Hessen unterstützt vierten Versuch der künstlichen Befruchtung1. August 2018 Foto: © Floydine – fotolia.com Hessischer Gesundheitsminister Stefan Grüttner: „Landesregierung ein wichtiges Anliegen, ungewollt kinderlose Paare umfassend und nachhaltig zu unterstützen“ Familie beginnt bereits dort, wo sie geplant wird, wo der Wunsch nach einem gemeinsamen Kind beginnt. Leider lässt sich dieser Plan für manche Paare nur mit medizinischer Unterstützung umsetzen. Dabei sollten aber persönliche finanzielle Möglichkeiten nicht über die Erfüllung dieses Wunsches entscheiden dürfen. „Der Hessischen Landesregierung ist es daher ein wichtiges Anliegen, ungewollt kinderlose Paare umfassend und nachhaltig zu unterstützen. Wir haben deshalb das Ziel, die Kinder- und Familienfreundlichkeit hier in Hessen weiter voranzubringen und unterstützen finanziell den vierten Versuch der künstlichen Befruchtung“, erklärte der Hessische Familienminister Stefan Grüttner heute in Wiesbaden. Fast jedes zehnte Paar zwischen 25 und 59 Jahren ist ungewollt kinderlos und daher auf medizinische Hilfe angewiesen. „Ungewollte Kinderlosigkeit kann psychisch aber auch physisch eine große Belastung darstellen. Um wenigstens die finanzielle Belastung zu mildern und damit Paare mit unerfülltem Kinderwunsch mehr Chancen haben, dass dieser erfüllt wird, stellt das Land Hessen gemeinsam mit dem Bund finanzielle Hilfen bei Maßnahmen der so genannten assistierten Reproduktion zur Verfügung“, betonte Grüttner. Alle gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bundesweit für den ersten bis dritten Versuch 50 Prozent der Behandlungskosten der künstlichen Befruchtung, in Hessen finanzieren einige große Kassen 100 Prozent der Behandlungskosten der ersten drei Behandlungsversuche, für den vierten Versuch werden grundsätzlich keine Kosten erstattet. Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration wird daher den vierten Behandlungszyklus finanziell unterstützen und hat dafür eine entsprechende Förderrichtlinie erarbeitet, nach der das Land Hessen gemeinsam mit dem Bund eine Unterstützung von 75 Prozent des verbleibenden Selbstkostenanteils bis zu einer Höhe von maximal 3300 Euro an den Behandlungskosten übernimmt. Die Landesregierung hat das Ziel, die Kinder- und Familienfreundlichkeit in Hessen weiter voranzubringen. „Mit der finanziellen Unterstützung von Paaren mit einem unerfüllten Kinderwunsch hat die Hessische Landesregierung damit eine weitere Forderung aus den Dialogforen von ‚Hessen hat Familiensinn‘ zuverlässig umgesetzt“, ergänzte Grüttner. Die Förderung kann beim Regierungspräsidium Gießen beantragt werden. Antragsformulare und weitere Informationen sind unter https://hessenlink.de/VierterVer abrufbar.
Mehr erfahren zu: "Prävention von Brustkrebsrezidiven: Ruhende Tumorzellen gezielt bekämpfen" Prävention von Brustkrebsrezidiven: Ruhende Tumorzellen gezielt bekämpfen Brustkrebsrezidive könnten sich laut einer randomisierten Phase-II-Studie (NCT03032406) möglicherweise mit Hydroxychloroquin plus Everolimus verhindern lassen.
Mehr erfahren zu: "Paracetamol in der Schwangerschaft: Keine Hinweise auf erhöhtes Risiko für Autismus, ADHS oder geistige Behinderungen" Paracetamol in der Schwangerschaft: Keine Hinweise auf erhöhtes Risiko für Autismus, ADHS oder geistige Behinderungen Laut einer aktuellen Metaanalyse gibt es keine Hinweise darauf, dass die Einnahme von Paracetamol während der Schwangerschaft das Risiko von Autismus, ADHS oder geistiger Behinderung bei Kindern erhöht.
Mehr erfahren zu: "Kinderwunschbehandlung in Thüringen: Sozialministerium informiert über finanzielle Unterstützung" Kinderwunschbehandlung in Thüringen: Sozialministerium informiert über finanzielle Unterstützung Wenn der Kinderwunsch groß ist, sich aber nicht erfüllt, kann in manchen Fällen nachgeholfen werden. Wie Thüringer Paare dafür einen Zuschuss bekommen können und warum der Staat das überhaupt macht.