Hohes Risiko für Ausbrüche der Blauzungenkrankheit Serotyp 3 ab Mai erwartet12. April 2024 Schafe auf dem Deich (Symbolbild) Foto: © foto.bisch/s – stock.adobe.com Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) schätzt in seiner aktuellen Bewertung zur Blauzungenkrankheit das Risiko einer saisonalen Übertragung ab Mai als hoch ein. Die StIKo Vet befürwortet den freiwilligen Einsatz einer autogenen BTV-3 Vakzine. Das Virus der Blauzungenkrankheit wird durch kleine, blutsaugende Mücken (Gnitzen) übertragen, die zumeist nur in den Sommermonaten aktiv sind. Sobald dies der Fall sein wird, ist mit Infektionen von Rindern und Schafen mit Blauzungenkrankheit des Serotyps 3 (BTV-3) insbesondere in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen zu rechnen. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) schätzt das Risiko einer saisonalen Übertragung der Blauzungenkrankheit ab Mai als hoch ein. In der aktuellen Risikobewertung betrachtet das FLI außerdem das Risiko der Verschleppung von BTV-3 durch Verbringen von Wiederkäuern aus betroffenen Gebieten in freie Gebiete. Es gibt keine effektive Möglichkeit, die Ausbreitung von BTV-3 durch Windverdriftung und die Bewegung von Gnitzen zu verhindern. Eine Impfung könnte die empfänglichen Wiederkäuer schützen, allerdings steht bisher kein zugelassener Impfstoff gegen BTV-3 zur Verfügung. Ab September 2023 breitete sich BTV-3 in den Niederlanden in kürzester Zeit großflächig aus. Insbesondere Schafe erkrankten schwer, bis zu einem Viertel der infizierten Tiere verstarben. Anfang Oktober 2023 meldeten zunächst Belgien und dann Deutschland erste Fälle, im November folgte das Vereinigte Königreich. Bis Mitte Februar stelle das Nationale Referenzlabor für Blauzungenkrankheit am FLI 39 Ausbrüche in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen fest. Insgesamt sind die Handlungsoptionen für BTV-3 begrenzt. Die Erfahrungen der Jahre 2006-2010 mit BTV-8 zeigten, dass der beste Schutz vor klinischen Symptomen und um einen Handel zu ermöglichen, eine Impfung gegen BTV ist. Da es derzeit jedoch keine zugelassenen Impfstoffe zum Schutz von Tieren gegen BTV 3 gibt, kann allenfalls versucht werden durch Beschränkungen im Handel eine Ausbreitung zu verhindern. Um den Handel dennoch zu ermöglichen, sind laut FLI nur eingeschränkt Optionen denkbar. Die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2020/689 zeigt Optionen für einen Handel mit Tieren aus nicht-freien Gebieten auf. Gemäß dieser wäre es möglich, in der Gnitzen-freien Zeit ein saisonal BTV-freies Gebiet auszuweisen. Notwendig dafür ist ein Vektormonitoring. In der Zeit von Dezember bis April sind nur wenige Vektoren aktiv, so dass die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung gering ist. Nach (EU) 2020/689 können Tiere in diesem Zeitraum leichter verbracht werden. Aufgrund der Tatsache, dass noch kein Impfstoff verfügbar ist, keine vektorfreie Zeit ausgewiesen wurde und es keine vektorfreien Betriebe gibt, ist die einzige Möglichkeit der Verbringung in freie Gebiete die Behandlung mit Repellentien und Testung der Tiere mittels PCR-Untersuchung. Hier sollte die Zeit zwischen negativem Test und Transport so gering wie möglich gehalten werden, um eine Infektion nach der Testung auszuschließen. Die Impfung mit inaktivierten Impfstoffen hat sich als die effektivste, sicherste und einzig praktikable Möglichkeit herausgestellt, Tiere wirksam gegen eine Infektion mit der Blauzungenkrankheit zu schützen. Auch der Handel mit geimpften Tieren ist möglich, ohne die Blauzungenkrankheit weiter zu verschleppen. Nach Ausbruch der Blauzungenkrankheit in den Niederlanden wurden mehrere Impfstoffhersteller angefragt. Bisher ist aber nicht abschätzbar, wann und in welcher Menge Impfstoffe verfügbar sein werden. Hier sollten alle Möglichkeiten geprüft werden, um Tierleid zu verhindern, wirtschaftliche Folgen zu minimieren und den Handel zu ermöglichen. Einem niedersächsischen Hersteller wurde im März diesen Jahres eine Herstellungserlaubnis für die Herstellung einer autogenen BTV-3 Vakzine erteilt. Die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) gibt in ihrer aktuellen Stellungnahme Hinweise zur Anwendung autogener Impfstoffe im aktuellen BTV-3 Ausbruch. Aufgrund der großen Gefahr, die im Verzug besteht, befürwortet die StIKo Vet im Interesse der Tiergesundheit und des Tierschutzes und zur Vermeidung unzumutbarer Leiden zur Überbrückung des Zeitraumes, in dem noch kein zugelassener Impfstoff zur Verfügung steht, den freiwilligen Einsatz einer autogenen BTV-3 Vakzine. Qualitative Risikobewertung zur Verschleppung der Blauzungenkrankheit, Stand 12.04.2024 (PDF) Zur Stellungnahme der StIKo Vet
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