssicherheit bietet, bevor die Frist erneut ausläuft. Es braucht eine verlässliche Regelung bei der Erstattungsfähigkeit sonstiger Wundbehandlungsprodukte.“
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