Hintergrundinformationen zur bpt-Unterschriftenkampagne

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Nicht nur der Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt), sondern viele andere Verbände kommen zu anderen rechtlichen Bewertungen als sie von MdEP Martin Häusling und einigen wenigen anderen Personen vorgebracht werden, so der bpt.

Entsprechende Tierhalterinformationen der Bundestierärztekammer oder die Informationen des Bundesverbandes für Tiergesundheit und des EuropäischenTierärzteverbandes FVE führt der bpt in einer am heutigen Freitag veröffentlichten Pressemeldung als Beispiele für von MdEP Martin Häuslings Einschätzung abweichende rechtliche Bewertungen auf .

Es erschreckt, so der bpt, wie amateurhaft in einem Gesetzgebungsverfahren vorgegangen wird. Jeder sollte zuerst die EU-VO 2019/6 im Detail lesen, die die Grundlagen für den jetzt diskutierten Nachfolgerechtsakt legt. Dann wird deutlich, welche umfangreichen Änderungen sowohl in der Systematik als auch im Inhalt notwendig wären, um eine Ausnahme für eine Einzeltierbehandlung in dieser Verordnung zu schaffen, argumentiert der bpt weiter.

Auch ist zu bedenken laut bpt, dass nach dem bisherigen Wissensstand der verschiedenen Verbände der Wille auf Seiten der Kommission und der Mitgliedsstaaten nicht gegeben sei, diesen Änderungsprozess zu starten. So liege es nun nach Auffassung des bpt an MdEP Martin Häusling, als zuständigem Berichterstatter des EU-Umweltausschusses, zu klären, wie die EU-Verordnung 2019/06 bis zur ihrer Anwendung ab 28. Januar 2022 noch geändert werden kann.

Der bpt fordert das EU-Parlament auf, den ursprünglich von der Kommission vorgelegten, wissenschaftlich fundierten Entwurf der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) für die Kategorisierung der Antibiotika, der in Abstimmung mit der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), dem Europäischen Zentrum für Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC), der Welttiergesundheitsorganisation (OIE) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erarbeitet wurde und rechtssystematisch abgeklärt ist, anzunehmen.

Sollte jedoch der eingangs beschriebene, befürchtete Fall eintreten, wären die direkten Folgen – insbesondere für die Behandlung von vielen Tierarten, wie Meerschweinchen, Exoten, Zootieren, Pferden u.v.a. – dramatisch. Es würde die sehr merkwürdige Situation entstehen, dass Nutztiere noch über Jahre bis zum Entzug der Zulassung wie bisher behandelt werden können, die betroffenen Tierarten jedoch schon ab dem nächsten Jahr dem dann schon greifendenden Umwidmungsverbot unterliegen würden und eventuell nicht mehr behandelt werden könnten, so der bpt. Dieses Umwidmungsverbot greife sofort, wenn entsprechende Wirkstoffe nach dem jetzt diskutierten delegierten Rechtsakt für die Humanmedizin reserviert werden.

Weiter stellt der bpt klar: Wenn es darum geht, die Tierhaltung zu verändern, müsse für die dafür notwendigen Mehrheiten bei der Änderung des Tierschutz- und Tiergesundheitsgesetzes oder der Tierhaltungsverordnung gesorgt werden. Die Antibiotikadebatte sei, gemäß bpt, der falsche Hebel für eine solche Systemdebatte.

Für TierärztInnen stehe außer Frage, dass alle kranken Tiere behandelt werden müssen, egal unter welchen Bedingungen sie leben, schreibt der bpt weiter.

Zuletzt betont der bpt, dass die Tiermedizin ihre Arbeit in den letzten Jahren gemacht habe und eindrucksvoll den verantwortungsvollen Umgang mit Antibiotika durch eine erhebliche Reduktion derselben um 60 Prozent unter Beweis gestellt habe.

Unterzeichnet ist das leicht gekürzt widergegebene Schreiben von Dr. Siegfried Moder (bpt-Präsident) und PD Dr. habil. Andreas Palzer (bpt-Präsidiumsmitglied).