Hartmannbund fordert faire Entlohnung für PJ-Stellen

Die Studierenden im Hartmannbund fordern eine PJ-Aufwandsentschädigung in Höhe des BAföG-Satzes. Foto: © HNFOTO – Fotolia.com

Eine faire Entlohnung ihrer Leistungen im Krankenhaus während des Praktischen Jahres (PJ) – das wäre für die Medizinstudierenden im Hartmannbund eine bundesweit einheitliche Aufwandsentschädigung in Höhe des BAföG-Satzes von aktuell 735 Euro.

Für diese Forderung, so der Hartmannbund (HB), träten die jungen Nachwuchsmediziner seit geraumer Zeit energisch ein. „Doch welche Lehrkrankenhäuser zahlen eigentlich (inzwischen) eine Aufwandsentschädigung? Und wenn, in welcher Höhe? Und wer sitzt die berechtigten Forderungen der Medizinstudierenden weiterhin völlig unbeeindruckt aus?“, fragt der HB. Antworten auf diese Frage gibt der Hartmannbund jetzt mit seiner „PJ-Liste“. Die Liste bietet Aufschluss über die, so wörtlich, „Zahlungsmoral“ von 768 Lehrkrankenhäusern in Deutschland und gewährt zum Beispiel Einblicke in gebotene Sachleistungen der Kliniken – „alles in allem eine hervorragende Orientierungshilfe bei der Suche nach PJ-Stellen“, so der HB.

„Die Liste soll aber nicht nur Entscheidungshilfe sein, sie soll auch den Druck auf diejenigen Lehrkrankenhäuser erhöhen, die es noch immer nicht für notwendig halten, die von den Studierenden im Praktischen Jahr erbrachten Leistungen, angemessen zu würdigen. Hier wollen wir den Finger in die Wunde legen“, sagte Christian Wolfram, Vorsitzender des Ausschusses der Medizinstudierenden im Hartmannbund, bei der Vorstellung der Liste in Berlin. Zwar sei gegenüber der Erhebung im Jahr 2015 ein leicht positiver Trend erkennbar – so sei zum Beispiel der Anteil der Lehrkliniken, die mehr als 400 Euro zahlten um gut vier Prozent gestiegen – noch sei aber „echtes Licht am Ende des Tunnels nicht erkennbar“. Vor allem, dass noch immer 147 Kliniken überhaupt keine Aufwandsentschädigung zahlten, sei Ansporn genug, weiterhin entschlossen für das Anliegen einer fairen Aufwandsentschädigung zu streiten, betonte Wolfram. Bestärkt sähen sich die Medizinstudierenden nicht zuletzt auch dadurch, dass nicht nur der HB, sondern auch der Deutsche Ärztetag bereits 2014 den Gesetzgeber und die verantwortlichen Ausbildungsstätten, Universitätskliniken und Krankenhäuser, aufgefordert hätten, allen Studierenden eine entsprechende Entschädigung zu zahlen.

Oft eine Frage von Angebot und Nachfrage
Dass gerade in attraktiven Metropolen wie zum Beispiel Berlin (39 von 43 Lehrkrankenhäusern zahlen laut HB-Liste nichts) oder München (36 von 60) häufig überhaupt keine Aufwandsentschädigung gezahlt würde, dokumentiert nach Wolframs Überzeugung einen Teil des Dilemmas: „Die Bezahlung im PJ ist häufig leider noch immer eine Frage von Angebot und Nachfrage. Dort, wo es einen erkennbaren Andrang bei der Bewerbung um PJ-Plätze gibt, sitzen die Kliniken das Thema Vergütung aus, dort wo Mangel herrscht, ist die Bereitschaft zu zahlen deutlich höher.“ Ziel müsse es deshalb vorrangig sein, hier nicht Marktmechanismen regieren zu lassen, sondern das Bewusstsein der Krankenhäuser dafür zu wecken, dass die Leistung der PJ-Studierenden während ihres Aufenthaltes in der Klinik eine faire Bezahlung wert sei.

Die „PJ-Liste“ ist auf den Webseiten des HB (www.hartmannbund.de) in der Unterrubrik „Studierende“ einzusehen. Der HB erklärt zur Liste, dass die Angaben auf „Auskünften von Medizinstudierenden im Hartmannbund und  Lehrkrankenhäusern“ beruhen. Die Lehrkrankenhäuser hätten „jederzeit die Möglichkeit, die Angaben aktualisieren zu lassen oder diesen zu widersprechen“.

Quelle: Hartmannbund