Honorarverhandlungen in Baden-Württemberg abgeschlossen14. März 2018 Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Dr. Norbert Metke (Foto: KVBW) Die Honorarverhandlungen für die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten in Baden-Württemberg sind abgeschlossen. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) und die Landesverbände der Krankenkassen haben sich für 2018 auf ein Plus von circa drei Prozent verständigt. KVBW-Vorstandschef Dr. Nobert Metke zeigte sich zufrieden mit dem Verhandlungsergebnis: „Wir konnten für 2018 ein Plus von circa drei Prozent erzielen. Für 2019 wird zusätzlich eine Erhöhung der Vergütung auf Grundlage der Bundesvorgaben umgesetzt. Die Erhöhungen sollen möglichst alle Ärzte erreichen.“ Positiv bewertete es Metke, dass die bisherigen, über die Bundesvorgaben hinaus geltenden zusätzlichen Förderungen – etwa für verschiedene Vorsorgeuntersuchungen, Besuche in Pflegeheimen, Gespräche im Rahmen der psychiatrischen Behandlung oder auch die Drogensubstitution – von den Krankenkassen weiter nachhaltig unterstützt bleiben. Neu vereinbart wurde eine höhere Vergütung zur Unterstützung der Behandlung von Krebspatienten und Allergikern. „Wir reagieren damit auf aktuelle Entwicklungen bei den Krankheiten der Patienten“, erläuterte Metke. Der KVBW-Vorsitzende freute sich darüber hinaus, dass auch die Förderung für nicht ärztliches Praxispersonal, die die Ärzte etwa bei Hausbesuchen entlasten, massiv erhöht wurde. Besondere Bedeutung habe, so Metke, dass die Krankenkassen erstmals Geld zur Verfügung stellen, wenn ein Krankenhaus geschlossen wird und dann zusätzliche Ärzte notwendig sind, um Teile der Versorgung ambulant zu übernehmen. „Wir sehen hier ein wichtiges Signal, dass die Krankenkassen diese Entwicklung unterstützen, weil damit die Leistung der ambulanten Versorgung anerkannt wird. Bisher hat die Politik nur die Krankenhäuser dabei unterstützt, Klinikstandorte zu schließen, aber keine Mittel für die dafür erforderliche ambulante Versorgung zur Verfügung gestellt“, sagte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Dr. Johannes Fechner. Metke betonte, dass mit den Krankenkassen ebenfalls vereinbart wurde, zusätzliche Förderstrukturen in Baden-Württemberg zu erhalten. Dazu zähle der Notfalldienst, die Förderung innovativer Versorgungsmodelle wie Fernbehandlung und Telemedizin und die Fördermaßnahmen für die Ansiedlung von Ärzten in Gebieten mit drohender Unterversorgung.
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