IQWiG zu CAM-Training nach operativ versorgter Fußgelenkfraktur11. November 2021 Foto: © Ralf Baumgarten /IQWIG Auf Basis von schwacher Evidenz gibt es laut Nutzenbewertung des IQWiG nur einen Anhaltspunkt dafür, dass sich nach Operation und Training mit aktiver Bewegungsschiene die Beschwerden am Fuß mindern lassen. Nach einem operativen Eingriff bei einem Bruch des oberen Sprunggelenks könnte das selbständige Training mit aktiven Bewegungsschienen oder auch Controlled-active-Motion-Schienen (kurz: CAM-Schienen) mehr Vorteile bieten als die Standardversorgung (Physiotherapie) ohne CAM-Schiene: Eine einzelne kleine Studie mit 50 erwachsenen Patientinnen und Patienten dazu zeigte, dass sich die Beschwerden am verletzten Sprunggelenk nach dem CAM-Training verringern können und der Fuß schneller wieder belastet werden kann. Zum Einsatz der CAM-Schienen bei Patientinnen und Patienten mit konservativer Behandlung gibt es aber keine Studien. Wenn bei einer konservativen Behandlung das verletzte Sprunggelenk mindestens teilweise wieder belastbar ist, lassen sich die Ergebnisse der oben genannten Studie wahrscheinlich auf diese Teilpopulation übertragen. In der Gesamtschau ergibt sich für die CAM-Schiene in Selbstanwendung bei Erwachsenen mit Sprunggelenksfraktur zwar sowohl nach operativer Versorgung als auch bei konservativer Behandlung mit Teilbelastbarkeit des verletzten Sprunggelenks ein Anhaltspunkt für einen Nutzen im Vergleich zur Standardversorgung ohne CAM-Schiene – so das Fazit der Nutzenbewertung, die das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) durchgeführt und jetzt abgeschlossen hat. Die vorliegende Evidenz ist allerdings schwach. Deshalb sollte bei der vorliegenden Indikation, die häufig und nicht lebensbedrohlich ist, eine bestätigende randomisierte kontrollierte Studie in Erwägung gezogen werden. Therapieziel: Gelenk wiederherstellen und schnell mobilisieren Im Jahr 2018 wurden rund 64 000 Sprunggelenksfrakturen in deutschen Krankenhäusern behandelt. Die Patientinnen und Patienten sind im Mittel 56 Jahre alt. Die Akut- und Nachbehandlung eines Bruchs des oberen Sprunggelenks soll die Gelenkfunktion möglichst ohne Einschränkung wiederherstellen. An eine konservative oder operative Therapie, die das Gelenk jeweils mehr oder weniger lange ruhigstellen, schließt sich als Nachbehandlung meist eine Physiotherapie an, um das Gelenk möglichst schnell wieder zu mobilisieren. Aktive Bewegungsschienen oder CAM-Schienen sind „Tretmaschinen“, in denen (je nach Hersteller) nur der verletzte oder beide Füße fixiert und durch eine mechanisch geführte Bewegung aktiv trainiert werden. Dieses Training lässt sich auch zu Hause selbständig durchführen. Zum Ablauf der Berichtserstellung: Die vorläufigen Ergebnisse, den Vorbericht, hatte das IQWiG im Juni 2021 veröffentlicht und zur Diskussion gestellt. Nach Abschluss des Stellungnahmeverfahrens hat das Projektteam den Vorbericht überarbeitet und als Abschlussbericht im Oktober an den Auftraggeber, den G-BA, versandt. Die eingegangenen schriftlichen Stellungnahmen werden in einem eigenen Dokument zeitgleich mit dem Abschlussbericht publiziert.
Mehr erfahren zu: "Straßenverkehrsunfallstatistik soll Verletzungsfolgen besser abbilden" Straßenverkehrsunfallstatistik soll Verletzungsfolgen besser abbilden Die amtliche Straßenverkehrsunfallstatistik soll an internationale Standards angepasst werden – was die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) begrüßt. So kann das Schicksal Schwerverletzter besser sichtbar machen.
Mehr erfahren zu: "ALFA-K hilft vorherzusagen, wie sich Krebszellen entwickeln" ALFA-K hilft vorherzusagen, wie sich Krebszellen entwickeln Wissenschaftler des Moffitt Cancer Center haben eine neue Methode entwickelt, um vorherzusagen, wie sich Krebszellen durch den Gewinn und den Verlust ganzer Chromosomen entwickeln. Diese Veränderungen helfen Tumoren beim Wachstum, […]
Mehr erfahren zu: "Rheinland-Pfalz: Bioethik-Kommission pocht auf Selbstbestimmung" Rheinland-Pfalz: Bioethik-Kommission pocht auf Selbstbestimmung 107 Seiten stark ist der neueste Bericht der Bioethik-Kommission des Landes Rheinland-Pfalz. Es geht um das Thema Altern, um medizinische und ethische Fragen und um Selbstbestimmung.