Hautärzte bleiben bei BG-Fällen auf höheren Hygienekosten sitzen

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Sogenannte Durchgangsärzte, die für die Behandlung von Arbeitsunfällen zuständig sind, erhalten für den erhöhten Hygieneaufwand während der Covid-19-Pandemie eine Pauschale bei der ambulanten Behandlung von Unfallverletzten.

Hautärzte, die Patienten mit einer berufsbedingten Hauterkrankung behandeln, müssen dagegen die Kosten für die persönliche Schutzausrüstung selbst tragen.

So sind die Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) fordert jetzt von der DGUV eine Anerkennung der zusätzlichen Kosten.
„Die Entscheidung der DGUV, keine Hygienepauschale für Dermatologen
einzuführen, ist aus Sicht des BVDD sehr bedauerlich und zudem
unverständlich“, sagt BVDD-Präsident Dr. Klaus Strömer. Dermatologinnen
und Dermatologen übernehmen in einem großen Umfang versorgerische und vor allem vorsorgliche – präventive – Leistungen im Bereich des beruflichen Unfallschutzes. Berufsbedingte Hauterkrankungen wie Handekzeme durch Feuchtarbeit oder heller Hautkrebs durch UV-Strahlung bei Außenarbeitern führen in Deutschland die Liste der Verdachtsmeldungen auf eine Berufskrankheit an.

„In den vergangenen Jahren konnten die Berufsgenossenschaften erhebliche finanzielle Ressourcen einsparen, die ohne die Tätigkeit unserer
Fachgruppe durch Arbeitsunfähigkeit oder gar Berufsunfähigkeit der DGUVVersicherten hätten geleistet werden müssen“, unterstreicht der BVDDPräsident.

Viele Patienten können durch die rechtzeitigen und konsequenten Behandlungen, die die Berufsdermatologie bereithält, in ihrem angestammten Beruf verbleiben, ihre Krankheit besser bewältigen
und in vielen Fällen symptomfrei weiterarbeiten.

„Die bisherige für beide Seiten fruchtbare Zusammenarbeit wird durch die
Entscheidung der DGUV nun erheblich belastet. Unsere Mitglieder werden
wenig Verständnis für die Sichtweise der DGUV aufbringen, sondern sich
vielmehr gegenüber den Durchgangsärzten als Ärzte zweiter Klasse verstehen“, so Strömer. Dies führe sicher zu einer kritischeren Einstellung
gegenüber den Berufsgenossenschaften. „Wir hoffen sehr, dass die DGUV
nochmals in Überlegungen eintritt, wie der derzeit erhöhte hygienische
Aufwand in den dermatologischen Praxen analog zu den erreichten
Kompromissen in der GKV und der PKV Berücksichtigung und Anerkennung finden kann“, betont der BVDD-Präsident.

Quelle: Berufsverband der Deutschen Dermatologen e.V.