INZ – Patientenschutz in Gefahr?5. März 2020 Foto: ©DOC RABE Media / Adobe Stock Nach Ansicht des Bayerischen Facharztverbandes (BFAV) gefährdet der von der Kassenärztlichen Vereinigung (KBV) vorgesehene uneingeschränkte Einsatz von hochspezialisierten Fachärzten in den Integrierten Notfall-Zentren (INZ) Patienten. Der Verband drängt darauf, Gebietsfachärzte vom Bereitschaftsdienst zu befreien. „Uneingeschränkt Zustimmung“, signalisiert BFAV-Sprecher, Dr. Wolfgang Bärtl, niedergelassener Orthopäde in Neumarkt/Opf. für den Vorstoß des KBV-Vize und Hausarztes Stefan Hofmeister, der die homogene Behandlungsqualität der INZ gefährdet sieht, sollten weiterhin Pathologen, wie ursprünglich vorgesehen, dort Patienten behandeln. Gleichlautende Bedenken gäbe es hier aus Bärtls Sicht auch bei Laborärzten, Radiologen, Psychiatern aber auch Dermatologen etc., die seit Jahrzehnten mit den gängigen Krankheitsbildern in der Notaufnahme nicht mehr in Berührung gekommen sind. „Gebietsfachärzte“ sollten deshalb nicht mehr verpflichtend zum Bereitschaftsdienst herangezogen werden. Die KV sollte stattdessen, schon allein im Interesse der Patientensicherheit, für eine effektive Besetzung der heutigen Bereitschaftspraxen und künftigen INZ mit einer angemessenen Qualität der Diensttuenden und eine bessere Ausstattung sorgen, so Bärtl weiter. Das krampfhafte Festklammern der KV-Bürokratie zur eigenen Überlebensversicherung am Sicherstellungsauftrag für die Notfallversorgung verhindere bislang die Bereitschaft, diesen notwendigen Schritt zu vollziehen. Enger: „Zentralisierter Sündenfall“ BFAV-Vorsitzende und Internistin, Dr. Ilka Enger, erinnert daran, dass der Bereitschaftsdienst bei seiner Entstehung ein Dienst war, der vor Ort organisiert wurde – in kollegialer Absprache und nur zu Zeiten, an denen die Praxen geschlossen waren. „Der Sündenfall der KVen war es dann, die Dienstgestaltung komplett an sich zu ziehen und zentralisiert zu organisieren. Der Gang an die Krankenhäuser mit einem Sitzdienst und einer Trennung des Fahrdienstes werde nach Einschätzung der in Neutraubling niedergelassenen Internistin vorrangig den städtischen Bedürfnissen gerecht. „Auf dem Land gab es vor der Einmischung durch die KV-Zwangsverwaltung viele gut funktionierende Dienstgruppen in Eigenregie.“ Bärtl: Fachärzte nur auf freiwilliger Basis Bärtl stimmt dieser Analyse zu. Nachdem sich der Hausarztverband hinter die Notdienstreform gestellt habe, sei der auch mit seinen in diesem Bereich optimal ausgebildeten Mitgliedern bestens geeignet. „Gebietsärzte“ könnten diesen Dienst allein aus berufsrechtlichen Gründen nicht leisten, so Bärtl. Deshalb sei es „nur logisch, dass sich die Fachärzte zu diesem Dienst zum Teil nicht in der Lage sehen“ und nur noch auf freiwilliger Basis und unter Nachweis entsprechender „Qualifikation“ dazu herangezogen werden könnten. Dafür werde der BFAV als Interessensverband der niedergelassenen Fachärzte kämpfen, betonte Bärtl. Diese Einsicht habe „nichts mit Rosinenpickerei zu tun, sondern mit Verantwortungsbewusstsein gegenüber den Patienten sowie den überforderten und an anderer Stelle viel dringender gebrauchten, spezialisierten fachärztlichen Kollegen, bedarfsweise auch in fachärztlichen Bereitschaftsdiensten.“
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