Intensivmediziner empfehlen Patientenverfügungen zu prüfen18. Dezember 2018 Foto: © Stockfotos-MG – Fotolia.com Intensivmediziner fordern die Bürger auf, ihre Patientenverfügungen zu prüfen und bei Bedarf auch umzuformulieren. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs zur Anwendbarkeit von Patientenverfügungen vermuten die Ärzte, dass es in vielen Familien noch Schreiben zur medizinischen Versorgung am Lebensende gibt, die unverständlich oder nicht konkret genug formuliert sind. „Das kann im Fall des Falles für alle Beteiligten zu unwürdigen und nervenaufreibenden Situationen am Krankenbett führen“, erklärt Prof. Gernot Marx, Vorsitzender des Arbeitskreises Intensivmedizin bei der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI). Die Ärzte auf den Intensivstationen seien immer bestrebt, alles Sinnvolle und Machbare zu tun, um einen schwerkranken Patienten zu heilen. Könne einem Menschen aber nicht mehr geholfen werden, müsse bald gemeinsam eine angemessene Entscheidung getroffen werden, erklärt Marx weiter. In aussichtslosen Fällen könne dies eben auch der Entschluss sein, die Behandlung zu beenden. Patientenverfügungen könnten dabei eine wichtige Hilfestellung sein. Der Bundesgerichtshof hatte anhand des konkreten Falls einer Patientin im Wachkoma entschieden, dass ihre Patientenverfügung im Zusammenspiel mit Zeugenaussagen ausreichend ist und ihre Behandlung eingestellt werden darf. In der Urteilsbegründung schreiben die Richter unter anderem: „Danach genügt eine Patientenverfügung, die einerseits konkret die Behandlungssituationen beschreibt, in der die Verfügung gelten soll, und andererseits die ärztlichen Maßnahmen genau bezeichnet, in die der Ersteller einwilligt oder die er untersagt.“ Verbunden damit ist der Rat, in einer Patientenverfügung möglichst genau zu beschreiben, in welcher Situation welche Entscheidung zu treffen ist. Marx – gleichzeitig Direktor der Klinik für Operative Intensivmedizin am Uniklinikum Aachen – empfiehlt den Bürgern, sich bei Fragen zur Patientenverfügung oder auch zur Vorsorgevollmacht an entsprechende Beratungsstellen, Juristen oder den Hausarzt zu wenden. Auch Aktionen wie der Tag der Intensivmedizin seien gute Gelegenheiten, um mit Fachleuten über Fragen zur Intensivmedizin zu sprechen. Der nächste Tag der Intensivmedizin findet am 25. Mai 2019 in ganz Deutschland statt.
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