Herztage: Herzrhythmusstörungen bleiben häufig unentdeckt

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Jeder zweite Mensch erleidet im Laufe seines Lebens eine Synkope, deren Ursache nicht selten Herzrhythmusstörungen sind. Eine neue Studie zeigt: Bei vielen der Patienten bleiben diese Rhythmusstörungen bisher unentdeckt und damit unbehandelt.

Das international etablierte diagnostische Verfahren zum Nachweis der bei Synkopen zugrunde liegenden Rhythmusstörungen ist der implantierbare Ereignisrekorder.

Im Rahmen der DGK Herztage 2019 in Berlin wurde gestern eine Studie vorgestellt, die die große Bedeutung der Ereignisrekorder für die Patientenversorgung unterstreicht. Dr. Philipp Lacour von der Universitätsmedizin Charité Berlin und sein Team werteten die Daten von 434 Patienten aus, denen innerhalb der letzten sechseinhalb Jahre ein Ereignisrekorder implantiert worden war.

Bei insgesamt 250 Patienten wurden mit dem Ereignisrekorder Episoden von Herzrhythmusstörungen registriert. Bis zur Diagnosestellung vergingen im Mittel 245 Tage. Bei 50% der dokumentierten Episoden entsprach die aufgezeichnete Herzrhythmusstörung der Implantations-Indikation. Dies bedeutet zugleich, dass über 47% der detektierten Rhythmusstörungen Zufallsbefunde waren.

„Unsere Studie zeigt, dass Ereignisrekorder eine große Bedeutung für die Diagnosestellung von bisher nicht dokumentierten Herzrhythmusstörungen haben“, kommentiert Lacour. „Bei ungefähr 60% der Studien-Patienten ergab sich aus der im Ereignisrekorder dokumentierten Herzrhythmusstörung eine therapeutische Konsequenz.“

In der Studie wurden die Patienten, denen ein Ereignisrekorder implantiert worden war, telemedizinisch begleitet.

Mangelnde Vergütung von Implantation und Nachsorge führt zu Unterversorgung

Obwohl der klinische Nutzen von Ereignisrekordern inzwischen durch zahlreiche Studien belegt ist, wird die Implantation bisher von den Krankenkassen in Deutschland als letzter Schritt in der Diagnostik angesehen und erst vergütet, wenn eine lange – in vielen Fällen unnötige – Diagnostikkaskade vorwegging. Die Nachsorge können Kardiologen derzeit überhaupt nicht abrechnen. Diese mangelnde Vergütungssituation sowohl bei der Implantation als auch bei der Nachsorge führt häufig dazu, dass die Ereignisrekorder erst gar nicht eingesetzt werden können.

Viele zum Teil lebensbedrohliche Herzrhythmusstörungen bleiben dadurch unentdeckt und den Patienten eine effektive Therapie verwehrt.