IQWiG Rapid-Report zu unikondylären Schlittenprothese am Knie30. März 2022 In Kliniken, in denen häufiger Teilendoprothesen an Kniegelenken eingesetzt werden, ist danach seltener ein Revisionseingriff nötig. Für andere Zielgrößen und die konkrete Versorgungssituation fehlen Daten, vermeldet das IQWiG. In einer Reihe von Prüfaufträgen, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) dem Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) erteilt hat, geht es um die Frage, ob bei bestimmten Operationen ein Zusammenhang zwischen der Menge der pro Krankenhaus erbrachten Leistung und der Qualität des Behandlungsergebnisses nachweisbar ist. Für die Implantation einer unikondylären Schlittenprothese als Teilendoprothese des Kniegelenks liegt nun der Rapid Report des IQWiG vor. Mindestmengen für Teilendoprothesen am Knie sind offen Im Jahr 2019 setzten Ärztinnen und Ärzte bundesweit 22.934 unikondyläre Schlittenprothesen erstmalig bei Patientinnen und Patienten mit Gonarthrose oder ähnlichen Diagnosen als geplanten Eingriff ein, also nicht in einer Notsituation. Für diese Eingriffe sind keine Mindestmengen festgelegt. Das IQWiG betrachtet im vorliegenden Rapid Report nur die erstmalige Implantation einer unikondylären Schlittenprothese im Knie. Auf den Zusammenhang zwischen Leistungsmenge und Qualität bei der erstmaligen Implantation einer Knie-TEP und bei Revisionseingriffen am Knie geht das Institut in separaten Berichten ein. Einzige belastbare Studie liefert Daten nur zu einem Aspekt Obwohl sie mehr als 2000 Abstracts und 44 Volltexte von wissenschaftlichen Fachartikeln sichteten, konnten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des IQWiG nur eine Studie für den vorliegenden Bericht heranziehen. Es handelt sich dabei um eine retrospektive Kohortenstudie zum Einsatz von unikondylären Schlittenprothesen auf der Basis von AOK-Abrechnungsdaten, die nur Ergebnisse zum Einfluss der Leistungsmenge pro Krankenhaus auf die Revisionsrate innerhalb von fünf Jahren nach dem erstmaligen Eingriff liefert und zeigt: Je höher die Fallzahlen von Eingriffen pro Krankenhaus, desto weniger Revisionen sind nötig. Allerdings ist die Aussagekraft der Studienergebnisse wegen der unklaren Datenqualität deutlich eingeschränkt. Zum Beispiel erfolgte bei der Auswertung eine Adjustierung nur für bestimmte Patientenmerkmale, aber nicht für Krankenhaus- und arztseitige Charakteristika. Für Letztere sind die notwendigen Informationen in Routinedaten zumeist nicht oder allenfalls spärlich enthalten. Zudem wurde weder auf Arztebene noch auf Ebene der kombinierten Leistungsmenge von Krankenhaus und Ärztin oder Arzt ein Zusammenhang mit der Behandlungsqualität untersucht. Und es fehlen Daten zu den meisten relevanten Zielgrößen, so zur Morbidität, etwa Prothesenlockerung bzw. Instabilität des Kniegelenks, Frakturen, Schmerzen oder Gelenkinfektionen, sowie unter anderem zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität (Beweglichkeit und Selbstständigkeit). Zu den Auswirkungen von konkret in der Versorgung umgesetzten Mindestfallzahlen auf die Behandlungsqualität lässt sich mangels aussagekräftiger Studien ebenfalls keine Aussage machen, so das IQWiG. Zum Ablauf der Berichtserstellung: Der G-BA hatte das IQWiG im März 2021 beauftragt, den Bericht zum Zusammenhang zwischen der Leistungsmenge und der Qualität des Behandlungsergebnisses bei der Implantation einer unikondylären Schlittenprothese am Knie in einem beschleunigten Verfahren als „Rapid Report“ zu erarbeiten. Zwischenprodukte wurden daher nicht veröffentlicht und nicht zur Anhörung gestellt. Dem Auftraggeber ist dieser nun veröffentlichte Rapid Report am 25. Februar 2022 zugegangen.
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