HNO-Ärzte und Phoniater fordern Verhandlungen über HNO-Kinderoperationen28. Februar 2024 Foto: Peakstock/stock.adobe.com Die Fachgesellschaften und Berufsverbände von HNO-Ärzten sowie Phoniatern und Pädaudiologen fordern weiterhin die kostendeckende Vergütung von HNO-Kinderoperationen. Nach wie vor verweigerten sich Politik und Krankenkassen ernsthaften Verhandlungen. Gutes Hören sei in jedem Lebensalter wichtig, insbesondere im Kindesalter, da hiervon sprachliche, intellektuelle und soziale Entwicklungen abhängen, heben die Fachgesellschaften und Berufsverbände in einer gemeinsamen Mitteilung hervor: „Etwa jedes fünfte Kind entwickelt im zweiten Lebensjahr eine vergrößerte Rachenmandel, sogenannte Polypen, mit einer behinderten Nasenatmung und Paukenergüssen, die zu einer Schwerhörigkeit führen. Wenn diese anhält, sind eine Polypenentfernung, Trommelfellschnitte und das Einsetzen von Röhrchen notwendige und wirksame Therapieverfahren.“ Aufgrund der erheblichen Unterfinanzierung von Adenotomien beziehungsweise Tonsillotomien seien in Deutschland kaum noch Operateure in der wirtschaftlichen Lage, diese durchzuführen. Dieser Trend sei seit 2019 zu beobachten und treffe sowohl auf ambulante OP-Zentren als auch auf die HNO-Kliniken zu. In der Konsequenz komme es zu unverhältnismäßig langen Wartezeiten, konstatieren die Unterzeichner: „Inzwischen warten mehrere tausend Kinder auf eine entsprechende Operation. Dennoch verweigern sich Politik und Krankenkassen bisher einer Verhandlung zur kostendeckenden Vergütung.“ Die mangelnde Verhandlungsbereitschaft insbesondere der Krankenkassen werde von den unterzeichnenden Fachgesellschaften und Berufsverbänden mit großer Sorge betrachtet. „Es besteht dringende Notwendigkeit eines sachlichen Austauschs mit den gesundheitspolitischen Entscheidungsträgern, um die Missstände rasch abzustellen – zum Wohle der uns anvertrauten Kinder“, heißt es in der Erklärung. Eine Möglichkeit, die Versorgung der Kinder zu verbessern, liege in der zum Jahresbeginn eingeführten speziellen sektorengleichen Vergütung nach § 115f SGB V (Hybrid-DRG). „Die Selbstverwaltungspartner sollten diese Eingriffe bei der Weiterentwicklung des Leistungskatalogs berücksichtigen und eine für Kliniken und Vertragsärzte gleichermaßen wirtschaftlich kalkulierte Vergütung festlegen“, erklären die Verbände.
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