Innovationsausschuss empfiehlt: Erkenntnisse zur Notfallversorgung nutzen3. Juli 2023 Foto: ©Svea Pietschmann/G-BA Das Projekt INDEED analysierte sektorenübergreifend, wie Patientinnen und Patienten das Gesundheitssystem vor und nach einer Behandlung in der Notaufnahme in Anspruch nehmen. Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat am Freitag empfohlen, die daraus gewonnenen Erkenntnisse für die Patientenversorgung zu nutzen. In seinen Beschlüssen legt der Innovationsausschuss dar, warum er den Wissenstransfer in die Versorgung empfiehlt und welche Organisationen er um die Überführung bzw. Kenntnisnahme bittet. Die Rückmeldungen dieser Akteure veröffentlicht der Innovationsausschuss – ebenso wie die Beschlüsse und Abschlussberichte – auf seiner Webseite. Steigende Fallzahlen in Notaufnahmen stellen das Gesundheitssystem zunehmend vor Herausforderungen. Um dem besser zu begegnen, hat das Projekt die Daten von Patientinnen und Patienten aus bundesweit 16 Notaufnahmen mit vertragsärztlichen Abrechnungen der Kassenärztlichen Vereinigungen unter Einsatz eines eigens entwickelten Datenschutzkonzepts zusammengeführt. Damit konnten standort- und bundeslandübergreifend Muster der Notfallversorgung beschrieben werden: beispielsweise wer mit welchem medizinischen Problem in die Notaufnahme kam, ob es ein wiederholter Kontakt war und welche vorhergehende sowie nachfolgende ärztliche Betreuung es gab. Es zeigte sich, dass die Notaufnahme in mehr als zwei Dritteln der über 370.000 einbezogenen Fälle adäquat genutzt wurde. Der Anteil vermeidbarer Besuche in der Notaufnahme war – je nach verwendeter Definitionen – unterschiedlich groß, was dem G-BA zufolge keine abschließende Aussage möglich machte. Die Ergebnisse des Projektes werden laut G-BA an das Bundesministerium für Gesundheit weitergeleitet. Verbunden wurde damit die Bitte, zu prüfen, ob die Ergebnisse für Gesetzgebungsverfahren, speziell für die Neustrukturierung der Notfallversorgung, genutzt werden können. Außerdem bittet der Ausschuss das Robert Koch-Institut (RKI) zu überprüfen, ob die Ergebnisse für die Gesundheitsdaten-Surveillance genutzt werden können. Weiterhin werden die Projektergebnisse an das Aktionsbündnis zur Verbesserung der Kommunikations- und Informationstechnologie in der Intensiv- und Notfallmedizin übermittelt. Das Bündnis wird gebeten zu prüfen, ob die Ergebnisse zur Weiterentwicklung des Notaufnahmeregisters beitragen können. Zur Information werden die Projektergebnisse zusätzlich an verschiedene notfallmedizinische Fachgesellschaften sowie an das Deutsche Netzwerk Versorgungsforschung e. V. übermittelt. Der G-BA erwartet „zeitnah“ auch die Ergebnisse der Projekte OPTINOFA und DEMAND, welche Verfahren zur strukturierten Ersteinschätzung in der Notfallversorgung evaluieren.
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