Infektiologie in der Stationären Versorgung: DGAI lehnt Hierarchisierung innerhalb der Leistungsgruppe ab

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Im Rahmen der Krankenhausreform 2023 soll die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Infektionserkrankungen im Krankenhaus durch die Einführung einer „Leistungsgruppe Infektiologie“ verbessert werden. Die DGAI lehnt den Vorschlag der Deutschen Gesellschaft für Infektiologie (DGI) zur inhaltlichen Ausgestaltung der Leistungsgruppe ab – er führe zu verschiedenen „Klassen“ des Fachbereiches.

Anfang Mai 2023 hat die DGI ein Positionspapier zur „Infektiologie in der stationären Versorgung“ veröffentlicht. Nach Ansicht der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) ist das Ziel des DGI-Positionspapiers in erster Linie die berufspolitische Stärkung des vom Bundesärztetag im Jahr 2021 neu etablierten Facharztes für Innere Medizin und Infektiologie. Die DGI führt in ihrem Positionspier aus, dass: „die höchste fachliche Kompetenz bei Fachärzten für Innere Medizin und Infektiologie, gefolgt von Fachärzten mit Zusatzweiterbildung Infektiologie und von Fachärzten mit ABS-Fortbildung liege“.

Die DGAI kritisiert in einer Stellungnahme vom 3. August zu dem Positionspapier, dass ein Beweis für diese Hierarchisierung nicht erbracht werde. Umgekehrt sei bemerkenswert, dass indirekt allen „nicht-internistischen Infektiologen“ die Kompetenz für ein qualifiziertes Infektionsmanagement abgesprochen werde. „Aus Sicht der DGI scheint offenbar auch die seit langem etablierte Zusatzbezeichnung (ZB) Infektiologie langfristig keine ausreichende Qualifikation in Fragen der Infektionsbehandlung zu bieten. Diese wird bestenfalls als Übergangslösung dargestellt, wobei ausdrücklich nur Internisten mit ZB Infektiologie als geeignet betrachtet werden, die ‚vorhandene Lücke‘ zu schließen“, heißt es in der Stellungnahme. Diese Sichtweise sei in der Vergangenheit immer wieder von der DGI vertreten worden und werde von den mehr als 30.000 Anästhesistinnen und Anästhesisten, die sich für exzellentes Infektionsmanagement und rationalen Antibiotikaeinsatz, insbesondere in der operativen Medizin und auf einer Vielzahl von Intensivstationen in Deutschland engagieren, als völlig unbegründet empfunden und entschieden abgelehnt.

Die DGAI weist darauf hin, dass das zentrale Anliegen bei der Entwicklung der ZB Infektiologie im Jahr 2003 gewesen sei, diese Weiterbildung für alle klinischen Disziplinen, aber auch für Fachärztinnen und Fachärzte für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie sowie Hygiene und Umweltmedizin als „kompetenzbasierte Weiterbildung“ zu etablieren. „Diese breite interdisziplinäre Aufstellung der Infektiologie soll nun nach den Vorstellungen der DGI dadurch relativiert werden, dass die Infektiologie innerhalb der Inneren Medizin eine fachliche Führungsrolle beansprucht“, kritisiert die Fachgesellschaft. Weiter heißt es: „Es scheint der Sache jedoch nicht dienlich, verschiedene ‚Klassen‘ von Infektiologinnen und Infektiologen zu unterscheiden. Auch wird vor dem Hintergrund kaum etablierter Weiterbildungsstrukturen ein Nadelöhr geschaffen, welches offenkundig berufspolitischen Partikularinteressen bedient.“

Gerade in der operativen (Intensiv-)Medizin mit ihren jährlich mehr als 10 Mio. Patientinnen und Patienten seien, so die DGAI, neben der rein infektiologischen Expertise häufig fundierte fachärztliche Kenntnisse für die Behandlung von Patientinnen und Patienten des jeweiligen Fachgebietes essentiell. Diese würden jedoch bei internistisch geprägter Infektiologie zum Nachteil der Patientinnen und Patienten verloren gehen. „Aber auch aus praktisch-organisatorischen Gründen wie der erwartbar geringen Verfügbarkeit von Fachärztinnen und Fachärzten für Innere Medizin und Infektiologie sowie einer erforderlichen Verfügbarkeit gerade auch in der Intensivmedizin von 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr ist das von der DGI veröffentlichte Positionspapier abzulehnen.“

Für eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung sei es vielmehr unabdingbar, dass Leistungen in der Leistungsgruppe Infektiologie zukünftig nicht nur durch Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin und Infektiologie, sondern in gleicher Weise auch durch Fachärztinnen und Fachärzte anderer Gebiete mit der Zusatzweiterbildung Infektiologie erbracht werden können. Die DGAI fordert: „Die Qualitätskriterien (NRW-Vorlage 5.1) sind daher entsprechend anzupassen.“