Innovationsschübe für die Regelversorgung23. September 2025 Foto: © Alina.Alina – stock.adobe.com Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss empfiehlt aus dem Förderbereich der neuen Versorgungsformen drei Projekte zur Überführung in die Regelversorgung. Diese umfassen Angebote für Menschen mit Demenz, Depressionen oder Internetsucht. Derzeit leben in Deutschland circa 1,8 Millionen Menschen mit Demenz. Durch das Fortschreiten der Erkrankung kommt es oftmals zu einem hohen und komplexen Versorgungsbedarf. Im Projekt InDePendent haben speziell ausgebildete Pflegefachkräfte offene Versorgungsbedarfe von Menschen mit Demenz in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Hessen identifiziert, einen Versorgungsplan zur Deckung der Bedarfe erstellt und umgesetzt sowie das Monitoring der Maßnahmenumsetzung übernommen. Möglich wurde dies durch einen innovativen Versorgungsvertrag, der erstmals erlaubte, heilkundliche Tätigkeiten auf Pflegefachkräfte zu übertragen, die diese eigenverantwortlich ausführten. Der Modellversuch konnte erfolgreich zeigen, dass sich offene Versorgungsbedarfe im Vergleich zur Routineversorgung erheblich reduzieren ließen. Von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen wurde die proaktive und individuelle Betreuung durch die Pflegefachkräfte geschätzt. Gleichzeitig zeigte sich eine hohe Akzeptanz des Versorgungskonzepts in den teilnehmenden Ärztenetzwerken. Dem Innovationsausschuss zufolge hat die neue Versorgungsform das Potenzial, zu einer Weiterentwicklung des Pflegeberufs beizutragen, weshalb er die Ergebnisse an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sowie das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) weiterleitet. Damit verbunden ist die Bitte zu prüfen, wie die Projektergebnisse in aktuellen und künftigen Initiativen zur Weiterentwicklung der Versorgung von Menschen mit Demenz und zur Übertragung heilkundlicher Tätigkeiten auf Pflegefachkräfte berücksichtigt werden können. Außerdem leitet er die Ergebnisse zur Information an verschiedene Organisationen und Verbände der Pflege weiter. Blended Therapy für Depression und Angststörungen Das Projekt PSYCHOnlineTherapie hat mittels des „Blended-Therapy-Ansatzes“ erprobt, ob für Patienten mit depressiven Störungen und Angststörungen die herkömmliche kognitive Verhaltenstherapie wirksam mit Online-Lektionen ergänzt werden kann. Dabei kamen zwei Varianten zum Einsatz: Variante „fix“ mit maximal 8 Online- und 8 Vor-Ort-Sitzungen sowie Variante „flex“ mit maximal 16 Sitzungen flexibel Online/Vor-Ort im Ermessen des Therapeuten. Die Online-Lektionen thematisierten unter anderem Psychoedukation, Verhaltensaktivierung, kognitive Umstrukturierung sowie Emotionsregulation. Unter anderem konnte gezeigt werden, dass die Variante „fix“ bezogen auf die Behandlung von Depressions- und Angstschweregrad der Standardbehandlung von maximal 16 Sitzungen vor Ort nicht unterlegen war. Insgesamt können die Erkenntnisse aus Sicht des Innovationsausschusses einen relevanten Beitrag zur ganzheitlichen und bedarfsgerechten Versorgung von Patienten mit Depressionen und/oder Angststörungen mithilfe von Blended Therapy in der Psychotherapie leisten. Deshalb empfiehlt der Innovationsausschuss die Überführung von Ansätzen des Projekts in die Regelversorgung und leitet die Projektergebnisse zur Information unter anderem an die Verbände der Kranken- und Pflegekassen auf Bundesebene, die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V. (DGPPN), die Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie e. V. (DGPM) sowie die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung e. V. (DPtV) weiter. Die neue Versorgungsform wird darüber hinaus von den Projektpartnern AOK Baden-Württemberg und Bosch BKK über die Dauer der Förderung hinaus innerhalb eines Selektivvertrags in Baden-Württemberg fortgeführt. Gestufte Versorgung bei übermäßigem Internetkonsum Das Projekt SCAVIS hat in einem gestuften Versorgungsmodell erfolgreich Präventions- und Behandlungselemente kombiniert: Dies beinhaltete je nach Bedarf eine vierwöchige App-basierte Intervention, zwei telefonische Kurzinterventionen innerhalb von vier Wochen zur Förderung der Veränderungsmotivation und eine verhaltenstherapeutische Online-Psychotherapie über 17 Wochen. Die Studienergebnisse konnten zeigen, dass niedrigschwellige Präventionsangebote bei riskanter Internetnutzung sowie psychotherapeutische Angebote bei behandlungsbedürftigen Internetnutzungsstörungen für viele Betroffene hilfreich waren. Deshalb leitet der Innovationsausschuss die Erkenntnisse zur Information an den Unterausschuss Psychotherapie und psychiatrische Versorgung des Gemeinsamen Bundesausschusses weiter. Außerdem leitet er sie unter anderem an das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), den Bundesverband Suchthilfe e. V. (bus.) und den Fachverband Medienabhängigkeit weiter. Diese sollen prüfen, ob die Ergebnisse für Beratungsangebote verwertet werden können.
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