HNO-Berufsverband fordert bei TSVG-Kritik mehr Weitsicht3. März 2026 Foto: HNFOTO/stock.adobe.com Schnellere Terminvergabe nicht mehr vergüten? Mit Blick auf die Diskussion zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) mahnt der Deutsche Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte (BVHNO) zu Weitsicht und warnt vor einer Reduzierung der Pflichtsprechstundenzahl. „Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) hat zu schnelleren Facharztterminen geführt. Insbesondere die offene Sprechstunde und die Vermittlung über die Terminservicestellen sind ein Erfolgsmodell“, hebt BVHNO-Präsident Prof. Jan Löhler hervor. Sollten die TSVG-Fälle abgeschafft werden, müsse auch die Anzahl der Pflichtsprechstunden wieder von 25 auf 20 Stunden pro Woche reduziert werden. Das würde den Zugang zu fachärztlicher Versorgung für die Patientinnen und Patienten spürbar erschweren, so Löhler. Debatte über Wartezeiten „geht an der Realität vorbei“ Die Debatte über die Wartezeiten auf Facharzttermine gehe in vielen Fällen an der Realität vorbei: „Wenn sieben von zehn Patienten selbst in Befragungen der Krankenkassen angeben, dass sie mit der Wartezeit auf einen Facharzttermin zufrieden sind, ist das ein hohes Qualitätsmerkmal. Doch statt die Leistung der Facharztpraxen zu würdigen, wird die Versorgung schlechtgeredet“, kritisiert der Verbandspräsident. Wer heute einen schnellen Termin beim HNO-Arzt benötige, erhalte diesen im Durchschnitt dem BVHNO zufolge innerhalb von drei Tagen über die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung. Über alle Fachdisziplinen hinweg liegt die durchschnittliche Wartezeit einer aktuellen Analyse des Zentralinstituts für die Kassenärztliche Versorgung (Zi) zufolge bei 8,6 Tagen. Das sei im Vergleich zu anderen Ländern aber immer noch kurz, so die Einschätzung des Zi. Mit der offenen Sprechstunde gebe es einen weiteren niedrigschwelligen Facharztzugang. „Wenn das TSVG gekippt wird, müssen bis zu 17,5 Prozent der Patienten, die das Gesetz als Obergrenze für die offene Sprechstunde vorsieht, wieder länger warten“, befürchtet Löhler. Diskussion um „Doppelvergütung“ durch TSVG nicht sachgerecht Auch die Kritik an der angeblichen „Doppelvergütung“ durch das TSVG sei nicht gerechtfertigt: „Die Zuschläge auf die schnelle Terminvermittlung werden extrabudgetär bezahlt. Das ist jedoch nicht mit einer ‚Doppelbezahlung‘ zu verwechseln. Vielmehr werden die Leistungen für diese Patienten zu den eigentlich mit den Krankenkassen vereinbarten Preisen erbracht. Alle anderen Patienten müssen im Budget behandelt werden, was rund 25 Prozent Zwangsrabatt in jedem Quartal bedeutet“, stellt Löhler klar. Es sei außerdem die erklärte Absicht des Gesetzgebers gewesen, Anreize für schnelle Facharzttermine zu setzen. Dies könne der Ärzteschaft nun nicht angekreidet werden, ergänzt der HNO-Facharzt aus Bad Bramstedt. Sollten die TSVG-Fälle von der aktuellen Bundesregierung abgeschafft werden, gehe damit zwangsläufig eine Reduzierung der Praxisöffnungszeiten einher. „Die Anhebung der Sprechstundenzahl und die Vergütungsanreize bilden ein untrennbares Gesamtkonzept. Eine Rückkehr zu 20 Mindestsprechstunden in der Woche würde ein Rückgang der Facharztverfügbarkeit um 20 Prozent bedeuten. Damit würde die Politik den Patientinnen und Patienten einen Bärendienst erweisen.“ Weg führt in die Privatmedizin Trotz des Milliardendefizits der Gesetzlichen Krankenversicherung sei es nicht empfehlenswert, den Kürzungsvorschlägen der Kassen blind zu folgen, warnt Löhler. „Wenn das Geld für die Versorgung der Versicherten nicht ausreicht und die Beiträge nicht erhöht werden sollen, müssen das Leistungsangebot gekürzt und private Vorsorgemöglichkeiten ausgeweitet werden. Doch statt den Patienten reinen Wein einzuschenken, beharren die Kassen auf der Budgetierung. Außerdem fordern sie weitere Streichungen bei den Honoraren und verlangen auch noch mehr Arbeit in Form von zusätzlichen Terminen von den Fachärztinnen und Fachärzten“, so der Verbandspräsident. Diese Politik führe auf direktem Weg in die Privatmedizin. Die Bestrebungen von Politik und Kassen, die Privatbehandlung in den Praxen zu reglementieren, weist der BVHNO klar zurück. Dazu erklärt Löhler: „Als niedergelassener Arzt habe ich meine Praxis auf eigenes Risiko gekauft und als Kassenarzt erfülle ich meine Pflicht mit der Einhaltung der vereinbarten Sprechstundenzeit. Was davor und danach passiert, zum Beispiel durch die gutachterliche Tätigkeit, als Referent bei Kongressen oder Fortbildungen oder eben bei der Behandlung von Privatpatienten, ist von der ärztlichen Berufsausübungsfreiheit gedeckt.“ Dass Privatpatienten schneller Facharzttermine bekämen liege in erster Linie daran, dass nur rund zehn Prozent der Menschen privat versichert seien. „Eine viel kleinere Gruppe muss sich meine verfügbaren Termine teilen. Das hat mit Bevorzugung nichts zu tun, sondern ergibt sich aus der Logik der Zahlen“, unterstreicht Löhler.
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