HNO-Ärzteschaft warnt vor dem Ende der offenen Sprechstunden

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Die Vorschläge der GKV-Finanzkommission zur Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung stoßen auch beim Deutschen Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte (BVHNO) auf deutliche Kritik. In den vorgeschlagenen Sparmaßnahmen sieht er eine einseitige Belastung der ambulanten fachärztlichen Versorgung.

Besonders kritisch bewertet der Berufsverband die Streichung der Vergütungsregelungen für Leistungen nach dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), den Wegfall von Förderpauschalen für die fachärztliche Grundversorgung sowie die Rücknahme von Hygienezuschlägen. Diese Maßnahmen treffen nach Einschätzung des Verbandes gezielt grundversorgende Fachärzte, zu denen u. a. die HNO-Ärzte gehören. Damit würden gezielt Strukturen zerstört, die eine schnelle und flexible Versorgung von Patienten ermöglichen.

Reformansatz als Boden für eine echte Zweiklassenmedizin”

„Hier wird nicht im System gespart, sondern an der Versorgung der Patientinnen und Patienten“, erklärt Prof. Jan Löhler, Präsident des BVHNO. „Bereits jetzt werden die fachärztlichen Leistungen von HNO-Ärzten im Bundesdurchschnitt nur zu etwa 75 Prozent vergütet. Dadurch leisten Fachärztinnen und Fachärzte bereits seit Jahrzehnten einen erheblichen Sparbeitrag im System.“

Dem Berufsverband zufolge gehört die HNO-Heilkunde zu den letzten Bereichen der ambulanten medizinischen Versorgung, die weiterhin vollständig budgetiert sind, mit entsprechenden wirtschaftlichen Einschränkungen für die Praxen. „Wenn man jetzt unseren Praxen weiter massiv Geld entzieht, bereitet man konsequent den Boden für eine echte Zweiklassenmedizin“, so Löhler weiter. „Eine zeitnahe Patientenversorgung außerhalb der verschärften Budgetgrenzen wird dann nur noch in der Privatsprechstunde stattfinden können.“

Es drohen längere Wartezeiten und Mehrbelastung der Notaufnahmen

Der Verband warnt vor spürbaren Auswirkungen auf die Versorgung von Patienten. Dazu zählen insbesondere längere Wartezeiten auf Facharzttermine, weniger kurzfristige Behandlungsmöglichkeiten sowie eine zunehmende Belastung der Notaufnahmen.

Damit weist der Berufsverband auf einen grundlegenden Widerspruch in der aktuellen gesundheitspolitischen Diskussion hin: Einerseits werden schnellere Termine und eine bessere Verfügbarkeit fachärztlicher Versorgung gefordert, andererseits sollen genau die finanziellen Grundlagen dafür entzogen werden.

Konsequenz: „Mindestsprechstundenzeit wieder auf 20 Stunden pro Woche reduzieren“

Für den Fall einer Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen kündigt der Berufsverband klare Konsequenzen an: Die aktuell geltenden erweiterten Versorgungsstrukturen wären unter diesen Bedingungen nicht aufrechtzuerhalten. „Wir werden die Mindestsprechstundenzeit wieder auf 20 Stunden pro Woche reduzieren, sollten die oben genannten Sparmaßnahmen für niedergelassene HNO-Ärzte so umgesetzt werden. Dieser Schritt wäre keine freiwillige Entscheidung, sondern eine wirtschaftlich zwingende Folge der neuen politischen Rahmenbedingungen“, so Löhler. Es sei wichtig, dass sich die politischen Entscheidungsträger dieses konsequent vor Augen führten