Immer noch keine neue GOÄ: Berufsverband rät Urologen zu begründeten Faktorensteigerungen21. März 2023 Foto: MQ-Illustrations – stock.adobe.com Der Berufsverband der Deutschen Urologie (BvDU) e.V. glaubt nicht, dass die neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in absehbarer Zeit in Kraft tritt. Daher empfiehlt der Verband seinen Mitgliedern, von den Möglichkeiten einer begründeten Faktorensteigerung in Zukunft vermehrt Gebrauch zu machen. Der BvDU führt zwei Gründe an, warum die neue GOÄ seiner Einschätzung nach nicht auf den Weg gebracht wird: Erstens habe Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) offenbar kein Interesse daran, eine neue, für Ärztinnen und Ärzte leistungsgerecht kalkulierte GOÄ einzuführen. Zweitens sieht der Verband Probleme auch auf Seiten des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV): Dieser habe als Kostenträger Änderungsbedarf bei den Leistungspreisen angemahnt und würde gegen die neue GOÄ mauern. Der Berufsverband bedauert das Agieren des Ministers und der PKV und sieht die Gefahr, dass die neue GOÄ im Sande verlaufen könnte. Die Bundesärztekammer (BÄK) scheine nicht die Kraft zu haben, die neue GOÄ zu ermöglichen. „Die Honorare gemäß derzeit gültiger GOÄ bilden in keiner Weise den aktuellen medizinischen Standard ab, den Ärztinnen und Ärzte erbringen“, so der BvDU-Vorstand. Die aktuell gültige GOÄ stammt im Wesentlichen aus dem Jahr 1982 mit einer Teilnovellierung in 1996. Der Berufsverband fordert die Erweiterung der aktuellen GOÄ um viele ärztliche Leistungen, die Anpassung der Preise entsprechend dem heutigen Standard in der Humanmedizin und das Inkrafttreten der neuen GOÄ. „Höchster medizinischer Standard erfordert gut ausgebildetes Fachpersonal und verursacht somit höhere Praxis- und Personalkosten“, betont der BvDU-Vorstand. Tiermedizin hat bereits neue Gebührenordnung Als Positivbeispiel führt der Urologenverband die Tiermedizin an: Die neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) trat am 22.11.2022 in Kraft, auf den Weg gebracht vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Der BvDU-Vorstand „empfiehlt Herrn Lauterbach, in kollegialen Austausch mit Herrn Özdemir zu gehen, um endlich Einsicht zu erlangen, Humanmedizin leistungsgerecht zu entlohnen“. Für die Behandlung von Patientinnen und Patienten ist bei privatärztlichen Abrechnungen seit Jahren ein Regelsteigerungsfaktor auf Grundlage der derzeit gültigen GOÄ in Höhe von 2,3 üblich. Je nach Schwierigkeit und Zeitaufwand kann die am Patienten erbrachte Leistung jedoch bis zum 3,5-Fachen des Gebührensatzes steigen. Der Berufsverband erarbeitet für seine Mitglieder aktuell eine Handreichung, mit der diese informiert werden, unter welchen begründeten Bedingungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten Steigerungen gerechtfertigt sind und anerkannt werden. Ungeachtet dieser Handreichung kämpft der Berufsverband mit der gesamten Ärzteschaft weiter für die neue GOÄ. „Wir fordern eine aktuelle Gebührenordnung, wie sie jeder freie Beruf benötigt und die die Gebühren endlich adäquat abbildet.“, so der BvDU-Vorstand. (BvDU/ms)
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