Hybrid-DRGs: Jetzt reißt auch den Urologen der Geduldsfaden

BvDU-Präsident Axel Belusa: Fachärzteschaft lässt aktuell die Finger von ambulanten Operationen im Rahmen der Hybrid-DRGs. Foto: BvDU

Der Berufsverband der Deutschen Urologie (BvDU) fordert vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Klarheit darüber, wie die Ende 2023 beschlossenen Hybrid-DRGs abzurechnen sind.

Seit über einem Monat ist die Rechtsverordnung in Kraft, mit der ausgewählte Leistungen sektorengleich vergütet werden sollen. Nach wie vor sei jedoch völlig unklar, wie diese nach der neuen Hybrid-DRG-Verordnung konkret abgerechnet werden können, klagt der BvDU. Anfang des Jahres hatte bereits der Berufsverband der Deutschen Chirurgie (BDC) diesen Zustand beklagt (wir berichteten).

Das BMG habe die Rechtsverordnung zu einer speziellen sektorengleichen Vergütung „in einem Hauruck-Verfahren“ kurz vor Jahreswechsel in Kraft gesetzt, kritisiert der BvDU in einer aktuellen Mitteilung. Die konkreten Regeln zur Abrechnung zu erarbeiten, sei der gemeinsamen Selbstverwaltung auferlegt worden. „Dies ist ein weiteres Beispiel, wie schlecht die Bundesregierung agiert. Die Politik setzt Vorhaben um, ohne die Mitwirkenden im Vorfeld zu beteiligen und denkt nicht zu Ende, wie die Umsetzung zu erfolgen hat“, so BvDU-Präsident Dr. Axel Belusa. „Originäre Aufgabe der Politik ist, Rahmenbedingungen zu schaffen, auf deren Grundlage die Ausgestaltung erfolgen kann. Die Politik muss die Selbstverwaltung in die Lage versetzen, Verordnungen oder Gesetze umsetzen und ausgestalten zu können“, ergänzt der BvDU-Vorstand.

Der BvDU fordert die Politik auf, Klarheit zu schaffen, um die Ambulantisierung in Deutschland voranzubringen. In dem Katalog, den der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands und seine Mitgliedsverbände erstellt haben, fänden sich insgesamt mehr als 5000 Leistungen, die ambulantisierbar wären, erinnert der Berufsverband. Im Kontext der Hybrid-DRGs habe der BvDU im Zusammenwirken mit der Deutschen Gesellschaft für Urologie die Forderungen und Erwartungen der Urologen bereits in den entscheidenden Gremien adressiert. Jetzt geht der Berufsverband davon aus, dass diese bei der konkreten Ausgestaltung berücksichtigt werden.

Grundsätzlich sehe der BvDU In der Ambulantisierung von Leistungen großes Potenzial für einen deutlichen Wandel in der Gesundheitsversorgung, . Auch das Belegarztwesen könne dadurch Auftrieb erfahren, hofft der Berufsverband.

Aber: „Solange unklar ist, wie abgerechnet werden soll, ist mehr als nachvollziehbar, dass die gesamte Fachärzteschaft mehr als verhalten reagiert und aktuell die Finger von ambulanten Operationen im Rahmen der Hybrid-DRGs lässt“, warnt Belusa. Die überwiegende Zahl der Kliniken habe aktuell kein Interesse an der Lösung. Nominale Verluste im Vergleich zur aktuell gültigen Vergütung seien derzeit die Folge. In den Kliniken würden die Strukturen entsprechend der bislang gültigen Gesetzeslage vorgehalten. Adäquate ambulante Strukturen zur Umsetzung der Hybrid-DRG Verordnung seien in einem Großteil der Kliniken noch nicht geschaffen.

(BvDU/ms)