IQWiG zu versorgungsnahen Daten in Herstellerdossiers: “Es läuft noch nicht rund”21. April 2022 Bild: ©Julien Eichinger – stock.adobe.com Die vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) im Jahr 2020 aufgestellten Kriterien zu versorgungsnahen Daten wurden in der Wissenschaft positiv aufgenommen. Bei der Umsetzung durch die pharmazeutische Industrie seit aber noch viel Luft nach oben, mahnt das Institut. Insbesondere bei beschleunigten Zulassungen und bei Arzneimitteln gegen seltene Erkrankungen liegen zum Zeitpunkt des Marktzugangs oft keine aussagekräftigen Daten für die frühe Nutzenbewertung von Arzneimitteln vor. Die zu Grunde liegenden Studien sind dann zu kurz und enthalten keine Vergleiche mit dem bisherigen Versorgungsstandard, was die Quantifizierung eines Zusatznutzens laut IQWiG unmöglich macht. An dieser Stelle kommen versorgungsnah erhobene Daten – beispielsweise Registerdaten – ins Spiel: Sind diese qualitativ hochwertig, so ist es möglich, sie für Studien zu verwenden und so für die Nutzenbewertung von Arzneimitteln nutzbar zu machen. Das IQWiG veröffentlichte im Jahr 2020 Kriterien für die Verwendbarkeit von versorgungsnah erhobene Daten in der Nutzenbewertung von Arzneimitteln. In einem Rapid Report gab das Institut Herstellern und Registerbetreibern konkrete Empfehlungen für die versorgungsnahe Datenerhebung. „Gut zwei Jahre nach Veröffentlichung unseres Berichts müssen wir allerdings konstatieren, dass die Hersteller unsere damals definierten Anforderungen an versorgungsnahe Datenerhebungen nicht so auslegen, wie wir uns das wünschen“, sagt Thomas Kaiser, Leiter des IQWiG-Ressorts Arzneimittelbewertung, und nennt als Beispiele u.a. die Herstellerdossiers zu den Wirkstoffen Amivantamab, Nivolumab und Dostarlimab. Amivantamab: Fehlende Daten zur Patientenselektion und zur Risikoadjustierung In einer frühen Nutzenbewertung hatte das IQWiG zu bewerten, ob die Monotherapie mit Amivantamab erwachsenen Patienten mit fortgeschrittenem nichtkleinzelligen Lungenkarzinom (NSCLC) einen Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie bietet. Um einen Zusatznutzen gegenüber der Vergleichstherapie nachzuweisen, habe der Hersteller Daten aus zwei Registern herangezogen, erläutert das Institut. Das Problem: In diesen Registern fehlten Daten zur Ausprägung ganz wesentlicher Patientencharakteristika (Gesundheitszustand, Schwere der Erkrankung, Art ihrer Vorbehandlung). Darüber hinaus enthielten die Register keine Daten zu wichtigen Endpunkten. Obwohl dem Hersteller das Fehlen dieser Informationen bewusst war und er die fehlenden Patientencharakteristika teilweise selbst als relevante Störgrößen („Confounder“) identifiziert hatte, zog er daraus keine entsprechenden Konsequenzen, sondern wollte ohne Berücksichtigung dieser Aspekte einen Zusatznutzen für Amivantamab ableiten. Nivolumab: Relevanter Risikounterschied in den Populationen In einer frühen Nutzenbewertung hatte das IQWiG zu bewerten, ob die Behandlung mit Nivolumab in Kombination mit Ipilimumab Erwachsenen mit kolorektalem Karzinom einen Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie bietet. Um einen Zusatznutzen gegenüber der Vergleichstherapie nachzuweisen, verwendete der Hersteller Routinedaten aus der US-amerikanischen Flatiron-Health-Datenbank. Das Problem: Die Region ist ein wichtiger Einflussfaktor, denn in der Nivolumab-Studie war die Sterblichkeit der betroffenen Patienten in den USA um zehn Prozentpunkte höher als in Europa. Der Hersteller habe diesen Einflussfaktor zwar identifiziert, ihn aber nicht in seiner Analyse berücksichtigt, moniert das IQWiG. Darüber hinaus waren in die Zulassungsstudie zu Nivolumab nur Patienten eingeschlossen, die keine Nebenwirkungen aus vorhergehenden Therapien aufwiesen und keine auffälligen Laborwerte hatten. Für die zweckmäßige Vergleichstherapie war diese Selektion nicht möglich, weil diese Informationen in den US-Routinedaten nicht erfasst waren. Es habe also einen relevanten Risikounterschied zwischen den beiden betrachteten Populationen gegeben, beachtet worden sei dies vom Hersteller jedoch nicht, so das IQWiG. Dostarlimab: Biomarker nicht im Datensatz zur Vergleichstherapie enthalten In einer weiteren frühen Nutzenbewertung hatte das IQWiG zu bewerten, ob die Behandlung mit Dostarlimab Patientinnen mit Endometriumkarzinom, deren Tumor eine Mismatch-Reparatur-Defizienz (dMMR) bzw. eine hohe Mikrosatelliteninstabilität (MSI-H) aufweist, einen Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie bietet. Während der pharmazeutische Unternehmer für die Zulassung von Dostarlimab ausschließlich Daten von Patientinnen mit dMMR/MSI-H vorgelegt habe, habe er den MMR-MSI-Status bei der Studienselektion zur zweckmäßigen Vergleichstherapie nicht berücksichtigt, kritisiert das Institut. Für die Beurteilung der Ähnlichkeit der Studienpopulationen wäre der MMR/MSI-Status jedoch ein relevantes Kriterium gewesen. Darüber hinaus ist der Biomarker ein wichtiger prognostischer Faktor beim Endometriumkarzinom. Versorgungsnah erhobene Daten: Lücke zwischen Theorie und Praxis Die aufgeführten Beispiele zeigen laut IQWiG ein ganz ähnliches Muster: Oft fehlten entscheidende Informationen in den herangezogenen Datensätzen, und die zu vergleichenden Patientengruppen unterschieden sich teilweise gravierend. Eine sachgerechte Nutzenbewertung sei mit solchen Datensätzen kaum möglich. Zwar identifizierten die Hersteller diese Punkte unter Verweis auf den Rapid Report des IQWiG teilweise auch, die notwendigen Konsequenzen zögen sie aber nicht. „Zwischen den international anerkannten Methoden, die wir in unserem Rapid Report beschrieben haben, und der Praxis, die wir in Dossiers sehen, klafft noch eine große Lücke. Wir brauchen hier dringend mehr Ernsthaftigkeit bei der Analyse versorgungsnaher Daten, sonst verfehlen wir das wichtige Ziel, diese wertvollen Daten auch nutzen zu können“, beschreibt IQWiG-Leiter Jürgen Windeler die Erfahrungen des Instituts im Umgang mit versorgungsnahen Daten.
Mehr erfahren zu: "Alzheimer-Medikament zeigt Wirkung gegen Sichelzellanämie" Weiterlesen nach Anmeldung Alzheimer-Medikament zeigt Wirkung gegen Sichelzellanämie Ein seit Langem zugelassenes, kostengünstiges Alzheimer-Medikament könnte künftig auch Patienten mit Sichelzellanämie helfen. Erste klinische Daten einer internationalen Forschungsgruppe unter der Leitung der Universität Zürich (UZH) zeigen, dass der Wirkstoff […]
Mehr erfahren zu: "Kasse: Krankheitsausfälle im Job auch 2025 auf hohem Niveau" Kasse: Krankheitsausfälle im Job auch 2025 auf hohem Niveau Erkältungen, psychische Probleme, Rückenschmerzen: Fehlzeiten von Beschäftigten wegen Krankheit halten sich hartnäckig, wie neue Daten zeigen. Politiker stellen Regelungen wie die telefonische Krankschreibung infrage. Auch neue Modelle werden diktutiert.
Mehr erfahren zu: "Merz kritisiert hohen Krankenstand – Liegt es an telefonischer Krankschreibung?" Merz kritisiert hohen Krankenstand – Liegt es an telefonischer Krankschreibung? Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat angesichts aktueller Zahlen zu viele Fehltage wegen Krankheit kritisiert. Seine Partei stellt insbesondere die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung, die während der Corona-Pandemie eingeführt wurde, infrage.