Honorarverhandlungen 2019 stocken: SpiFa kritisiert “jährliches Ritual” des GKV-Spitzenverbandes

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Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) stellt sich hinter die Kassenärztliche Bundesvereinigung bei den Honorarverhandlungen für das Jahr 2019.

Die Honorarverhandlungen für das Jahr 2019 zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband sind am Mittwoch in die erste Runde gegangen. Die erste Verhandlungsrunde machte dabei laut Mitteilung des SpiFa deutlich, dass die Verhandlungslinien auf Seite des GKV-Spitzenverbandes und auf Seite der KBV derart weit auseinander liegen, dass der Erweiterte Bewertungsausschuss mit seinen Schiedspersonen angerufen wurde.

Die Ärzteseite fordert eine Anhebung des Orientierungswertes zum 1. Januar 2019 um etwa 4,7 Prozent. Das Angebot des GKV-Spitzenverbandes liegt bei 0,2 Prozent. Der Orientierungswert, der maßgeblich für die Preise ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen ist, war zu Jahresbeginn um 1,18 Prozent angehoben worden. Er beträgt laut KBV aktuell 10,6543 Cent.
Die KBV wollte außerdem erreichen, dass Hausbesuche deutlich besser vergütet werden. Die KBV hatte eine Steigerung der Vergütung um 45 Prozent gefordert. Für einen Besuch nach der GOP 01410 beispielsweise hätten Ärzte dann ab Januar 33,71 Euro statt 22,59 Euro erhalten. Der GKV-Spitzenverband lehnte nach Angaben der KBV einen entsprechenden Beschlussantrag ab und schlug stattdessen vor, prüfen zu wollen, ob im Rahmen der EBM-Weiterentwicklung über eine höhere Vergütung von Hausbesuchen verhandelt werden könne.

Heinrich: Kassen wollen Realität nicht sehen
„Wir erleben ein jährliches Ritual auf Seiten des GKV-Spitzenverbandes”, kritisierte Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa: “Ärztliche Versorgung wird teurer, innovativer und die Intensität der Behandlung der Patienten nimmt zu. Zusätzlich lässt sich die Versorgung immer schwerer flächendeckend organisieren. Nur die Krankenkassen wollen diese Realität nicht sehen. Allein die Inflationsrate in Deutschland liegt zehnmal höher als das Angebot der GKV. So zerstört man Versorgung mit unlauteren Angeboten.“

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat derzeit ein Gesetz für schnellere Termine und eine bessere Versorgung (GKV-TSVG) auf den Weg gebracht. Hierzu sagte SpiFa-Hauptgeschäftsführer Lars F. Lindemann: „Das Bekenntnis des BMG im GKV-TSVG, dass auch Fachärzte einen Versorgungsbeitrag für die Grundversorgung der Patienten in Deutschland leisten, ist ein erster richtiger und zugleich wichtiger Schritt für eine zukunftsfähige flächendeckende ärztliche Versorgung. Ärztliche Leistungen der Grundversorgung jedoch zu budgetieren, ist unethisch.“

Der SpiFa betont, er fordere seit mehreren Jahren, eine konsequente Entbudgetierung der vertragsärztlichen Leistungen in der Grundversorgung – beispielsweise durch Herausnahme aller relevanten Betreuungs- und Koordinationsleistungen sowie der Leistungen, die mit der pauschalierten fachärztlichen Grundvergütung (PFG) belegt sind, aus der Morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) und Überführung in die Extrabudgetäre Gesamtvergütung (EGV). Dies könne die Versorgung nachhaltig verbessern und damit auch das Terminangebot in der vertragsärztlichen Versorgung.

Quellen: SpiFa, KBV