Hybrid-DRG: Anästhesisten schlagen Aufteilung über Dritte vor26. September 2024 Symbolbild: ©HNFOTO/stock.adobe.com Deutschlands niedergelassene Anästhesistinnen und Anästhesisten sprechen sich für eine Aufteilung der Hybridpauschalen über Dritte aus und lehnen einen direkten Geldfluss zwischen den Kooperationspartnern ab. Zudem fordern sie eine zwingende Benennung der Kooperationspartner bei der Abrechnung der Hybrid-DRG. Diese Anliegen wurden bei einer Sonderveranstaltung des Berufsverbandes Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA) deutlich, die im Rahmen des NARKA 2024 stattfand, dem Kongress für niedergelassene Anästhesistinnen und Anästhesisten. Wie besorgniserregend das Thema für niedergelassene Anästhesistinnen und Anästhesisten ist, zeigt die hohe Teilnehmerzahl der Veranstaltung mit dem Titel „Hybrid-DRG im vertragsärztlichen Bereich“: Nach BDA-Angaben waren mehr als 120 Teilnehmende vor Ort, weitere 160 schalteten sich online dazu. In seinen einleitenden Worten erläuterte Dr. Markus Stolaczyk, Leiter des Referats Gesundheitspolitik beim BDA, die zentrale Problematik der Hybrid-DRG: Die Aufteilung der Fallpauschalen unter den Leistungserbringern. Dieses führe zu Abhängigkeiten der niedergelassenen Anästhesisten von den Operateuren. Zudem seien die Regelungen in den einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) oft unterschiedlich, was die Umsetzung zusätzlich erschwere, so Stolaczyk. Die anschließende Podiumsdiskussion mit Experten der Kommission Niedergelassene Anästhesisten im BDA (KONA) – Dr. Thomas Buchmann, Dr. Björn Buttgereit, Dr. Tim Deegener, Jörg Karst und Dr. Frank Vescia – wurde von Stolaczyk moderiert und gab den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Möglichkeit, sich einzubringen. Keine gerechte Aufteilung der Fallpauschalen Ein zentrales Thema der Diskussion war dabei die Vereinbarung zwischen BDA und dem Berufsverband Deutscher Chirurgen e.V. (BDC) zur Honoraraufteilung, die als wichtige Grundlage für die Abstimmung zwischen Anästhesisten und Chirurgen gilt. Insbesondere hinsichtlich der Abhängigkeit von kooperierenden Operateuren wurde Kritik geübt, da in vielen Fällen keine gerechte Aufteilung der Fallpauschalen erzielt werden könne, heißt es vom BDA. In diesem Rahmen habe die die Diskussion auch gezeigt, wie wichtig es ist, die Sachkosten jedem einzelnen beteiligten Leistungserbringer zuzuordnen und nicht im Voraus abzuziehen, erklärt der Verband. Die Forderung nach einer Aufteilung der Hybridpauschalen über Dritte sei besonders intensiv diskutiert worden, teil der BDA mit. Ziel dieser Regelung ist es, den direkten Geldfluss zwischen den Kooperationspartnern zu vermeiden, um Abhängigkeitsverhältnisse zu reduzieren. Wenn ein neutraler Dritter, beispielsweise die KVen oder Abrechnungsdienstleister, die finanzielle Verteilung der Pauschalen – nach Vereinbarung zwischen Anästhesisten und Operateuren – übernehme, könne eine transparentere und gerechtere Verteilung gewährleistet werden. Mehr Transparenz durch verpflichtende Nennung aller beteiligten Leistungserbringer Gleichzeitig wurde die Notwendigkeit der zwingenden Benennung der Kooperationspartner bei der Abrechnung der Hybrid-DRG hervorgehoben. Viele Anästhesistinnen und Anästhesisten kritisieren, dass sie nicht ausreichend über die Abrechnungswege informiert sind, da in manchen Fällen die Abrechnung ausschließlich von den Operateuren durchgeführt wird. Eine verpflichtende Nennung aller beteiligten Leistungserbringer würde nicht nur für mehr Transparenz sorgen, sondern auch sicherstellen, dass alle Parteien ihren rechtmäßigen Anteil erhalten, betont der BDA. In der Diskussion seien verschiedene Lösungsansätze erörtert worden, die den weiteren politischen Diskurs maßgeblich beeinflussen würden. Einigkeit habe darin bestanden, dass zumindest alle niedergelassen Leistungserbringer – also eben auch die Anästhesistinnen und Anästhesisten – bei der Abrechnung benannt werden müssten. Viele Kolleginnen und Kollegen wüssten nicht, wie die Hybrid-DRGs abgerechnet würden, wenn sie nicht selbst die Abrechnung übernähmen. „Der BDA ruft alle betroffenen Kolleginnen und Kollegen zur aktiven Beteiligung an der Diskussion zur Weiterentwicklung der Hybrid-DRGs auf, um den Druck auf die politischen Entscheidungsträger zu erhöhen und eine gerechte, tragfähige Lösung zu erwirken. Die gesammelten Forderungen fließen in die zukünftige Arbeit des BDA ein“, erklärt der Verband.
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