Heilmittelerbringer fordern stimmberechtigte Vertretung im G-BA10. März 2025 Foto: Photographee.eu/stock.adobe.com Alle 17 maßgeblichen Heilmittelverbände fordern gemeinsam von einer neuen Bundesregierung eine stimmberechtigte Vertretung der Heilmittelerbringer im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Die maßgeblichen Verbände gemäß § 125 SGB V stehen insgesamt für nahezu 400.000 Therapeutinnen und Therapeuten aus den Bereichen Ergotherapie, Ernährungstherapie, Logopädie, Atem-, Sprech- und Stimmlehre, Physiotherapie und Podologie. Wie es in einer gemeinsamen Mitteilung der Verbände heißt, übernähmen die Heilmittelerbringer in Zusammenarbeit mit Ärztinnen und Ärzten, Hebammen und der Pflege wichtige Aufgaben im Gesundheitswesen. Die Verbände heben außerdem hervor, dass die Therapeuten und Therapeutinnen für Teilhabe und mehr Lebensqualität sorgen, Krankheit und Pflegebedürftigkeit verhindern, präventiv arbeiten und notwendige Gesundheitskompetenzen vermitteln. Bislang gibt es für diese Berufsgruppen weder einen Sitz im G-BA noch Antrags- und Mitberatungsrecht bei Richtlinien und Beschlüssen, die sie selbst betreffen. Deshalb fordern die maßgeblichen Verbände eine angemessene Beteiligung im G-BA. Die genannten Therapeutinnen und Therapeuten müssen in den für sie relevanten Aufgabenbereichen eine stimmberechtigte Vertretung haben und ein Antrags- sowie Mitentscheidungsrecht bei Richtlinien und Beschlüssen erhalten. Die Verbände verweisen darauf, dass Heilmittel ein wesentlicher Bestandteil der Gesundheitsversorgung sind und in einer alternden Gesellschaft zunehmend an Bedeutung gewinnen. „Dennoch entscheiden aktuell ausschließlich Ärztinnen und Ärzte, Krankenkassen und Krankenhausgesellschaften über die Versorgung mit Heilmitteln – ein überholtes Modell, das der Grundidee von interprofessioneller Versorgung widerspricht“, so die Kritik. Für eine bedarfsgerechte Patientenversorgung sei es unerlässlich, die Kompetenz und die Fachexpertise der Therapeutinnen und Therapeuten zu nutzen und adäquate Beteiligungsmöglichkeiten im G-BA strukturell zu verankern, begründen die Vertreter der Heilmittelerbringerinnen und -erbringer ihre Forderung nach einer „sofortigen Reform“. Diese solle eine faire und gleichberechtigte Mitbestimmung der maßgeblichen Heilmittelverbände im G-BA sicherstellen und eine angemessene Unterstützung für entstehende Aufwände regeln.
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