Innovationsfonds finanziert neue Psych-Leitlinien5. Oktober 2021 Foto: ©MQ-Illustrations – stock.adobe.com Die DGPPN hat sich erfolgreich um finanzielle Mittel aus dem Innovationsfonds beworben und wird federführend zwei neue S3-Leitlinien zur Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen und komplexem Behandlungsbedarf erstellen. Die Leitlinienarbeit wurde bisher vorwiegend aus den bescheidenen Eigenmitteln medizinischer Fachgesellschaften finanziert und basiert deshalb maßgeblich auf dem großen ehrenamtlichen Engagement von Expertinnen und Experten. Dieses Vorgehen ist aufgrund der Vielzahl der Leitlinien und der hohen zeitlichen Belastung der Experten schon lange an seine Grenzen gestoßen. Deshalb ist es aus Sicht der DGPPN sehr erfreulich, dass die Bedeutung von Leitlinien nun auch auf politischer Ebene erkannt wurde. Im Oktober 2020 wurde über den Innovationsfonds beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) erstmalig die Förderung der Leitlinienentwicklung ausgeschrieben. Mindestens fünf Millionen Euro werden nun jährlich hierfür zur Verfügung stehen. Die zu fördernden Themen legt dabei das Bundesgesundheitsministerium fest. Im Rahmen der ersten Ausschreibung zur „Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen und komplexem Behandlungsbedarf“ hat sich die DGPPN erfolgreich um die Förderung zweier neuer S3-Leitlinien beworben. So wird erstmals eine S3-Leitlinie zum Umgang mit Suizidalität erstellt werden. Koordinatoren dieses Leitlinienprojekts sind DGPPN-Vorstandsmitglied Prof. Andreas Reif (Universitätsklinikum Frankfurt – Goethe Universität) und DGPPN-Referatsleiterin Prof. Barbara Schneider (LVR-Klinik Köln). Die zweite neue S3-Leitlinie betrifft Psychosen mit komorbider substanzbezogener Störung und wird von DGPPN-Vorstandsmitglied Prof. Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank (LVR-Institut für Versorgungsforschung) koordiniert. Menschen mit Psychosen haben im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung und auch im Vergleich zu Menschen mit anderen psychischen Störungen, deutlich häufiger eine begleitende Suchtproblematik. Diese sogenannte „Doppeldiagnose” geht oft mit eingeschränkter Therapieadhärenz einher, sodass es einen besonders hohen Bedarf an individuell angepassten Therapiemöglichkeiten gibt. Im Zuge des medizinischen Fortschritts sind nicht nur neue Themensetzungen, sondern auch die Weiterentwicklung der Methodik und Implementierung von Leitlinien notwendig. Sogenannte „Living Guidelines“ werden fortlaufend aktualisiert. Die DGPPN hat sich deshalb zum Ziel gesetzt, den gesamten Leitlinienprozess von der Entwicklung bis hin zum Transfer von Leitlinienempfehlungen zu digitalisieren und erprobt dies in ersten Pilotprojekten wie auch bei den neuen S3-Leitlinien.
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