Hofmeister: „Digitalisierung dann sinnvoll, wenn sie Nutzen bringt und entlastet“

KBV-Vize Dr. Stephan Hofmeister. © Foto: Lopata/axentis.de

Zum Gesetzentwurf für das „Digitale-Versorgung-Gesetz“ (DVG) erklärt Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), dass „sichere und arztgeführte digitale Anwendungen sowie Dienste“ eine zentrale Forderung der Vertragsärzte sind.

„Wir unterstützen die Digitalisierung im Gesundheitswesen. Sie ist aber kein Selbstzweck. Im Mittelpunkt muss die Frage stehen: Wie verbessert Digitalisierung die Versorgung?“, sagt KBV-Vize Hofmeister. Eine zwingende Voraussetzung für eine sinnvolle und nutzbringende Digitalisierung sei, dass sie die Arbeit der Ärztinnen und Ärzte sowie der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten entlaste und unterstütze und nicht zu finanziellen Belastungen für die Praxen führe. Zudem sollten KBV und Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) die Möglichkeit erhalten, eine elektronisch gestützte arztgeführte Kommunikationslösung bereitzustellen.

„Das ist eine für uns wichtige Forderung. Denn eine unbürokratische innerärztliche Kommunikation ist essenziell für eine gute Versorgung der Patienten“, verdeutlicht Hofmeister. Die Grundlage dafür würden sichere und arztgeführte digitale Anwendungen sowie Dienste bilden. Dadurch erhielten alle nachbehandelnden Ärztinnen und Ärzte immer einen einfachen und umfassenden Zugang zu den vorherigen Befunden. Den Nutzen davon wiederum hätten letztlich die Patientinnen und Patienten mit einer verbesserten Versorgung.

Innovations-Option auch für KBV und KVen öffnen
Maßstab und Kern des ärztlichen Verständnisses einer guten Versorgung, so die KBV, sei das Arzt-Patienten-Verhältnis – „auch im digitalen Zeitalter“ . Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf würden Experimentierräume für digitale Anwendungen geschaffen. Diese Option für Innovationen sollte auch für die KVen und die KBV möglich gemacht werden.

„Denn wir stehen für 175.000 niedergelassene Kolleginnen und Kollegen, die genau wissen, was die Patienten für eine optimale Behandlung brauchen“ , betont Hofmeister. Es wäre eine vertane Chance, wenn nur diejenigen tätig werden dürften, die gar nicht in die Behandlung der Patienten eingebunden seien. So sollten Krankenkassen ihren Versicherten künftig digitale Versorgungsangebote machen können – etwa in Form von Apps –, ohne die behandelnden Ärzte einzubeziehen. Auch digitale Angebote müssten aber in ein therapeutisches Gesamtkonzept integriert sein. „Dieses Know-how haben wir und wollen es auch einbringen. Man muss uns nur lassen.“

Anm. d. Red.: Anlass der KBV-Stellungnahme ist die Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss des Bundestages zum „Digitale-Versorgung-Gesetz“ am 16. Oktober. Link zum Thema: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw42-pa-gesundheit-dvg-660398

Quelle: KBV