Kabinett beschließt die Einführung einer neuen Pflegefachassistenzausbildung

Lisa Paus (Foto: Laurence Chaperon) und Karl Lauterbach (Foto: BMG/Jan Pauls)

Am 4. September hat sich das Bundeskabinett auf den Entwurf für ein Pflegefachassistenzgesetz geeinigt. Demnach sollen Pflegefachassistenten besser qualifiziert werden und mehr Verantwortung übernehmen können.

Dem Entwurf zufolge wird die Ausbildungszeit bundeseinheitlich auf 18 Monate festgesetzt, die 27 verschiedenen, landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen werden abgelöst. Das vereinfache auch die Anerkennung ausländischer Pflegekräfte. Die bundeseinheitliche Ausbildung ist ab 2027 vorgesehen.

„Mit diesem Gesetz verbessern und vereinheitlichen wir die Ausbildung zur Pflegeassistenz. Damit wird der Einstieg in den Pflegeberuf erleichtert. Wir können mehr Menschen für den Beruf begeistern, Pflegekräfte entlasten und den Pflegemarkt auch für ausländische Pflegekräfte attraktiver machen”, betont Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Die Reform ergänzt dem Minister zufolge eine Reihe mehrerer Gesetzinitiativen in der Pflege, um sich auf eine älter werdende Gesellschaft mit immer mehr Menschen, die Pflege benötigen, einzustellen. „Pflege braucht gute Ausbildung, gute Bezahlung, mehr Verantwortung und gute Arbeitsbedingungen. Dafür sorgen wir“, so Lauterbach.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus findet die einheitliche Ausbildung zur Pflegeassistenz als eine sehr gute Nachricht „für alle, die pflegen, gepflegt werden oder einmal gepflegt werden müssen”. Mit dem Gesetzentwurf schaffe die Bundesregierung nach dem Pflegestudiumstärkungsgesetz einen weiteren strategischen Baustein für die professionelle Pflege, so Paus. „Im Wettbewerb um Fachkräfte können wir Menschen für das Berufsfeld Pflege nur mit attraktiven Ausbildungsbedingungen begeistern. Diese Voraussetzungen haben wir nun geschaffen. Statt bislang 27 unterschiedlichen Ausbildungen in 16 Bundesländern, wird es künftig eine bundeseinheitliche Ausbildung geben. So bauen wir bürokratische Hürden ab und machen Pflegeberufe attraktiver. Wir beschleunigen außerdem das Tempo und schaffen mehr Flexibilität, um dem Bedarf an mehr Pflegekräften gerechter zu werden. So dauert die Ausbildung grundsätzlich 18 Monate. Es gibt aber Verkürzungsmöglichkeiten, insbesondere für besonders berufserfahrene Menschen“, erläutert die Ministerin.

Im Kern sieht die neue Ausbildung folgendes vor:

  • Die Ausbildung führt zur Berufsbezeichnung „Pflegefachassistentin“, „Pflegefachassistent“ oder „Pflegefachassistenzperson“.
  • Die Dauer der Ausbildung beträgt in Vollzeit grundsätzlich 18 Monate. Eine Ausbildung in Teilzeit ist möglich. Insbesondere für Personen mit Berufserfahrung sind umfassende Verkürzungsmöglichkeiten vorgesehen, zum Beispiel auf 12 Monate oder weniger.
  • Voraussetzung für die Ausbildung ist grundsätzlich ein Hauptschulabschluss. Gleichzeitig ist eine Zulassung ohne Schulabschluss bei einer positiven Prognose der Pflegeschule zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung möglich.
  • Die Ausbildung umfasst Pflichteinsätze in den drei großen Versorgungsbereichen stationäre Langzeitpflege, ambulante Langzeitpflege und stationäre Akutpflege. Der Aufbau der Ausbildung folgt dem Vorbild des Pflegeberufegesetzes und macht eine verkürzte Qualifizierung zur Pflegefachperson möglich. Umgekehrt kann auch eine abgebrochene Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz für den Erwerb eines Abschlusses in der Pflegefachassistenz weitergehend berücksichtigt werden.
  • Die Auszubildenden erhalten einen Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung. Bisher erhalten nur rund die Hälfte der Auszubildenden eine Vergütung.

Mit dem Gesetz schaffe man Attraktive Ausbildungsbedingungen und ein durchlässiges Bildungssystem in der Pflege – von der Assistenzausbildung über die berufliche Fachkraftausbildung bis zur hochschulischen Qualifikation auf Bachelor – und perspektivisch auch auf Master-Niveau. Zudem komme es zu einer effizienteren Aufgabenverteilung in der Pflege, die Pflegefachpersonen deutlich entlaste. Schließlich werde durch die einheitliche Finanzierung für die ausbildenden Einrichtungen wie auch die Pflegeschulen eine verlässliche und sektorenübergreifende Finanzierungsgrundlage geschaffen und für die Auszubildenden eine hochwertige Ausbildung mit angemessener Ausbildungsvergütung ermöglicht, heißt es in der gemeinsamen Pressemitteilung von BMG und BMFSFJ. (hr)